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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-11-28 · Heft 48 (28.11.1882) · p. Seite 785

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 48 (28.11.1882)
Date
1882-11-28
Page
Seite 785 (sequence 7)
Language
German
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785 des Verbrechens verschwinden machen, nicht nur die Verbrecher befreien, sondern sie sei bestrebt, falsche Zeugen zu gewinnen und unbestechliche, gewissenhafte Richter in den Kerker zu bringen. Das ist der Weg des Widersinnes. Man beginnt gegen die jüdischen Schächter, setzt mit unsinnigen Anklagen gegen die Vertheidiger fort und endet mit noch unsinnigeren Anklagen gegen die Staatsanwaltschaft. Freilich verstanden es die Herren auch, ihrer Meinung Nachdruck zu verleihen. Wir haben in den Zeitungen gelesen, der Nyiregyhazaer Pöbel bedrohe den Staatsanwalt, dieser wage es nicht, sein Zimmer zu verlassen, und wenn er die Stadt verlassen werde, wolle man ihn auf der Straße anfallen. Was ist das anderes, als ungemesseue Wuth darüber, daß die jüdischen Angeklagten überhaupt noch eine gesetzliche Vertheidigung haben, was anderes, als das sittliche Bestreben, die gesetzlichen Garantieen zu vernichten, die publizistischen Agitatoren, ja den Straßenpöbel, die Gamins von Nyiregyhaza zu Herren und Meistern über die Gerechtigkeitspflege zu machen. Derlei haben nicht einmal die Pariser Petroleumshelden gethan. Es ist schon vorgekommen, daß der Straßeupöbel die Staatsregierung meisterte, aber daß der Straßenpöbel die Rechtspflege beeinflußt hätte, dafür giebt es meines Wissens kein Beispiel. Was kann auf solchem Wege erreicht werden?- Man kann vielleicht den Justizmord erzielen, aber eine Rechtspflege keinesfalls. Oder glaubt man etwa, es seien noch keine Justizmorde gegen Konfessionen vorgekommen? Man braucht die Beispiele dafür nicht von allzuweit herzuholen. Noch im letzten Jahrhundert, zwanzig Jahre vor der französischen Revolution wurden die Protestanten wegen angeblicher religiöser Mordthaten verurtheilt. Ich sage damit nichts Neues; kein Geringerer als Voltaire hat die Verfolgten gegen die Gerichte in Schutz genommen. Dies war der schönste Theil seines unsterblichen Ruhmes, von dem er selber schrieb: J'ai fait un peu de Men, e’est mon meilleur ouvrage! Kennen sie nicht den Fäll von Jean Calas, Paul Sirven, Montbailli? Alle drei Fälle kamen in dem Zeiträume von 1761 bis 1773 vor. Bon den Vielen nenne ich nur drei, welche berühmter geworden sind, weil Voltaire's Name mit ihnen in Verbindung steht. In allen diesen drei Fällen brachten die Gerichtshöfe Todesurtheile, weil sie von dem Glauben ausgingen, die Protestanten verpflichte ein religiöses Gesetz dazu,. alle Jene, welche katholisch werden wollten, hinrichten zu müssen. In keiner protestantischen Familie konnte Jemand eines plötzlichen Todes sterben, ohne daß im Volke der Verdacht entstand, daß die Betreffenden katholisch hätten werden wollen, und daß sie darum umgebracht worden seien. Voltaire forderte zur Unterstützung -die öffentliche Meinung von ganz Europa auf; er wandte sich an die Souveräne Europas und brachte selber die größten materiellen Opfer: Er schrieb, er habe nicht eher zu lächeln vermocht, bis ihm die Revision der hierauf bezüglichen Ge-- setze gelungen war. Dies erreichte er auch, und er hielt es für den schönsten Theil seines Ruhmes, er, den in seinem Greisenalter die Menschheit den Patriarchen vonFerney nannte. Das 18. Jahrhundert nannte die menschenfreundliche Arbeit Philanthropie, nannte sie Hochsinn und Weisheit, während gegen das Ende des 19. Jahrhunderts jene öffentliche Meinung, welche unter den Einfluß volkstäuschender Demagogen gerieth, sie Verbrechungsvertuschung,Spießgesellenthum und Bestechung nennt." Im weiteren Verlaufe richtet der Redner nun die Aufmerksamkeit des Hauses auf das Verhalten des Justizministers (vr. Pauler). Er sagt: Wie mußte unter solchen Verhältnissen das Verhalten des Justizministers charakterisirt werden? Ich achte sehr die richterliche Unabhängigkeit und wünsche nicht, daß der Justizminister sich in das Untersuchungsverfahren menge; doch geschahen Dinge, welche nicht in den Wirkungskreis der Gerichte gehören, und die der Herr Justizminister nicht hätte geschehen lassen dürfen, wollte er nicht einen falschen Schein wider sich erwecken. Einer Agitation gegenüber, welche die gewaltthätigen Leidenschaften aufruft, welche sich bemüht, die Garantieen der Gesetze niederzureißen, wäre es geboten gewesen, im ersten Augenblicke zu zeigen, daß die Justizpflege in Ungarn eine unübersteigliche Mauer ist, in welche die Leidenschaften keine Bresche zu legen vermögen. Jedermann hätte es von vornherein wissen müssen, daß die Wächter der Gerechtigkeit auf ihrem Posten seien, und Ungarn einen Justizminister habe, denn ohnehin konnte Jeder sicher sein, daß die elementaren Leidenschaften das Gericht beherrschen werden. Der Nyiregyhazaer Gerichtshof hat mehrere schreiende Ungerechtigkeiten begangen. Die erste war gleich die, daß er mit der Untersuchung nicht einen ordentlichen Richter, sondern einen Vicenotär betraut. Dies widerspricht dem Normativ für das Strafverfahren, welches bestimmt, daß in wichtigeren Angelegenheiten in jedem Falle ein Richter zu entsenden sei. Daß in einer Sache, deren soziale und politische Bedeutung die größte Wachsamkeit uothwendig machte, daß dort, wo eine hervorragend bewanderte, gebildete und auch in Bezug auf Menschenkenntniß und Unbefangenheit verläßliche Persönlichkeit vonnöthen gewesen wäre, ein unreifer junger Vicenotär entsendet wurde, wäre eine völlig unbegreifliche Sache, wenn nicht vorausgesetzt werden müßte, was ich selber in Nyiregyhaza hörte, daß der Gerichtshofs-Präsident nicht schon vorweg die ganze Angelegenheit für eine lächerliche Einbildung hielt, welche ernstere Beachtung nicht verdiente. Doch als der wirkliche Sachverhalt sich herausstellte, da er im Klaren sein mußte darüber, welche Gründe hier mitwirkten, wäre es die Pflicht des Justizministers gewesen, zu interveniren und wenigstens dafür zu sorgen, daß die Untersuchung durch sachverständige Hände geleitet werde.

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