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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-12-12 · Heft 50 (12.12.1882) · p. Seite 815

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 50 (12.12.1882)
Date
1882-12-12
Page
Seite 815 (sequence 3)
Language
German
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. 815 für die Araber und dann wieder in namhaften Zweigen für die christliche Welt gewesenwelche an der arabischen Kultur und Wissenschaft einen so namhaften Antheil gehabt, selbständig in Poesie und Philosophie durch eine Reihe glänzender Geister Treffliches geleistet, die selbst zur Verdrängung der Scholastik den Grund gelegt, bis aus ihnen ein Baruch Spinoza hervorging. Und abgesehen hiervon hat sich trotz der „dürren talmudischen Dialektik" in den Juden des Mittelalters ein so reiches innerliches Leben entwickelt, eine so glühende Begeisterung für ihre religiöse Ueberzeugung, ein so wohlthuendes Familienwesen, daß es ihnen möglich war, hundert Tausende von Märtyrern der christlichen Barbarei zu Schlachtopfern zu liefern. Ob auf solcher Seite der „lebendige Geist" fehlte und „geistentleerte Verkümmerung" waltete, wird der echte und sachkundige Geschichtsforscher anders entscheiden als der haarspaltende Philosoph. — Das „ Reformjudenthum" geht Herrn Hartmann aus der „rationalistischen protestantischen Aufklärung im 18. Jahrhundert" heraus. Es bedeutet ihm die Aufhebung des Ceremonialgesetzes, das es nur noch aus pietätvoller Rücksicht auf die orthodoxen Glaubensgenossen achte. Seiner Ansicht nach bedeutet aber die Aufhebung des Ceremonialgesetzes auch die des Moralgesetzes auf dem Grunde göttlicher Autorität. Jeder dieser Sätze ist falsch. In dem geschichtlichen Judenthume hat es sich niemals um die Aufhebung des Ceremonialgesetzes, wohl aber zu aller Zeit um die Modifikation desselben, um die Beseitigung der Theile desselben gehandelt, welche der veränderten Geistesrichtung, den Bedürfnissen und Verhältnissen der Zeit) den Existenz- und Lebensbedingungen nicht mehr ent-, sondern vielmehr widersprachen. Auch das moderne Judenthum that und thut nichts anderes, und die bedeutsamen Theile des Ceremonialgesetzes, die es bei der Reform und durch dieselbe auch im deutschen Judenthume, auf das sich Hartmann beruft, beibehalten hat und beibehalten wird, bezeugen dies genügend. Nicht also die „Aufhebung des Ceremonialgesetzes" ist. die Tendenz des sogenannten Reformjudenthums, sondern nur die Frage und die Beantwortung der Frage über die unbedingte Verpflichtung auf das ganze Ceremonialgesetz, wie es in einer vorhergegangenen Periode sich gestaltet hat, oder das Zugeständniß der Beseitigung der abgestorbenen, dem fortgeschrittenen Geiste und den gründlich veränderten Verhältnissen widersprechenden Theile desselben. Darin ist aber eben das „Reformjudenthum" nicht aus der protestantischen Aufklärung des 18. Jahrhunderts hervorgegangen, sondern wurzelt in den ältesten Perioden des.Judenthums. Wem die Geschichte des jüdischen Ceremonialgesetzes bekannt ist, dem wird dies aus der vielfachen Umgestaltung..desselben im Laufe der Geschichte von selbst einleuchten. Hat es doch schon in der Zeit Moses' selbst eine tiefgreifende Veränderung erfahren und aus dem anfänglich beabsichtigten Priesterthum der Erstgeborenen wurde eine Priesterfamilie und ein priesterlicher Stamm gemacht. Wenn schon der Prophet Samuel, den doch sonst die Kritiker als ein Muster hierarchischer Herrschsucht zu zeichnen sich bemühen, die Opfer verwirft, gegenüber dem „Gehorsam gegen die Stimme des Ewigen" (1 Sam. 15, 22.): wenn die Propheten und Psalmisten sich wiederholt in scharfen, zum Theil ironischen Reden gegen den ganzen Opferkultus aussprecheü und die letzteren das Wort an dessen Stelle setzen wollen, einen „neuen Sang" für besser als alle Farren erklären; wenn z. B. Jesaias I schon im ersten Kapitel gegen die Opfer, die Häufung des Gottesdienstes und des Gebetes, die Sabbathe und Feste ohne innere Heiligung und sittliche Läuterung wüthet, und nichts verlangt als sittliche Reinheit, als „Gutes thun und Recht suchen"; wenn Jesaias II, derselbe Prophet, der die strenge Heiligung des Sabbaths verlangt und die Rückkehr der Juden nach Jerusalem bewirkte, sich gegen das „Fasten" in den stärksten Ausdrücken ausspricht und als das rechte Fasten die werkthätige Liebe „die Schlingen der Bosheit zu öffnen, jegliches Joch zu zerbrechen, dem Hungrigen und Verfolgten beizustehen" u. s. w. erklärt (58, 6) — sind dies nicht, und wir könnten die Beispiele häufen, unleugbare Versuche aus ältester Zeit, die Beseitigung des ganzen Opferkultus und alles dessen, was mit diesem zusammenhing, also des Grundstockes des damaligen Ceremonialgesetzes zu bewirken, weil derselbe nicht heilsam, sondern schädlich den Geist des Volkes beeinflußte und der bessern Geistesrichtung nicht mehr entsprach? Und wie leicht wurde dem Judenthume später die Aufhebung dieses Opferkultus, wie schnell wurde an dessen Stelle ein anfänglich sehr dürftiger Gebetkultus gesetzt, wodurch doch das ganze Ceremonialwesen des Jüdenthums eine tiefgreifende Umgestaltung erfuhr. Aber selbst im talmudischen Judenthum haben wir Anklänge dafür genug,, und wir wollen nur' den einen alten Spruch anführen, den R. Joseph auf einen speziellen Fall anwandte (Nidäh 66,2.): ni2v '>dd „Die Gebote werden aufgehoben in der zukünftigen Zeit".*) Auch kann man hier wohl an den Karäismus erinnern, welcher mit einem Federstriche das ganze traditionelle Gesetz aufhob, weil er ihm eine göttliche Autorität nicht zuerkannte, sondern es für Menschensatzung erachtete. Mit Nichten also ist das „Reformjudenthum" das Produkt allein der modernen Zeit oder gar der „protestantischen Aufklärung"; es bestand ein solches vielmehr in verschiedenen Epochen des Judenthums und hat seine Vorbilder in den Propheten selbst. Um so entschiedener müssen wir gegen die zweite Behauptung Hartmann's protestiren, daß mit der Aufhebung ~ l) So heißt es auch Midr. Thanch. 55,2: b nvm.nn ho rmn p-ipi numpn .dnyV nte nw min nmim. 50*

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