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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-12-19 · Heft 51 (19.12.1882) · p. Seite 833

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 51 (19.12.1882)
Date
1882-12-19
Page
Seite 833 (sequence 5)
Language
German
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den Römern und anderen Heiden hingeopfert wurden, daß die christlichen Kirchenschriftsteller der ersten Jahrhunderte besondere Schutzschriften für die Christen verfassen und alle ihre Beredsamkeit auswenden mußten, um ihre Gemeinde gegen solche unerhörte Beschuldigungen zu vertheidigen." „Lassen wir zunächst die Kirchenväter bei Seite, und hören wir, was ein römischer Jurist, Minutius Felix, der gegen Ende des zweiten Jahrhunderts in Rom lebte und den Gegenstaud der Anklage vielleicht qus eigner Praktischer Erfahrung als Rechtsanwalt kannte, über diese Beschuldigung der Christen in seinem Dialoge Octavius mittheilt. Es handelt sich dabei um die Schilderung der Aufnahme-Ceremonien eines zum Christenthum Bekehrten.- „Ein kleines Kind," so lautet die Anklage, „wird mit Getreidemehl bedeckt, um die Unbefangenen zu täuschen und so dem Einzuweihenden vorgesetzt. Dieses Kind wird von dem angehenden Christen, der durch die Mehlumkleidung zu dem Glauben veranlaßt wird, seine Stiche würden keinen Schaden anrichten,' durch Wunden getobtet, die sich dem Anblicke'vollkommen entziehen. Das Blut des Kindes — welch ein Greuel! — schlürfen sie gierig auf, reißen sich um seine zerstückten Glieder, und durch dieses Opfer verbrüdern sie sich, durch diese Mitwissenschaft um ein Verbrechen verbürgen sie sich gegenseitiges Stillschweigen." „So weit der römische Rechtsanwalt. Wir übergehen die weiteren Beschuldigungen wegen Unzucht, Blutschande und sonstiger unerhörter Verbrechen, die den geheimen Versammlungen der Christen vorgeworfen wurden. Mit Recht legt Tertullian in seiner „ Schutzschrist" für die Christen unter dieser Musterkarte scheußlicher Anklagen den Hauptnachdruck auf das Raffinement der Verleumdung, daß man, um alles Volk aufzureizen, von dem Morde eines unschuldigen Kindes spreche, welches wehrlos ist, den Tod nicht kennt und, wie er sich ausdrückt, „unter dem Messer lacht". Könntet ihr wirklich, ruft er den Heiden zu, glauben, daß wir gedenken könnten, das ewige Leben mit solchen Scheußlichkeiten zu erwerben? Denke Dich doch einmal, Römer, selbst in diese Anklage hinein, „komme her, stoße das Messer in die Brust eines Kindes, welches noch keinen Tod hat, schuldlos und Aller Kind ist, oder wenn gerade ein Andrer an der Reihe, so stehe neben diesem sterbenden Kinde, welches kaum sein Leben begonnen hatte, erwarte die Flucht der jungen Seele aus dem Körper, fange das unschuldige Blut auf und tränke damit Dein Brot, um es mit Lust zu verzehren!" „Solche ungeheuerlichen Missethaten, fahren beide Apologisten fort, kann Niemand für wahr halten, außer Jemand, welcher auch selbst im Stande wäre, sie zu vollbringen. „Du bist ein Mensch, so gut wie der Christ, was du nicht zu thun fähig wärest, darfst du auch ihm nicht zutrauen." Das nenne ich einen Hieb, der heute noch sitzt, denn nur in ganz uncivilisirten, barbarischen Ländern und Zeiten, unter Völkern, deren Rohheit ebenso groß, wie ihre Bildung gering ist, können derlei Beschuldigungen Glauben gewinnen. Als in den letzten Jahren solche Beschuldigungen in Damaskus (Ostern 1880) und Alexandrien (Ostern 1881) auftauchten, konnte man es mit der Barbarei der Massen'erklären, sollte es mit Rußland und Ungarn, wo sie seit einiger Zeit immer häufiger auftreten, wirklich nicht besser bestellt sein? " „Bei den Römern und andern Heiden, unter denen die neue Sekte für die Staatsreligion gefahrdrohend sich ausbreitete-' waren solche Beschuldigungen wenigstens erklärlich und im praktischen Sinne entschuldbar. Die Christen breiteten sich als Geheimbündler aus, versammelten sich an verborgenen Orten und mahnten durch alles dies die Heiden an ihre Mysterien, von denen die Uneingeweihten mit einem Grauen sprachen, wie man es heute etwd in gewissen Kreisen noch gegen die Freimaurer hegt. Man erzählte, daß bei den Aufnahme-Ceremonien frisches Thierblut ein Haupterforderniß sei und als Entsühnungsmittel eine wichtige Rolle spiele. Ja, bei der Aufnahme in die Mysterien des persischen Messias, Mithras, der in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung absichtlich oder unabsichtlich, als Gegenbild des jüdischen Messias im römischen Reiche, bis tief in Deutschland hinein verehrt wurde, sollte wirklich ein Menschenopfer vorgeschrieben sein. Dem Kaiser Commodus und dem Kaiser Julian wurde vorgeworfen, dem Mithras Menschenopfer dargebracht zu haben. Dem Commodus wäre das zuzutrauen gewesen, bei Julian handelte es sich indessen offenbar nur um eine sogenannte Retourkutsche; die Christen gaben die ihnen gemachte Beschuldigung zunächst^W-Heiden zurück, um sie später gegen die Juden zu verwerthen." „Und doch lassen sie sich nur den Christen gegenüber entschuldigen. Man darf nicht wergessen, daß die Symbolik der altchristlichen Religion derartigen Verdächtigungen einen gewissen Anhalt bot, so daß sie geradezu ans Mißverständnissen derselben entstanden sein mögen. Wer wollte in der Verbindung von Brod und Blut in jener Anklage nicht sogleich den Ursprung Derselben in der christlich enÄbendmahlslehre erkennnen? Nimmt man dazu die symbolischen Darstellungen vom unschuldigen Opferlamm, von dem Auffangen des Blutes Christi in Pokalen, die Verehrung der Wundmale und alle diese Einzelheiten, die' schon früh in einer sinnlichen, gleichsam blutschwelgenden Mystik verherrlicht wurden, so kann man, wie gesagt, den Verdacht und die Anklagen der Heiden den Christen gegenüber, wenn nicht entschuldbar, so doch begreiflich finden." „Den Juden gegenüber sind sie es nicht. Zwar steht in den Anfängen aller semitischer Religionen das Opfer der Erstgeburt,, das Molochopfer, wohl erkennbar und von keinem unterrichteten Theologen geläugnet da, aber selbst bei diesen, schon im Anfänge unserer Zeitrechnung von den Juden seit

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