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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-12-26 · Heft 52 (26.12.1882) · p. Seite 855

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 52 (26.12.1882)
Date
1882-12-26
Page
Seite 855 (sequence 11)
Language
German
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beschränkenden Gesetze die Juden in einzelnen Städten und Landschaften massenhaft aufgehäuft und dem Elend preisgegeben sind, daß aber hierdurch ebenso sehr die Interessen der übrigen Bevölkerung wie die der jüdischen aufs Aeußerste geschädigt werden, während durch die. ihnen gewährte Freizügigkeit über das ganze Reich verbreitet, die Juden nützliche Staatsbürger, welche dem Staate nach allen Richtungen hin Bortheile brächten, werden würden.) , — Der „Voss. Z." schreibt man: „Die Gesetze gegen die Juden werden hier in aller Schärfe gehandhabt. Ausländer mosaischer Confession werden erbarmungslos aus der Residenz ausgewiesen. Die Nikolaitischen Zeiten scheinen wiederkehren zu wollen oder richtiger, sind zurückgekehrt." (Daß gegen diese Ausweisungen ausländischer Juden die schwächlichen Aeußerungen der fremden Diplomaten nichts ausrichten, ist selbstverständlich. Allerdings machen zu Hause z. B. die Nordamerikaner große Worte, aber — es ist eben nichts dahinter! —) Odessa, 3. Decbr. Zn Neasheen im Gouvernement Tschernigow sind fünf Soldaten des 27. Dragoner-Regiments kriegsgerichtlich zu 15 Jahren harter Bewerksarbeit und Verlust aller bürgerlichen Rechte verurtheilt, weil sie im vergangenen Frühjahr an den Ausschreitungen gegen die Juden theilgenommen. Palästina. Jerusalem, im November. Die jüdische Einwanderung in Jerusalem ist in der letzten Zeit, wie auch schon in dieser Ztg. erwähnt worden, so stark gewesen und hat die jüdische Bevölkerung der h. Stadt um 5—6000 vermehrt, daß das jüdische Viertel nicht mehr ausreicht und man bereits angesangen hat, ein neues zwischen dem Damasker Thore und" den Gräbern der Könige zu bauen. Asien. f: Teheran, im November. Der Schah Nasr-Eddin hat soeben folgendes Decret erlassen: „In Anbetracht der vielen Gnaden, mit denen uns der Allmächtige fortwährend überhäuft, in Anbetracht der hohen Gunst, die uns zu Theil ward, die Krone Persiens tragen zu dürfen, und in Anbetracht der heiligen Pflichten, die uns als Regent obliegen, haben wir es uns stets zum Grundsätze gemacht, allen unseren Unterthanen, ohne Unterschied des Glaubens, der Sprache und des Standes, gleichen Schutz und gleiches Recht angedeihen zu lassen und sie alle gleichmäßig mit dem Wasser unserer Gnade zu tränken. Wir verordnen daher, daß die in den beiden Städten Kerman und Aesd lebenden Feueranbeter, welche Nachkommen der alten Perser sind und noch heute der Lehre Zoroaster's huldigen, die von ihnen bisher entrichtete besondere Glaubenssteuer im Betrage von 845 Tomans (2250 Fl.) nicht mehr zu leisten brauchen, da sie von nun an gleiches Recht mit den Mohamedanern haben sollen. Dieses Decret niuß strengstens befolgt werden. Gegeben in unserem Palaste zu Teheran im Jahre des Pferdes üttd nach der Hedschira 1299." Möge dieses Decret mehr Folge und Dauer finden als seine Vorgänger! Ieuilleton?) Erinnerungen an vr. Morgenstern. Fürth, den 12. December 1882. Vor 28 Jahren vollzog sich in der bairischen Landtagskammer ein für das Judenthum denkwürdiges Ereigniß. Die geschichtlichen Vorgänge sind der jetzigen Generation wenig bekannt, sie genießt die Früchte, die Ahnen führten den Kampf; vernachlässigt wird über dem widerlichen Parteikampfe des Tages der verlassene Boden früherer Schlachten um die Freiheit und Gleichheit der Eonfessionen. Der Sturm, der in Frankreich den Thron Louis Philipp's zertrümmerte, hatte auch die lang gährende Unzufriedenheit in Baiern zum Ausbruche kommen lassen, der glühende Funke loderte zur Hellen Flamme empor und drohte Alles in Brand setzen zu wollen. Der bis zum 27. Mai 1848 tagende bairische Landtag erledigte eine Reihe freisinniger Gesetze; die gesetzlichen Verhältnisse der Juden in Baiern wurden dadurch verbessert, daß die Wählbarkeit l) Mit Nr. 1 beginnen wir eine interessante novellistisch-historische Schllderung. - Die Redaktion. zum Abgeordneten für unabhängig von der Confession erklärt wurde. Zwei Wahlkreise machten sogleich von ihrem Rechte Gebrauch, der Wahlkreis Fürth-Nürnberg wählte unter 3 Abgeordneten den Dr. Morgenstern, der Wahlkreis Hof- Münchberg den Dr. Arnheim, beide Israeliten. Die Wahl Arnheim's war desto merkwürdiger,, als im ganzen Wahlkreise kein einziger Jude wohnte. Dr. Morgenstern war am 7. März 1814 in Büchenbach bei Erlangen geboren, stuvirte die Rechte und praktizirte an einem Landgericht und bei ^mehreren Anwälten. Im Jahre 1848 kam er hierher, nahm eifrigen Antheil an den Politischen Bestrebungen, entwickelte eine tüchtige Rednergabe bei strenger Consequenz und großem Scharfblicke, machte sich durch klare Besonnenheit bemerklich und trat 1848 in den bairischen Landtag ein. Das reaktionäre Ministerium v. d. Pfordten verlangte den provisorischen Ausschluß der pfälzischen Abgeordneten, wenn sie am Aufstande auch nicht betheiligt, waren. Morgenstern mit der gesummten Linken traten energisch gegen diesen Gewaltakt auf, erklärend, daß sie einfach in keine Be- 52*

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