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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-12-26 · Heft 52 (26.12.1882) · p. Seite 856

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 52 (26.12.1882)
Date
1882-12-26
Page
Seite 856 (sequence 12)
Language
German
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rathung eintreten würden. M. machte geltend, daß der Ausschluß der pfälzischen Abgeordneten'identisch sei mit dem Ausschlüsse der Pfalz aus Baiern. Die Kammer wurde aufgelöst, unter den Wiedergewählten befand sich M. Dem Anträge des'Legitimationsausschusses des Landtags von 1849, die Sitze der wegen Preßvergehen und Theilnahme am Stuttgarter Parlamente in Haft befindlichen Abgeordneten vorerst unbesetzt zu lassen, trat M. ganz entschieden entgegen und reichte später einen Gesetzentwurf über die selbstständige Entscheidung der Kammer bei Verhaftung ihrer Mitglieder ein. In dem Verhalten über die Stellung von Caution bei Hast, das Verfahren bei Prozeßvergehen, das Ablösungsgesetz, die Gerichtsverfassung re. entwickelte M. seine Kenntnisse stets im Sinne freiheitlicher Grundsätze. Auf den Antrag M's. beschloß die Kammer, es seien die Generalerlasse der Ministerien dem Landtage, vorzulegen und zu publiziren. M. erklärte sich gegen die mündliche Requisition der Militärgewalt, beantragte Erleichterungen in den Ansässigmachung, der Verehelichung, der Gewerbeausübung rc. Bei den Rechnungsnachweisen verlangte er, daß die Kammer auch Prüfe, ob die verausgabten Gelder zu den bewilligtem Zwecken verwendet seien, bei der Budgetberathung votirte er gegen Steuererhöhung. Er beantragte, daß die Civilliste der Einkommensteuer unterworfen werde, bei Berathung des Disciplinargesetzes war M. gegen die Versetzbarkeit der Richter. War auch das edle Streben M.'s nicht immer von Erfolg gekrönt, so war die damalige Zeitströmung Schuld, M. verteidigte jeden Fuß des Kampfgebietes mit einer nicht genug zu rühmenden Treue der Ueberzeugung und anzuerkennenden Offenheit. Am 13. Januar 1855 war M. Gelegenheit gegeben, für die bedrängten Glaubensgenossen seine Redelanzen zu brechen. Ende 1854 legte v. d. Pfordtett einen Entwurf vor, der nichts Geringeres enthielt, als den Juden das active und passive Wahlrecht zu nehmen. Die Stellung M.'s war in diesem Kampfe eine eigenartige, wir möchten es eine historische Situation nennen, an die Rabbi Akiba mit seinem „Alles schon dagewesen" nicht gedacht haben mag. Eine derartige Stellung war unsres Wissens noch nie vorhanden und wird so leicht nicht wieder kommen. M. hatte den Entwurf zu bekämpfen, um so mehr, als er als Mitglied des Ausschusses, welcher den Juden das active Wahlrecht lassen, , das passive nehmen wollte, zu dessen Minorität gehörte. Sie begreifen wohl, begann M. seine durch Besonnenheit und Kraft charakteristische Rede, in welch' eigentümlicher Lage ich mich befinde, denn nicht blos meine politische Anschauung, sondern auch meine Geburt ist es, die mich an Manches erinnert, was meine Lage'nicht beneidenswert macht. In einem Landstädtchen wurde eine Landwehr gegründet, zü der die Musik fehlte. Alle Kräfte wurden zusammengetrommelt, und wenn auch schwach an Leistungen, ersetzte der. Eifer so Manches. Endlich wax ein Marsch eingeübt ünd man zog mit klingendem Spiele zur Parade. Dieser Marsch wurde bei allen Gelegenheiten ununterbrochen gespielt und das wäre wie länge noch so zugegangen, wenn nicht plötzlich der Oberstlieutnant des Landwehrbataillons, ein Schuhmacher, ernstlich erkrankt wäre. Da fiel den Leuten ein, daß obiger Marsch zu der Leiche des Oberst sich nicht eigne, man mußte nun statt des lustigen Marsches einen Trauermarsch einüben. Das Uebungslocal war neben der Wohnung des Oberst, letzterer von dem neuen Marsch erstaunt, fragte nach der Ursache und man beruhigte ihn damit, daß man sagte, ihm zu Ehren geschehe dies. Wirklich war der Oberst so einsichtsvoll, noch 14 Tage lang den Trauermarsch anzuhöreu und erst dann zu sterben. Aehnlich ergeht es mir, ich höre von politischen Todeserklärungen^ Einsargungen und Begräbnissen, mir summen die Trauerklänge seit Monaten vernehmlich in den Ohren; ich bin noch übler daran als jener Oberst, ich habe den Ceremonien beizuwohnen und finde es nicht so schlimm, wenn ich meine eigene Leichenrede dabei halte, wie, trotz des Gefühls meiner Lebensfähigkeit, für tobt erklärt, eingesargt und begraben zu werden. Ist das Gesetz notwendig? Warum wird es erst jetzt eingebracht? Welche Widersprüche ergeben sich in den Kundgebungen des Ministeriums zu verschiedenen Zeiten! Dasselbe Ministerium, das die Emancipation so warm empfohlen, erklärt heute: Baiern ist ein christlicher Staat. Jeder, der im öffentlichen Leben sich zeigt, muß Charakter haben, je höher die Stellung, desto ausgeprägter muß der Charakter sein. Wir sehen ein Ministerium Jahrelang nach Gesetzen regieren, die es jetzt nicht anerkennen will, die es jetzt als gefährlich bezeichnet. Wenn Jemand in die Leitung eines Staates eintritt , so frägt man, ob er mit den bestehenden Grundgesetzen regieren kann oder nicht. Wenn ja — so ist es erklärlich, daß er mit beiden Füßen hineinspringt, wenn nein — so ist es Pflicht, sowohl dem Berufenden wie Jenen, mit denen er zu handeln hat, ein Programm vorzulegen und zu sagen, mit diesem kann ich regieren, Jenes muß geändert werden. Das haben wir von diesem Ministerium nicht gesehen. Redner verfolgt nun die Inkonsequenz des Ministeriums und fragt: Sind alle Christen gut? Oder ist ein schlechter Christ, besser als ein schlechter Jude? Oder soll ein schlechter Christ besser sein als ein guter Jude? Wie viele Religionsgesellschaflen giebt es im Christenthum, jede glaubt das Richtige zu haben, soll wieder ein 30 jähriger Krieg entbrennen? Wenn Sie die Juden von dem passiven Wahlrechte aüsschließen uud solche Grundsätze aufstellen wollen, wie wollen Sie jenes heilige Rußland anklagen, welches Alle unterdrückt, die nicht die Lehren bekennen, welche im orthodoxen Rußland -gelten. „Den Stahl in der Faust, das Kreuz an der Brüste sind ihm Ketzer alle christlichen Einwohner des civilisirten Europa's. Wir leben

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