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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-12-12 · Heft 50 (12.12.1882) · p. Seite 817

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 50 (12.12.1882)
Date
1882-12-12
Page
Seite 817 (sequence 5)
Language
German
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817 wie bei Micha, oder indirekt dem Ceremonialgesetz gegenübergestellt und zwar so recht auf Grund der göttlichen Autorität. — Herr v. Hartmann wird es uns nicht verargen dürfen, wenn wir dieser Thorah, diesen Propheten und Psalmisten, der ganzen über dreitausendjährigen Geschichte des Judenthums und unsrem eigenen Bewußtsein mehr vertrauen, als einem Tagesphilosophen, der sich die Dinge und Erscheinungen zurechtknetet, wie sie für ihn passen. Er beruft sich darauf, daß die „prächtigen Reformtempel" mehr von Fremden als von den Gemeindegliedern besucht werden. Dies beweist jedoch nichts weiter, als daß das gottesdienstliche und gebetliche Bedürfniß des gegenwärtigen Geschlechts nicht mehr so stark ist, wie früher. Wir können ihn dagegen mehrere Tage im Jahre in dieselben Tempel führen, wo er sie bis auf den letzten Platz gedrängt voll finden wird, und dies kann ihm zum Beweise dienen, daß selbst in unserer materiellen und frivolen Zeit das religiöse Bedürfniß, die religiösen Ideen und die religiöse Ueberzeugung die Geister und Herzen der Bekenner des Judenthums erfüllen. Haben doch selbst die strenggläubigen Reformatoren, die Begründer des Protestantismus den Besuch der Kirchen um fünf Sechstel der Zeit vermindert und auf den Sonntag beschränkt, während der Katholicismus den täglichen Gottesdienst vorschreibt. Wir könnten ihn auch auf die großartigen Opfer an Mitteln und Anstrengungen verweisen, welche die modernen Juden auf ihre gottesdienstlichen und ihre wohlthätigen Institute verwenden, und die wahrlich die Bedeutung religiösex Werke in sich tragen. Daraus auf die „Zersetzung und Auflösung" zu schließen, kann nur dem einfallen, der seit langer Zeit täglich die Zersetzung und Auflösung positiver Religionen voraussagt, und doch mit seinen eigenen Augen sieht, wie z. V. das katholische Volk die mächtigsten Gewalten nöthigt, den Weg nach Canossa anzutreten. Und nun nur noch eine Bemerkung. Hartmann meint, daß die Gleichstellung der Juden nur mit dem Vorbehalt geschehen sei, daß die Juden alles „Absondernde und Absonderliche" aufgeben und daß sie diesen Vorbehalt acceptirt hätten. Wir können nicht wissen, welche g'esetzgebeude Faktoren stillschweigend einen solchen Vorbehalt hegten. Was er von uns behauptet, weisen wir jedoch entschieden zurück und um so mehr, als wir nicht wissen können, was Alles er unter diesem Absondernden und Absonderlichen versteht. Wir haben die Gleichstellung gefordert und erlangt auf dem Grunde der Gewissensfreiheit, und haben auf diesem auch nicht den geringsten Vorbehalt zugestanden. Wir verstehen die Gleichstellung nicht, bloß als den Gehorsam gegen die bestehenden Gesetze, selbst nicht bloß als die Uebernahme aller Pflichten des Staatsbürgers als solchen, sondern auch als die echte und opferwillige Vaterlandsliebe, als die volle Theilnahme an dem nationalen Leben,^an dem nämlich, was wirklich nationales Leben ist. Aber innerhalb dessen haben wir von unsrer Gewissensfreiheit, von unsrer Religionsfreiheit auch nicht ein Titelchen aufgeben wollen. Der Beweis hierfür liegt darin, daß das Gesetz keine derartige Bedingung aufstellte und keinen Unterschied zwischen orthodoxen und Reformjuden machte. Die Verfassung garantirt die Religionsfreiheit mit der einzigen Bedingung, daß unter religiösem Vorwände keine gesetzliche staatsbürgerliche Pflicht verletzt werden dürfen. Dies bezieht sich auf alle Confessionen und haben wir mit ganzem Herzen acceptirt. Weiter jedoch nichts. Was einer unter uns als „religiös" ansieht, und nicht mit den staatsbürgerlichen Pflichten, also auch mit keinem Gesetze collidirt, das kann Niemandem verwehrt sein. Spekulirt also Herr v. Hartmann für die „Zersetzung des Judenthums" auf die Emancipation der Juden, so mag er dies als Philosoph thun, und sich als Philosoph beruhigen, wenn er sich hierin wie in vielem Anderen irrt. Ä«s dem Ungarischen Ädgeordnetenhanse. x Abermals hatte sich das ungarische Abgeordnetenhaus mit den Antisemiten zu beschäftigen, und zwar in dreitägigen Verhandlungen, am 25., 26. und 27. November. Allerdings handelte es sich vorzugsweise um die, wie die Antisemiten behaupteten, seitens des Minister-Präsidenten Tißa verletzte Preßfreiheit. Die Antisemiten, d. i. der größte Theil der äußersten Linken oder sogenannten „Unvbhängigkeitspartei" wurden wiederum vom Abgeordnetenhaus desavouirt. . Im Juni d. I. erschien nämlich in einer Erlauer Druckerei eine grobe und blöde Schmähschrift, welche die Tißa-Eßlarer Affaire zum volksthümlichen Gebrauch in einer Weise besprach, die heute auf allen Seiten des Hauses gleichmäßig als infam bezeichnet worden' ist. Der Minister des Innern hat diese im Stile der Räuber- und Hexen-Geschichten gehaltene Brandschrift konfisziren lassen, freilich erst einen Monat nach ihrem Erscheinen, und das ist es, was das Heveser Comitat als eine Verletzung der Preßfreiheit deklarirt, für welche Herr v. Tißa zur Verantwortung gezogen werden müsse. Die eigentliche Debatte, welche drei Sitzungen in Anspruch nahm, hat für uns an dieser Stelle kein Interesse. Minister-Präsident Tißa wies in seiner Rede den Borwurf ab, ^daß er^u spät eingegriffen und dann die Preßfreiheit verletzt habe; er sagt zum Schluffe wörtlich: Gewiß ist die Preßfreiheit eine der Grundbedingungen aller Freiheiten, aber Jene sind ihre größten Feinde, welche die Freiheit zur Libertinage machen (So ist's! rechts), die es für ihren Beruf halten, selbst in die Ruhe des individuellen und Familienlebens einzugreifen, Jene, die den edlen Beruf der Presse vergessend, den Samen des Hasses unter die verschiedenen

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