Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1896-01-03 · Heft 1 (3.1.1896) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
60 (1896)
Issue
Heft 1 (3.1.1896)
Date
1896-01-03
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228148-3228150--52477-3258101
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

2 Nie Woche. Berlin, 1. Januar.'' f er Patriotismus der Antisemiten, die sich ja zuweilen 7 sehr gern den „vaterlandslosen" Juden gegenüber als General-- Pächter der Königstreue aufspielen, erschien noch kurz vor Ablauf des bürgerlichen Jahres in der folgenden Gerichtsverhandlung " in seinem wahren Lichte. Unter der Ueberschrift: „Das 800 jährige Hohenzollernjubiläum und die Alliance israelite" war unterm 20. Oktober v. I. in dem antisemitischen „Deutsch. Generalanzeiger" ein Artikel erschienen, der dem verantwortlichen Redakteur des Blattes, Redakteur Karl Sedlaczek, eine Anklage wegen Majestätsbeleidigung zugezogen hatte, die vor der achten Strafkammer des Landgerichts I gegen ihn ver-. handelt wurde. In dem Artikel waren die wahnwitzigsten Behauptungen : aufgestellt, u. a., daß der Kaiser nicht im Stande sei, die Ränke der ihn umgebenden Partei zu durchschauen und sich ihrem Einfluß zu entziehen. Aus diesem Grunde gingen die Wünsche der Antisemiten nach der von ihnen gewünschten Gesetzveränderung wegen Beschränkung der, jüdischen Freiheiten, Entfernung der jüdischen Richter u. s. w. nichts in Erfüllung Es wurde ferner behauptet, daß die Regierung sich durchs die Spenden, die die Juden für wohlthätige Einrichtungen, für Kirchen-, bauten u. s. w. hergäben, beeinflussen lasse. Staatsanwalt Stachow hielt die Majestätsbeleidigung um so schwerer, da das Blatt des Angeklagten sich „national und monarchisch" nenne. Der Artikel fei in der Hauptsache allerdings gegen die Juden gerichtet, dem Kaiser werde aber darin der Vorwurf gemacht, daß er seine Regentenpflicht verletze. Er beantrage gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe von einem Jahre. Der Angeklagte suchte in längerer Rede auszuführen, daß der Artikel nicht gegen, sondern für die Krone geschrieben sei. Nur die Hofgesellschaft solle getroffen werden, die Mißbrauch mit ihrer Stellung treibe, indem sie die Juden an den Kaiser heranbrächte und verhinderte, daß der Kaiser Maßregeln gegen sie ergreife. Der Gerichtshof verkannte nicht, daß das Blatt eine nationale Richtung vertrete, aber auch ein nationaler Mann könne sich im Eifer zu einer Majestätsbeleidigung hinreißen lassen, und. daß der Angeklagte dies gethan, sei zweifellos. Mit'Rücksicht auf die ganze Sachlage sei deshalb nur auf eine Festungshaft von drei Monaten erkannt worden. * Unser alter Gönner, Herr Adolf Stöcker, hat ebenfalls noch vor Schluß des Jahres ein schönes Angebinde erhalten. Er wurde nämlich in der offiziösen „Nordd. Allg. Ztg." als Revolutionär hingestellt, und zwar in einem Artikel, der noch verschiedenen Anzeichen von ganz besonderer Stelle herrührt. Der frühere Hofprediger wird ans eine Stufe mit dem Revolutionär Babeuf gestellt Weiterhin heißt es in der Norddeutschen: „Babeuf ist dadurch, daß er aus dem revolutionären Gleichheitsprinzip theoretisch und praktisch die volle Konsequenz zog, der geistige' Vater geworden aller der Sekten, die heute unter verschiedenen Benennungen als Kommunisten,, demokratische Sozialisten, angeblich „Christlich"-Soziale oder auch als Anarchisten mit ihren Bannern und Fähnlein zum sozial-revolutionären Heerhaufen stoßen. Die kleinen Unterschiede in der äußeren Erscheinung dieser Sekten hervorzuheben, mag für die Schulkompendien einigen Werth haben, für den Staat und den Staatsmann ist Nuance und Farbenschiller ihrer Hautoberfläche völlig belanglos. Ob blutroth oder chamäleonfarbig — Revolution - bleibt Revolution! „Aber Herr Stöcker will ja nicht den Thron Umstürzen, er will ja nicht die Schlösser der Edelleute anzünden, er will nicht die Geldschränke des besitzenden Bürgerthums plündern." Daß Herr Stöcker alles das persönlich nicht thut, wissen wir natürlich recht wohl. Aber Herr Stöcker reist im Reiche umher und predigt auf den Märkten, in den Bierhäusern, auf den Tanzböden, überall, wo das „Volk" zusammenläuft, die Lehre von der „christlich-sozialen Gleichberechtigung". . . „Revolution bleibt Revolution!" Dieser in der „Nordd. Allg. Ztg." durch feiten Druck hervorgehobene Satz wird in dem Regierungsorgan auf Herrn Stöcker angewandt, Herrn Stöcker, das Mitglied der deutschen konservativen Partei, der Vorkämpferin für Thron und Altar! Abermals haben in der französischen Depntirtenkammer die algerischen Antisemiten einen Ansturm auf die Rechte der Inden in Algier unternonnnen, und sehr bemerkenswerther Weise, hat ein Sozialist, Viviani, in Paris gewählt, aber in Algier gebürtig, die Antisemiten dabei unterstützt. Unsere Leser kennen schon alle die zum größten Theil ungerechten Vorwürfe, die man den dortigen Juden.macht, und es ist unnöthig, darauf näher einzugehen. Aber bemerkenswerth ist es, daß leider auch in Frankreich die Antisemiten Erfolge zu erzielen beginnen. Eambon, der Generalgouverneur von Algier, theilte in jener Sitzung vom 12. Dezember mit, daß die Regierung die Präfekten der algerischen Departements beauftragt habe, die Listen der jüdischen Wähler zu prüfen, d. h. einen Theil zu streichen. Auch sollen die israelitischen Konsistorien unter Staatsaufsicht gestellt werden. Die Antisemiten können für den Anfang zufrieden sein. Sehr verwunderlich ist es, daß in der Debatte kein jüdischer Abgeordneter das Recht seiner Glaubensgenoffen vertheidigt hat, was doch sonst in Frankreich stets geschehen ist. Me Korrstituirnng des Neutsch-israelitischen Lehrerliundcs. Berlin, 29. Dezember, m 24. und 25. d. M. fand die konstituirende Versammlung zur Begründung eines Verbandes der jüdischen Lehreroereine im deutschen Reich statt. In liebenswürdiger Weise hatte der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Berlin den großen Sitzungssaal seines Verwaltungsgebäudes für die Berathungen zur Verfügung gestellt und für eine freundliche Bewirthung der Delegirteu während der Verhandlungen Sorge getragen.. Aus fast allen Gauen des deutschen Reiches waren die Delegirten, der Einladung des „D. I folgend, zu den Berathungen erschienen. Nur die württembergischen Delegirten waren in letzter Stunde an der Theilnahme verhindert worden, hatten aber ihre Anträge schriftlich eingereicht; der baierische Lehrerverein hatte in einem Schreiben erklärt, sich auf Grund des baierischen Vereinsgesetzes nicht an einem allgemeinen deutsch-israelitischen Lehrerbund betheiligen zu dürfen, versprach aber, die Interessen des Verbandes möglichst zu fördern und zu den seinigen zu machen. Wegen einer zu geringen Anzahl von staatlich geprüften Lehrern in den Vereinen waren an die beiden in den Provinzen Ostpreußen und in dem Reg.-Bezirk Köslin bestehenden Vereine, sowie an den Hamburger Verein Einladungen seitens des „D. I. G.-B." nicht erfolgt. Der Protest, den die ersten beiden Vereine gegen die Ausschließung eingereicht hatten, wurde auf Beschluß der Versammlung auf die Berathung des damit zusammenhängenden Leitsatzes 8 vertagt. Nachdem Herr Syndikus Dr.. Minden als Vertreter des leider erkrankten Vorsitzenden des D. I. G.-B., des Geh. San-Rath Dr.Kristeller, die Versammlung begrüßt hatte, wies er zunächst auf das allergnädigste Verhalten hin, das Se. Majestät der Kaiser jederzeit der Schule bewiesen habe, und fordert die Versammlung zu einem Hochrufe auf Kaiser Wilhelm II. auf, in das die Erschienenen begeistert einstimmten. Auf Grund eines Vorschlages der Versammlung, die bereits Abends des 23. getagt hatte, wählte die Versammlung einstimmig für die Dauer der Verhandlung Herrn Geh. Sanitätsrath Dr. Kristeller, an den ein herzliches Dank- und Begrüßungstelegramm auf Vorschlag von Blumenfeld-Adelebsen gesandt wurde, zum Ehrenvorsitzenden, Herrn Dr. Minden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.