Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1882)
- Date
- 1882-12-19
- Page
- Seite 834 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227393-3227445--40431-3258069- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Jahrhunderten überwundenen Kinderopfern, an deren Stelle die Beschneidung getreten war, handelte es sich, um einen sehr verschiedenen Gedankengang, um ein Hergeben des eignen Kindes, des Liebsten, was man besaß, um den blutgierigen Götzen zu versöhnen, um eine körperliche Auslösung an Stelle der geistigen Erlösung durch das symbolische Blutopfer der Christen. Das im jüdischen Gesetze ausgesprochene strenge Verbot, das Blut der Thiere zu genießen, hat sie nicht vor dem Verdachte. Menschenblut zu schlürfen, bewahren können." „Ist es nach alledem nicht eine seltsame Ironie der Weltgeschichte, daß die christlichen Fanatiker des Mittelalters dieselbe grundlose Anklage, unter welcher vor tausend Jahren ihre eigenen Märtyrer, und Heiligen geblutet hatten, nun mit. einem Male gegen die Juden zu schleudern begannen? Bezeugt das nicht mit besonderer Kraft die Unwissenheit und Blindheit des Fanatismus, daß er aus dem unerschöpflichen Arsenal der Verleumdungen immer wieder dieselbe alte verbrauchte Fabel hervorsuchen muß? Freilich, nach anderer Seite ist die Vorliebe für diese diabolische Anklage psychologisch erklärlich genug. Ein unschuldiges Kind getödtet zu wissen, ist ein aufreizender Gedanke, wie kaum ein andrer, damit läßt sich üuch der ruhigste, friedfertigste Mensch , zur Wuth gegen Diejenigen Hinreißen, denen solche Verbrechen nachgesagt werden, und daher erklärt sich die immer erneuete Auffrischung der alten Geschichte. Lehrreicherweise tritt die Sage nirgends, hervor, bis zum zwölften Jahrhundert,, d. h. nicht eher, als bis die Juden begannen in Spanien, Italien, Frankreich, England und Deutschland sich auszubreiten, Reichthümer zu sammeln und dadurch den Neid der einheimischen Bevölkerung zu erregen. Bis zu dem Jahre Tausend war die Sage, daß die Juden Christenkinder schlachten, um ihr Blut zu irgend welchen rituellen Zwecken zu. verbrauchen, völlig unbekannt; keine ältere Ueberlieferung, kein einziges Geschichtswerk bringt irgend welche derartigen Kriminalfälle oder Beschuldigungen zur Sprache." „Die ältesten von diesen Anklagen scheinen in Spanien und Frankreich aufgetaucht zu sein." ^— Aus dem Ungarischen Ävgeor-neienhause. 11. Diesem Urtheile des „Pester Lloyd" schenken wir mehr Glauben als anonymen Korrespondenten, z. B. 'Ufern der „Köln, Ztg.", welcher die Bertheidigungsrede des Justizministers Pauler glomfizirt. Schöne Rechts- und Moralprinzipien aussprechen, heißt noch lange nicht Nachweisen, daß man sie in den einzelnen Fällen auch ausgeführt hat. Der Ungarische Reichstag aber begnügte sich mit jenen Grundsätzen, da es ihm vor Allem daran gelegen ist, Ungarn und seine Justiz vor den Augen der civilisirten Welt'reinzuwaschen. Auf die erste Frage antwortete Pauler: „Nach den Gesetzen des Landes und nach dem provisorischen Normativ über das Strafverfahren wird der Untersuchungsrichter vom Gerichtspräsidenten besümmt. Der Präsident wählt denselben in der Regel aus der Reihe der Richter, in minder wichtigen Fällen aus der Reihe der Gerichtsnotäre. Wem also der Präsident die Untersuchung übertragen soll, das muß er bei Gelegenheit der Anzeige oder eines staatsanwaltlichen Antrages , nach Erwägung des Inhaltes beurtheilen, und demgemäß den Untersuchungsrichter bestellen. Die Untersuchung in der Tißa-Eßlarer Affaire ist — wie bekannt — auf Grund des bei der Gemeinde-Vorstehung mit der Mutter Esther Solymosi's aufgenömmenen Protokolls, welches dem Gerichtshöfe am 7. Mai eingereicht wurde, angestrengt worden. Der Inhalt.des Protokolls war solcher Art, daß der Gerichtspräsident, wie er dies behauptet, demselben gar keine Wichtigkeit beilegte. Und in Folge dessen, ferner da einer der Untersuchungsrichter krank, der andere aber auf Urlaub abwesend war, betraute er mit der Untersuchung dieser Angelegenheit den provisorischen Stellvertreter dieser Beiden, den Vicenotär Josef Vary. - (Zustimmung.) Im Verlaufe der Angelegenheit wuchs deren Bedeutung immer höher, sie nahm unvorhergesehene Dimensionen an und erweckte unvorhergesehene Interessen. Die zweite Frage war, wie ich es geschehen lassen konnte, daß der Gerichtshof Moriz Scharf, obgleich dieser der Mitschuld nicht verdächtig war, Monate hindurch gefangen hielt? In dieser Beziehung muß ich bemerken, daß anfangs auch Moriz Scharf, wenn auch nicht unter dem Verdacht der Verbrechenstheilnahme, so doch der Verbrechens-Vertuschung stand. Nicht das Geständniß des Moriz Scharf diente als Basis und Ausgang des gegen gewisse Personen sich richtenden Verdachtes, sondern die Erzählung seines jüngeren Bruders im Dorfe. Deshalb nahm die Gemeinde-Vorstehung den Moriz Scharf für einige Tage unter Aufsicht, sie veranlaßt seine vorläufige Detenirung vom 22. bis 29. Mai. Es kann also nicht von Monaten, sondern nur von Tagen die Rede sein. Als die vorläufige Detenirung aufgehoben wurde, veranlaßt der Untersuchungsrichter das Nöthige im Sinne des Z. 13 der Gefängniß-Ordnung, indem er der vorläufigen Haft ein Ende machte und den Vicegespan des Szabolcser Komitats. ersuchte, für die Unterkunft dieses Knaben zu sorgen; einstweilen aber, bis der Vicegespan verfügte, wurde der Knabe mit Zustimmung des königlichen Sraatsanwalts, zwar nicht gefangen, auch nicht unter Anwendung der Gefangenenhaus' Vorschriften, aber dort im Hofe des Gefängnisses, in der Lokalität, wo die Gefängnißwächter sind, gehalten. Die dritte Frage der Interpellation war, wie ich zu-