Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 48 (28.11.1882)
- Date
- 1882-11-28
- Page
- Seite 786 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Das zweite Faktum ist, daß der Untersuchungsrichter! sofort bei Beginn der Untersuchung einen 13jährigen Knaben, welcher der Verbrechenstheilnahme nicht beschuldigt war, in die Hand des Sicherheits-Kommissärs gab, der nach seiner .Weise eine gewisse Zeugenschaft erpreßte. Die Detaillirung dieser Sache gehört nicht hierher. Diesen Zeugen hat der Gerichtshof als Zeugen Monate hindurch eingesperrt gehalten. Ist dies mit der Justizpflege, mit dem Ansehen, mit dem Rufe Ungarns vereinbar, und hat nicht hierüber der Justizminister zu wachen? . Das dritte Faktum ist, daß, wenn auf irgend etwas zu achten war, mußte sicherlich darauf geachtet werden, daß die journalistische Agitation auf das Vorgehen des Gerichtshofes keinerlei Einfluß übe. Hier kann ich freilich vom Justizminister nichts derartiges verlangen, bezüglich dessen eine gesetzliche Garantie nicht existirt. Der Justizminister kann darüber keine Kontrole üben, ob der Untersuchungsrichter voreingenommen sei, er kann auch nicht verhindern, daß der Untersuchungsrichter mit den Journalen Freundschaft halte. Gewiß war es ihm nicht gestattet, zuzugeben, daß der Untersuchungsrichter mit direkter Verletzung der richterlichen Pflichten in den Dienst der Agitation trete und Untersuchungsgeheimnisse in den Journalen veröffentliche, wo dieselben zu tendenziösen Zwecken benützt wurden. Denn diese eine Thatsache macht es unmöglich, daß der Untersuchungsrichter in seinem Amte ohne Voreingenommenheit vorgehe. Lag es nicht in seinem Interesse, jede Erscheinung und all das zu unterdrücken, was das früher, erkämpfte Resultat zweifelhaft machen konnte? Und wenn es hier im Hause der Galerie untersagt ist, Beifall zu äußern — was sehr richtig ist — damit die Galerieen keinen Einfluß auf die Neigungen der Redner üben können, welcher Meinung soll man dann über einen Richter sein, der journalistisches Lob sucht, und zwar gerade von Jenen,, die dies zur leidenschaftlichen, zügellosen Aufreizung gegen einen ansehnlichen Th eil der Bewohner Ungarns ausnützen? Der Herr Minister kennt sicherlich die zwischen dem Vice-Staatsanwalt und dem Untersuchungsrichter stattgehabte Polemik, ich habe aus derselben nicht entnommen, daß der Anwalt. anderer Meinung gewesen wäre, als der Richter, aber wohl, daß aus derselben der Neid stark hervortritt; aus jeder fünften Zeile schreit heraus, daß Themistokles Miltiades um die Lorberen beneidete, und eben das ist das Resultat der journalistischen Mittheilungen. Und dies Alles ging den Herrn Justizminister nichts an? N.och eine vierte Thatsache muß ich erwähnen, doch ist hier, nicht direkt von der Einmischung des Justiz Ministers .die Rede, — Ueber - das Vorgehen des Untersuchungsrichters Josef Vary erschienen im Wochenblatte „Egyenlöseg" Daten, die man nur mit größter Entrüstung lesen kann. Es ist nicht dapon die Rede, daß ich hier Jemanden als Ungeheuer! hinstelle, denn ich glaube nicht an die geborenen Ungeheuer, fei dies nun der Tißa-Eßlarer Schächter, oder der Nyiregyhazaer Untersuchungsrichter. (Große Heiterkeit.). In all diesen Daten sehe ich nur den Beweis dafür, wohin.ein übrigens vielleicht wackerer Mensch kommet! kann, wenn er ohne jede gesetzliche Kontrole dem Einflüsse der Leidenschaften und dem eigenen Ehrgeiz überlassen wird. In Journalen erschienen alle diese Daten, man kann dieselben nicht todtschweigeu. Dieselben müssen bewiesen, oder tut Wege des Preßprozesses deren Veröffentlichung geahndet werden. Ich bedaure sehr, daß ich aus Vergeßlichkeit eben jene Nummern nicht mit mir gebracht habe und daher nicht in. der Lage bin, aus denselben zu lesen, vielleicht ist es besser so, dies ist mit dem Vortheile verbündet!, daß ich das Haus mit solchen häßlichen Dingen nicht lange beschäftigen werde. Ich werde mich begnügen, nur zwei Angaben aus meinem Gedächtnisse zu erwähnen. Es wird gegen den Untersuchungsrichter vorgebracht, daß er Vogel den stärksten Torturen unterwarf, die Marmaroser Flößer zusammenband und ihnen Wasser eingießen ließ (Heiterkeit); es wird, erwähnt, daß er einer Zeugin 50 fl. versprach, damit sie Dinge/. die sie wisse, verschweige; es wird erwähnt, daß er Zeugen Geld versprach, wenn sie von den Torturen schwiegen, bald, wenn sie gegen die Juden aussagten. Es sind dort nockandere Dinge vorgebracht, über die ich jetzt schweige. Der menschliche Genius verbirgt vor ihnen sein Antlitz. Es ist unbedingt nöthig, daß diese Daten vor das Gericht kommen. Wenn dieselben unwahr sind, dann erreiche die. Strafe Diejenigen, welche dieselben vor die Oeffentlichkeit brachten, wenn . dieselben jedoch wahr sind, dann wird der Untersuchungsrichter erreichen, was er suchte, das Staunen Europas. Aber ich würde es für gut finden, daß er so, wie dies Kambyses mit dem gewissenlosen Richter gethan, ausgestopft der Nachwelt überliefert werde. (Lärm und Unruhe.) Wohin,"geehrtes Haus, sind wir'gekommen? Ich glaube, es stimmt Jedermann darin überein, daß in dieser Angelegenheit eine, öffentliche Schlußverhattdlung stattfiuden müsse. Selbst der Staatsanwalt hat in den Zeitungen erklärt, er werde die öffentliche Verhandlung auch dann fordern, wenn der Anklagebeschluß keine Basis besäße und das mit Rücksicht auf die öffentliche Stimmung, aus . die im Lande herrschende j Beunruhigung. Dies an sich wäre noch nicht genug charak-. 'teristisch. Wohin kommen wir denn, wenn mit Rücksicht auf die herrschende Strömung, nicht nur in der Politik, wo die > Berufung auf ba§ salus rei publicae noch angehen mag, sondern auch auf dem Gebiete der Justizpflege, in Privatprozessen, unter Hinweis auf das salus rei publicae, man Einzelne, wider das Gesetz, in peinlichem Gefängnisse halten kann und.sie Unbilligkeiten unterwerfen läßt, um die öffentliche Stimmung zu beruhigen? Doch wo das öffentliche Interesse