Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 60 (1896)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1896)
- Date
- 1896-01-03
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 für die laufende Etatsperiode der Waisenhanskommission zu überweisen, im klebrigen aber bezüglich ihrer Verwendung vor Ablauf jeder Etatsperiode 31t beschließen. Der Vorstand hatte vorgeschlageu, das Kapital gänzlich der Waisenkommission zur Verfügung zu ftelleu; nrtb mir für die ersten drei Jahre die Hälfte der Zinsen dem Siechenhause zu überweisen. — Im Verlauf der Erörterung acceptirt jedoch der Vorstand den Antrag des Finanzausschusses, welcher einstimmig angenommen wird. Die Versammlung ertheilt sodann ihre Genehmigung zur Errichtung einer Margaretha Jntrosinski-Stistung. Dieselbe ist bei Gelegenheit des 70sten Geburtstages des Herrn Direktors Dr. Jutrosinski von früheren Zöglingen und Lehrern gestiftet worden; das Kapital beträgt augenblicklich 1800 Mark und führt den Namen der verewigten Tochter des Herrn Dr. Jutrosinski. Die Versammlung bewilligt schließlich eine jährliche Subvention von 500 Mark an den Synagogen- und Neligionsschulverein Adaß- Jeschnrun. Der Referent, Herr Simon, betont, daß der Inspizient der betreffenden Religionsschnle, Herr Rabbiner Dr. Rosenzweig, die Verlegung derselben nach dem Norden für nothwendig erklärt habe und ersucht den Vorstand, für die Erfüllung dieser Forderung möglichst Sorge zu tragen. Herr Direktor Herrmann sagt letzteres zu. Der Vorsitzende bringt alsdann ein sehr wichtiges Schreibendes Kultus-Ministeriums zur Verlesung. Dasselbe^betrifft die Angelegenheit der jüdischen Lehrerinnen an den Berliner Gemeindeschulen und lautet: Berlin, den 27. Dezember 1895. Die Befürchtungen, welche der Vorstand der jüdischen Gemeinde in seiner Eingabe vom 17. Juni d. I. an die Verfügung des hiesigen Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 15. Mai d. Js. knüpft, sind, wie ich nach wiederholter genauer Ermittelung des Sachverhalts festgestellt habe, nicht begründet. Das von der hiesigen städtischen Schuldeputation an die sämmtlichen im Gemeindeschuldienst der Stadt Berlin beschäftigten, noch nicht definitiv angestellten jüdischen Lehrerinnen gerichtete Schreiben vom 6. Juni d. I., das in den betheiligten Kreisen Beunruhigung hervorgerufen hat, beruht auf einem Mißverständnisse der oben bezeichnten Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums, welches durch. eine weitere Verfügung dieser Behörde vom 29. September d. I. aufgeklärt worden ist. Es hat sich nur darum gehandelt, daß bei Heranziehung von Vertretern und Vertreterinnen für beurlaubte oder erkrankte Lehrpersonen im Gemeindeschuldienst der Stadt Berlin der Vertreter auch demselben Bekenntnisse angehört wie Derjenige, dessen Vertretung er übernimmt. Der Erlaß meines damaligen Herrn Amtsvorgängers vom 8. Juli 1875 wird durch die bezügliche An-, ordnung überhaupt nicht berührt. gez. Bosse. An den Vorstand der jüdischen Gemeinde. Das Schreiben'erregt natürlich allgemeine Aufmerksamkeit. Die ganze Angelegenheit zeigt, wie wenig die Vorwürfe berechtigt sind, die nach dieser Richtung hin ' dem Vorstande während der letzten Wahlkampagne gemacht worden sind. ' Herr Geheimrath /Dr. Kirstein giebt Kenntniß von den .Verhältnisseil des Neligionsunterrichtes zu Charlott.enbnrg, In der dortigen Religionsschnle werden 55 Kinder in' zwei Stufen unterrichte^ für die Unterstufe sind zwei Stunden, für die Oberstufe drei Stunden wöchentlich angesetzt. Außerdem. wird. an der dortigen' Realschule wie ani Realgymnasium wöchentlich .eine Stunde Religionsnnterricht ertheilt. Die Versammlung nimmt hiervoll Kenütniß,-ersucht jedoch den Vorstand, mit den in Betracht kommen-' den Faktoren in Verbindung zu treten, um auch für die höheren Lehranstalten mindestens zwei Stunden wöchentlichen Religionsmlterricht herbeizuführen. ' - Zum Schluß der öffentlichen Sitzung spricht Herr Hermann Landsb erger noch den ausscheidenden Mitgliedern der Versammlung warme Worte des Dankes alis für den regen Eifer, den die Herren in ihrer bisherigen Wirksamkeit belvährt haben, zugleich mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß dieselben ihr Jntereffe und ihre Thätigkeit auch künftig der Gemeinde widmen werden. Jil der sich anschließenden geheimen Sitzung wurden, wie wir vernehmen, die Herren Engen Caspary und Willy Schlesinger als Mitglieder der „Fürsorge-Kommission für Strafgefangene" gewühlt. Ferner erfolgte die Verlängerung der Ailstetlnng einiger Beanüen, n. A. des Chordirigenten der neuen Synagoge, Herrn Kapellmeisters Kellennann. kost kestum. Von A. Levy in Berlin. n Nr. 51 der „Allgemeinen Zeitung des Jndenthums" befindet sich ein Artikel „Weihnächts-Bescheerung", gegen den ich. obwohl die Veranlassung, welcher er gegolten, nicht mehr vorhanden ist, doch noch entschieden Einspruch erheben muß. Wie ich selbst, wie jeder denkende und jüdisch fühlende Israelit, betrachtet auch der Verfasser den Weihnachtsbamn in der jüdischen Familie als ein Nebel, das „man mag die Sache drehen und wenden wie man will", ein Nebel ist und bleibt, und gcüiz treffend setzt er als Motto über seinen Artikel die Worte Hoseas (Kapitel 7, Vers 11 n. 13). Doch kommt er zu dem Schluffe, daß dem Nebel weder abzuhelfen noch zu.steuern sei, und schlägt kleine Palliativmittelchen vor, es weniger schädlich zu machen. Nein, bleiben wir dabei, was Verfasser in der Einleitung feines Artikels sagt: „Vieles muß geborgen und gerettet, noch mehreres aber entfernt und gemieden werden. Zn diesem Letzteren gehört auch die Weihnachtsbescheerung unserer Kinder." O, hätte der Verfasser hier abgebrochen! Denn was nun folgt, fordert den schärfsten Widerspruch heraus. Er sagt nämlich, daß die Weihuachtsbescheernng aus den jüdischen Häusern nicht mehr verbannt werden könne, wenigstens vorläufig nicht, und wiederholt all die nichtigen Entschuldigungen, welche von manchen Eltern für den Weihnachtsbaum in der jüdischen Familie angeführt werden, mit den einleitenden Worten: „Ja, wir hören oft eine Begründung, der eine gewisse Berechtigung nicht abzusprechen ist." Das ist es, wogegen ich und sicher viele Leser dieser Zeitung mit mir entschieden protestiren muffen. Jedoch die Strafe ist hier der Sunde auf dem Fuße gefolgt. Dieser Theil des Artikels und .das was der Verfasser als eigene Meinung den angeführten Entschnldigungen jener gelinde gesagt, gedankenlosen jüdischen Eltern hinzufügt, nämlich die Worte: „Ob nun diese Argumentation berechtigt ist oder nicht, wir stehen der Thatsache gegenüber, daß das Weihnachtsfest das Gemüth des jüdischen Kindes bezaubert. ..." — also dieser Theil des,Artikels ist von dem führenden Organe der Preußischen Antisemiten, zum Gaudium ihrer Leser, abgedruckt worden. - Setzen wir nun mit unserer Kritik hier ein. Zunächst dürfen wir nicht sagen: „ob nun die Argumentation (für den Weihnachtsbaum im jüdischen Hause) berechtigt ist oder nicht," sondern frei und offen heraus müssen wir sagen: sie ist durchaus unberechtigt, nichts, von all' dem Angeführten hat auch nur einen Schein von Berechtigung für sich. Das Weihnachtsfest ist jetzt und seit Jahrhunderteil ein durchaus christliches Fest. Wer das Christenthum kennt, muß zugestehen, daß dieses Fest das höchste der gesammten Christenheit jeden Bekenutniffes, jeder religiösen Richtung ist. Mit seltener Uebereinstimmnng haben Kirche, Schule und Haus es verstanden, die Feier dieses Festes mit dem Reiz der schönsten und reinsten Poesie