Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1882)
- Date
- 1882-12-19
- Page
- Seite 832 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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§ 2. Der Verein besteht aus einem Konnte und den Mitgliedern. Das Konnte besteht: a) aus drei Leitern, von denen der Eine der Kassenführer, b) aus Vertrauensmännern, von denen Einer oder Mehrere in der Hauptstadt jedes Landes oder auch jeder großen Provinz. Mitglied des Vereins ist Jeder, der demselben mit einem freiwilligen Beitrage von mindestens 10 SilLergroschen beitritt. Regelmäßige Beiträge werden nicht gefordert, sondern je nach den Bedürfnissen des Vereins nach Erschöpfung der vorhandenen Mittel Gaben eingefordert. § 3. Die Wirksamkeit des Vereins hinsichtlich seines ersten Ztveckes wird zuerst darin bestehen, daß in einem Flug- . blatte eine für das Volk bestimmte concinne, kräftige und verständliche Widerlegung jener Beschuldigung , eine nachdrückliche Aufforderung, sich nicht zum Werkzeug niedriger Bosheit und Rachsucht, grausamer Verfolgung und Ungerechtigkeit zu machen, und ruhig den Erfolg der gerichtlichen Untersuchung abzuwarten, gegeben wird. Dieses Flugblatt soll in den verschiedensten Sprachen für. die Länder, wo es am meisten Roth thut, wie in deutscher, französischer, czechischer, polnischer, russischer, ungarischer, türkischer und arabischer Sprache abgefaßt, stereotypirt und in Masse abgedruckt und bei den Vertrauensmännern der verschiedenen Länder niedergelegt werden. In jedem einzelnen Falle werden dann die Exemplare in der betreffenden Stadt und Gegend in Menge verbreitet, zugleich der Inhalt auf Kosten des Vereins in den gelesensten allgemeinen und lokalen Blättern des Landes abgedruckt, und nicht minder Artikel, die auf den vorliegenden Fall Bezug Haben, auf dieselbe Weise unter das Volk gebracht. Alle weiteren Maßnahmen, wie sie sich für Zeit und Ort angemessen zeigen, werden durch die Mittel und Vertrauensmänner des Vereins in Anwendung gebracht, zu welchem Zwecke der Vertrausmann der Provinz sich mit den tüchtigsten Männern der Landschaft, welchen Glaubens sie auch seien, überhaupt und in jedem einzelnen Falle in Verbindung zu setzen hat. — Zur Erreichung des zweiten Zweckes müssen in jedem einzelnen Falle vom Vertrauensmann die benöthigten Mittel sowie die Aufmunterung zu thatkräftigem Einschreiten bei den Landesgerichten und Staatsbehörden erstießen, ein bewährter Rechtsbeistand gewonnen werden. § 4. Die Namen der Vertrauensmänner, sowie das Verzeichniß der Mitglieder nebst ihren Beiträgen werden von Zeit zu Zeit veröffentlicht, sowie jährlich ein Rechenschaftsbericht und eine Rechnungsablage gegeben." — Obgleich wir nun wiederholt für Bildung dieses Vereins eintraten (S. 341 und 394), so blieb es doch ohne Erfolg, und wir mußten, aus Mangel an Theilnahme den Gedanken fallen lassen." Wir sehen jetzt, was diese Indolenz für Früchte trägt. Während unsre Gegner seit jener Zeit unermüdlich fortwühlten und für sie günstige Umstände erwarteten, um eine Explosion bewirken zu können, sähen wir ruhig zu und ließen den Krebsschaden unbekämpft weiter greifen. Der Einzelne vermag nichts ohne die Mitwirkung derer, welche zur Leitung und Führerschaft berufen sind und dies sind bei uns die Rabbiner und Gemeindevorsteher. Auf wen deshalb der Vorwurf fällt, kann nicht zweifelhaft sein.- In der jüngsten Zeit haben einige jüdische Gelehrte den Versuch gemacht, die ursprünglichen Momente herauszufinden, aus welchen jene Beschuldigung entstanden sein könne. Sie faßten dabei die christlichen Ceremonien des Abendmahles und Meßopfers ins Auge: wir halten dies für völlig überflüssig. Der Ursprung dieser Beschuldigung ist rein historisch und zwar wurde dieselbe Beschuldigung, welche von den römischen Heiden gegen die ersten Christen erhoben wurde, später von christlichen Fanatikern auf die Juden übertragen. Die römischen Heiden aber konnten zu dieser Beschuldigung um so leichter kommen, als bei ihnen die Menschenopfer noch immer im Schwange waren.i) Wir fühlen uns deshalb veranlaßt, Einiges hierüber aus einer uns vorliegenden Ab< Handlung zu entnehmen. Dieselbe ist in der Sonntags-Beilage der Vossischen Zeitung vom 3. Dezember unter der Ueberschrift: „Der große Berliner Judenprozeß im Jahre 1510" von Earus Sterne enthalten. In der Einleitung heißt es hier: „Aber was man nicht von der großen Menge.verlangen kann, welcher den Drang nach einer erträglichen Existenz nicht die Zeit läßt, die Geschichte zu studiren, das sollte man wenigstens von den Volksvertretern verlangen können, die sich von der vertrauenden Menge in die Parlamente wählen lassen, und von Allen, die sich eine Rolle im Kampfe um die Civilisation änmaßen. Aber statt dessen müssen wir erleben, wie Abgeordnete, die "sich den gebildeten Klassen zuzählen, bei Gelegenheit eines dunklen Kriminalfalles, im ungarischen Parlamente die Behauptung aufstellen, daß die Juden zu rituellen Zwecken Christenblut vergießen; wir müssen es erleben, daß solche „Kulturkämpfer" hierher nach Berlin kommen und daß ihnen für diese Heldenthat von unfern „Rettern der Gesellschaft" die Hand gedrückt, und daß sie als „Befreier der Menschheit" gefeiert werden. Sollten die in den vordersten Reihen dieser Bewegung kämpfenden Männer, des theologischen Faches nicht einmal so viel in der Kirchengeschichte gelernt haben, um zu wissen, daß die Beschuldigung, zu rituellen Zwecken unschuldige Kinder zu schlachten, zuerst in der Geschichte den Christen und nicht den Juden gegenüber gebraucht wurde, und daß unzählige Christen unter diesen und ähnlichen wahnwitzigen Beschuldigungen von l) Es ist historisch verbürgt, das, die Menschenopfer erst unter Hadrian (127—136 nach d. gew. Ztr.) im römischen Reiche obgestellt wurden. Nicht minder ist zu beachten, daß gerade Lei den Syrern, namentlich den phönikischen, die Menschenopfer nochspät im Schwange waren. Bgl. Bernays, Theophrastos Schrift über die Frömmigkeit S. 29. lil. v