Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1882)
- Date
- 1882-12-19
- Page
- Seite 839 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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839 inhaftirter Jude sich aus religiösen Gründen weigerte, die Hauskost zu genießen und den Wunsch hegte, daß ihm die Mittagskost aus der eigenen Behausung geliefert werde, mag bemerkt werden, daß dies bei uns in Oesterreich nicht gestattet würde und zwar aus dem Grunde, weil dadurch mancherlei Unzukömmlichkeiten Thür und Thor geöffnet wird. Thatsächlich war dieser Vorgang auf Grund einer Resolution des Kaisers Leopold II. gestattet. Man kam jedoch dann davon ab, weil Unterschleife vorkamen. So entdeckte man einmal, daß die Klöße oder 'wie man bei uns sagt die Knödel, welche man den Jnhaftirten schickte, eine Correspondenz enthielten. Ich selber habe, da mich das Geschick dieser Armen und Elenden interessirt (ich selber wurde nämlich nach der politischen Stutmzeit im Jahre 1848 von dem Militärgericht wegen einer angeblichen politischen Delicta zu einer Freiheitsstrafe verurtheilt), die Seelsorge bei den jüdischen Sträflingen zuerst Hier in Wien und dann in der Strafanstalt zu Stein einige Jahre versehen. Ich bewirkte, daß es den jüdischen Häftlingen gestattet würde, zur Zeit des Passafestes und während der zehn Bußtage koschere Kost zu genießen. Diese mußte jedoch im Hause von den jüdischen Sträflingen selbst zübereitet werden; von Außen durfte sie nicht hineinkommen. Ich hatte damals Gelegenheit, einen jüdischen Häftling kennen zu lernen, der auf acht Jahre verurtheilt war und der sich während dieser ganzen Zeit mit Ausnahme der bezeichneten Tage von Milch, Eiern rc. nährte, was ihm von der Verwaltung gestattet wurde. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch eines anderen Falles gedenken. Zur Zeit als ich dieses. Amt versah (es war zur Concordatszeit),. stand die Strafanstalt zu Stein, wie die meisten anderen, unter der Leitung frommer Schwestern, welchen ein weltlicher Jnspector beigegeben war. Eines Tages erhielt ich von dem Jnspector ein Schreiben, in welchem mir mitgetheilt wurde, er habe einem israelitischen Häftling, der Speck gegessen hatte, 25 Stockstreiche appliciren lassen. Dieser Vorgang empörte mich und ich war nicht willens zuzugeben, daß den Juden das Judenthum mittelst Stockstreichen eingetrichtert werde, wenn ich auch selbstverständlich das Unrecht des jüdischen Häftlings nicht billigte. Ich durfte umso weniger derartige Vorgänge dulden, da ich nicht wußte, wie weit man gehen werde und ob nicht Plötzlich für jüdische Sträflinge ein ungeschriebenes Concordat in's Leben tritt. Ich erklärte daher dem Jnspector, daß ich .mich auf das entschiedenste gegen diesen Vorgang verwahre, denn weder die Hausordnung in den Strafanstalten , noch da? bürgerliche Gesetzbuch verbieten einem Juden Speck zu essen. Falls der Häftling jedoch naA jüdischem Gesetze verurtheilt werden sollte, so müßte er vor ein RabbinatskollegiUm gestellt werden; die Rabbinatsgerichte seien jedoch seit 1784 unter Kaiser Joseph H. aufgehoben. Ich hielt es für meine Amtspflicht den verehrt. Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde von dieser Eorrespondenz in Kenntniß zu setzem Zu den Mitgliedern derselben gehörte der nun verstorbene Freiherr Jon. v. Königswarter, welcher bekanntlich nach frommer jüdischer Sitte lebte. Dieser nahm es mir anfänglich übel, daß ich in der Weise vorgegüngen, da er den jüdischen Häftling bestraft wissen wollte. Nachdem ich jedoch das Ungesetzliche des Vorganges auseinandergesetztt und auf die Folgen hingewiesen, die daraus entstehen könnten, sttmmte er mir vollkommen bei und der Brutalität war ein Riegel vorgeschoben; daß ich auch dem jüdischen Häftling selbst meine Äteinung sagte, versteht-sich von selbst. G. W. Pest, 8. Dec. Das Bettlerweib, welches am 28. November enthaftet wurde, erzählt, wie man „N—t" aus Nyiregyhaza meldet, daß Moriz Scharf sie gelegentlich ihrer Confrontirung nicht erkannte. Vary sagte ihr, sie solle gestehen, was mit Esther Solymosi geschehen, und sie werde straflos ausgehen; Leugnen sei unnütz, da Zeugen vorhanden sind, welche Alles gesehen. Das Bettlerweib blieb trotzdem dabei, daß sie von all' dem nichts wisse. — Die Exhumirung der seinerzeit bei T.-Dada aus der Theiß gefischten und in Eßlar bestatteten weiblichen Leiche fand am 7. d. unter Beobachtung der rigorosesten Vorsichtsmaßregeln statt. Die Herren aus Nyiregyhaza, Richter Geza Megyery, Untersuchungsrichter Vary. Dr. Jozsa und Dr. Trajtler waren bereits gestern Abends hier eingetroffen. Die Professoren Scheuthauer, Mihalkovics und Belky, die Staatsanwälte Seyffert und Lazar und die Bertheidiger Eötvös, Funtak Und Heumann langten Vormittags erst nach 10 Uhr auf Kähnen hier an. Im Gemeindehause wurden vorerst Diejenigen, die seinerzeit die Leiche vergruben, verhört, um die Identität zu konstatiren. Richter Megyery ordnete sofort die Abgrabung des Leichenhügels-an und diktirte zugleich dem Untersuchungsrichter Vary die Punktattonen des Protokolls. Alle Anzeichen bewiesen klar, daß das Grab unberührt sei, die Pflanzen, die daraus Herborsprossen, hatten durchaus tief verwachsene Wurzeln. Lange dauerte aber die Ausgrabung. Die Wurzel einer jeden Pflanze, der Disteln, Dornen und Malven würde abgemessen. In einer Tiefe von fünf Fuß' fand man schließlich die viereckige Sauerwasser-Kiste, in welcher man seinerzeit die Leiche begraben hat. Drei schmale Bretter, bedeckten von oben die Kiste, in Zwischenräumen von 2—3 Centimeter von einander, in welchen noch die Reiser und die . Wurzeln gefunden wurden, welche Diejenigen in die Spalten legten, welche auch, jetzt die Ausgrabung der Leiche besorgten. Diesmal konnte man das Hineinfallen der Erde"nicht verhindern. Ein Geruch war absolut nicht wahrnehmbar. Da man voraussetzte, daß die dünnen Bretter der Kiste schon morsch geworden seien, mußte man sie mit größter Behutsamkeit herausheben, was mit Hilfe von Stricken 51*