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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-11-28 · Heft 48 (28.11.1882) · p. Seite 787

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 48 (28.11.1882)
Date
1882-11-28
Page
Seite 787 (sequence 9)
Language
German
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787 es erheischt, habe ich nichts zu reden. Und mögen nur beruhigt sein gewisse Herren: die Juden fürchten die öffentliche Verhandlung nicht. . Wie einer unserer Dichter schrieb: ein Nachtgespenst rauher Jahrhunderte, den Widerschein des Scheiterhausens im Blicke, geht jetzt aufs neue um. Aber ich glaube, dieses Nachtgespenst habe ein wenig schon die Nacht versäumt; denn nicht in der Finsterniß des Mittelalters .leben wir, sondern im Sonnenglanze des XIX. Jahrhunderts. So möge denn dieses nächtliche Gespenst mit den Flammenaugen vor Gericht vor die öffentliche Verhandlung gebracht werden, auf daß wir uns überzeugen, daß es nichts weiter, ist, als ein hohles Schreckniß. Denn diese Enthüllung, diese Schmach wird es erfahren. Jawohl die Schlußverhandlung soll gehalten werden, nur Eines ist nothwendig: daß die Schlußverhandlung in Hände gelegt sei, in denen alle Garantien der Unparteilichkeit, der richterlichen Objektivität, der Unabhängigkeit gewahrt seien. Ich bitte den Herrn Justizminister achtungsvollst um Aufklärung darüber, ob der Nyiregyhazaer Gerichtshof diese Garantie bietet? Von den lokalen Verhältnissen will ich nicht reden, allein der Nyiregyhazaer Gerichtshof Hat, abgesehen von allem anderen, bisher so viele Fehler begangen, er ist in die Verantwortung für das bisherige Verfahren dermaßen verwickelt, daß er nicht mehr als unbefangen erachtet werden kann. Aber auch gesetzlich könnte, wie ich glaube, die Urtheilsschöpfung dem Nyiregyhazaer Gerichtshöfe nicht zustehen, denn ein Richter, der an der Untersuchung theilgenommen hat, kann auf die Urtheilsschöpfung nicht Einfluß nehmen. Der Gerichtshof hat nicht nur den Untersuchungsrichter exmittirt, sondern fünf seiner Mitglieder haben'auch bisher an der Authentikation des Protokolls und den Zeugenvernehmungen Theil gehabt; diese, fünf Mitglieder können also von Gesetzeswegen an der -Schlußverhandlung ohnehin nicht mehr theilnehmen. Ueberhaüpt kann der Nyiregyhazaer Gerichtshof die Anklage nicht vermeiden, daß ihn die Strömung mit sich gerissen hat, daß er in stillschweigendem Einverständnisse mit der Gesellschaft die Requisite der Rechtspflege hintenangesetzt, die Garantien der Gerechtigkeit suspendirt habe, ohne daß wir, der Reichstag, ein Ausnahmegesetz gebracht hätten. Aber genügt es denn nicht schon, wenn in einem großen Theile der öffentlichen Meinung ein solcher Verdacht besteht? Schon der Herr Abgeordnete CsernLtony har bezüglich des Nyiregyhazaer Gerichtshofes gefragt, ob derselbe fähig sei, die Wahrheit zu eruiren. Die Wahrheit muß eruirt werden, denn sie ist kein jüdisches Interesse und sicherlich nicht das Interesse der Eßlarer Schächter, sondern das gemeinsame Interesse des Rechtsstaates, des neunzehnten Jahrhunderts, der gesammten Menschheit. Es ist der Ruhm des neunzehnten Jahrhunderts, daß es die Gerechtigkeit ihres konfessionellen Charakters entkleidet hat; es giebt keine katholische, keine protestantische, keine jüdische Gerechtigkeit, es giebt nur eine Gerechtigkeit, die überall im Auge behalten werden muß. Ich denke, das geehrte Haus fühlt das am allerbesten, denn dafür haben wir moderne Staatseinrichtungen, dafür haben wir ein Parlament, eine verantwortliche Regierung." Redner verliest sodann die Interpellation, die wir bereits im Abendblatte mitgetheilt haben. Dieselbe wird dem Justizminister übermittelt und sodann die Sitzung geschlossen. Deutschland. Berlin, 15. November. Die „Trib." ist ermächtigt, das nachstehende interessante Schriftstück zu veröffentlichen, welches sich auf eine durch bekannte Vorgänge in Ungarn angeregte Frage bezieht. Es ist ein Schreiben, welches der neue Bischof von Fulda an den dortigen Provinzialrabbiner Dr. Cahn gerichtet hat: „Fulda, den 4. November 188?. Geehrtester Herr Doktor! Aus Ihren Wunsch stehe ich nicht an, die bei unserer neülichen Unterredung abgegebene Erklärung hiermit schriftlich zu wiederholen, „daß die Annahme, es könnte von Juden Christenblut zu rituellen Zwecken jemals gebraucht worden sein, weder durch die jüdische Religion, noch durch die Geschichte zu begründen ist, und daß eine derartige Beschuldigung, auf welche Voraussetzungen immer sie zurückgeführt werden möge, als eine entschiedene, freventliche Unwahrheit bezeichnet werden muß. In vollkommenster Hochachtung Euer Wohlgeboren ergebenster G. Kopp. Bischof von Fulda." — Die „Trib." fügt hinzu: Es ließ sich erwarten, daß die ultramontanen Blätter, welche, alle mehr oder weniger dem Herrn Hofprediger Stöcker bei seiner Judenhetze gefolgt sind (oder vielmehr ihm vorangingen. Red. d. A. Z. b. I.), von der loyalen Erklärung des gelehrten und humanen Kirchenfürsten nicht besonders erbaut sein würden. Man Merkt es daher der „Germania" an, wie sehr sie verstimmt ist, wenn sie schreibt: „Wir bezweifeln nicht, daß der Herr Bischof von Fulda genügende Gründe dafür gehabt haben \ wird, seine persönliche Ueberzeugung in dieser Angelegenheit auf die obige Weise der Oeffentlichkeit zu übergeben. Wir respektiren die Ansicht, welche sich der Herr Bischof Lei seinen historischen Studien gebildet hat, und „ nehmen als selbstverständlich an, daß er ebenso der gegenteiligen Ueberzeugung

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