Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 48 (28.11.1882)
- Date
- 1882-11-28
- Page
- Seite 784 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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chungsakten und Untersuchungsgeheimnisse in einem der antisemitischen Agitation dienenden Blatte veröffentlicht und dadurch den Fortgang der Rechtspflege, statt denselben vor den Einwirkungen der sozialen Agitation zu bewahren, direkt den aufgereizten Leidenschaften und den blinden Instinkten der Massen Preisgegeben hat? 4. Hat er die Ober-Staatsanwaltschaft angewiesen, gegen das Wochenblatt „Egyenlöseg" wegen der Daten, die dasselbe über das Wirken des Untersuchungsrichters Josef Vary veröffentlicht hat und welche für den Genannten im höchsten Grade gravirend sind und die Beamtenehre auf das tiefste verletzen, den Preßprozeß anzutragen? 5. Hält er es nicht für nothwendig, daß — behufs Verhinderung solcher, die höchsten Rechtsinteressen der Gesellschaft und des Staates schädigender, den Kredit unserer Rechtspflege gefährdender Verstöße und Unterlassungen — die Tißa-Eßlarer Angelegenheit in die Hände eines Gerichtshofes gelegt werde, welcher, unberührt von der Verantwortlichkeit für das bisherige Verfahren und frei von jeder Beeinflussung durch die lokalen Leidenschaften, den unparteiischen Charaker der Gerechtigkeitspflege zu gewährleisten vermöchte? Hierauf begründete er diese Interpellation in einer längeren, vom Hause und von der Presse sehr beifällig aufgenommenen Rede. Er beginnt damit, die Lügenhaftigkeit jener alten Fabel^Zu erweisen. Allein die Angelegenheit ist nur einmal vor Gericht gebracht worden. Er fährt fort: „Was ich Vertrauen in die ungarische Justiz nenne, das ist, daß eben im System der ungarischen Gerichte alle Garantien des juristischen Gewissens gegeben sind, daß in den Obergerichten die strenge Ueberprüfung vollständig gesichert ist, daß das System der ungarischen Rechtspflege alle Gewähr für die Freiheit der Vertheidigung biete. Was ist nun aber aus der Tißa-Eßlarer Angelegenheit geworden? Es giebt Leute, welche die richterliche Unabhängigkeit ganz anders auffaßten. Wir wissen, in welcher Weise die Untersuchung in der Tißa-Eßlarer Affaire eingeleitet wurde. Der Nyiregyhazaer Gerichtshof hat dem Gesetze ganz und gar entgegen in einer so wichtigen Sache nicht einem Richter seines Gremiums, sondern einen jugendlichen Vizenotär entsendet, dessen Einbildung offenbar dadurch erhitzt wurde, daß er mit der Untersuchung einer so bedeutsamen Angelegenheit betraut wurde, welche die Aufmersamkeit der ganzen Welt erregt hatte, und daß, wenn er ein Jahrhunderte altes Geheimniß enthüllen werde, ihm aller Ruhm bei der Nachwelt, alle Anerkennung der Mitwelt zutheil werden müsse. Kaum hatten die Antisemiten das gemerkt, so fanden sie den Begriff der richterlichen Unabhängigkeit nur mehr darin, daß Herrn Bary's Person heilig und unverletzlich sein müsse, gänzlich unnahbar gegen jeden gesetzlichen Einfluß, gegen jede Kontrole, welche das System der ungarischen Rechtspflege geschaffen hat. Niemals noch ist dem richterlichen Urtheile so sehr präjudizirt, niemals ist so gewaltthätig vorgegangen, die Einflußnahme der kompetenten Faktoren dermaßen zu nichte gemacht, jene der inkompetenten dermaßen forcirt worden, als gerade in diesem Falle. Es war ja nicht der Untersuchungsrichter Vary, der da ein Urtheil gebildet hat, sondern im Wege der Zeitungen wurde ein Statarialgericht über die Angeklagten organisirt, in den Zeitungen wurde eine Mörder-Razzia gegen alle Jene eingeleitet, denen eine gesetzliche Einflußnahme zustand. Vorerst wurde,die Freiheit der Vertheidigung angegriffen und ich, dem der zuerst entsendete Vertheidiger persönlich bekannt ist, ich war, ich kann sagen, betroffen über die Anklagen, die gegen ihn erhoben wurden; ich überzeugte mich, daß er persönlich den ärgsten Unannehmlichkeiten ausgesetzt war, daß er in Nyiregyhaza nicht, mehr in jenen Gesellschaften erscheinen konnte, in denen er bisher regelmäßig verkehrt hatte. Und was war die Folge hiervon? Daß er von der Vertheidigung zurücktreten und Sorge tragen mußte, daß an seine Stelle Vertheidiger von Ruf und Namen treten, deren Ansehen genügend ist, daß ihnen der Nyiregyhazaer Gerichtshof, ja auch die Nyiregyhazaer Gesellschaft Achtung bewahre-. Allein dies vermochte den Einfluß der antisemitischen Faktoren nicht zu ersticken; sie eröffneten sofort die Razzia gegen die Vertheidiger und häuften Tag für Tag Schmach und Schmutz über sie. Meine Herren, ist das die Freiheit der Vertheidigung? Ist das die Freiheit, welche jede zivilisirte Nation hochhält, welche selbst der russische Autokrat m Ehrerl hielt? Wir haben es gesehen, mit welcher Freiheit die verteidigenden Anwälte > in den Nihilisten-Prozessen Vorgehen konnten. Und wie hat man bei uns die Vertheidigung hingestellt? Als ob sie eine Art geheimer Konspiration wäre, als ob sie mit gesetzwidrigen, listigen, falschen Mitteln die gerichtliche Aktion behindern wollte. Eine solche Ansicht von der Vertheidigung habe ich. noch niemals gehört. Für jeden Angeklagten in Frankreich war es ein großer Vortheil, wenn er einen Jules Favre, Berrier, Lachaux zum Vertheidiger gewinnen konnte, die immer in hohem Ansehen standen; möglicherweise erheischt die Beschaffung solcher Vertheidiger zuweilen auch große Opfer; gewiß ist aber, daß es Niemandem einfallen kann, einen solchen Vertheidiger als einen bestochenen, verderbten Menschen, als einen hinterlistigen Intriganten und Verschwörer darzustellen. Deshalb halten ja die zivilisirten Nationen die Freiheit der Vertheidigung hoch, weil dabei irgend ein Mißbrauch, der die! Interessen der Gerechtigkeitspflege schädigen könnte, kaum Vorkommen kann; in der stetigen Zunahme der Freiheit der Vertheidigung ist, wie ein französischer Schriftsteller bemerkt, die Vervollkommnung der Justizpflege selber gelegen. Und nach der Vertheidigung kam die Reihe an die Staatsanwaltschaft. Hier im Hause haben wir die Anklagen gehört, die Staatsanwaltschaft wolle nicht nur die Spuren