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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-11-28 · Heft 48 (28.11.1882) · p. Seite 783

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 48 (28.11.1882)
Date
1882-11-28
Page
Seite 783 (sequence 5)
Language
German
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__ 783 Darf man den Segen dieser Verhältnisse in Verbindung mit den Tugenden der russ. Juden: der Genügsamkeit und der Sparsamkeit, als eine gute Perspective ihrer Zukunft betrachten, so liegt ohne Optimismus die Annahme nahe, daß Lei ihrer natürlichen Intelligenz die besseren Elemente der Emigration sich ziemlich rasch die Wege zu sicheren Lebensstellungen ebnen. Dann werden sie Verwandte und Freunde Nachkommen lassen, genau wie andere Einwanderer, damit einen ununterbrochenen Nachschub aus dem Heimathlande erhaltend. Aber auch den definitiv Zurückgebliebenen werden die Früchte des Fleißes unserer Auswanderer zu Gute kommen. Deutsch-amerikanische Bank- und Handlungshäuser zahlen alljährlich eine erstaunlich große Zahl kleinerer und größerer Beträge für Rechnung prosperirender Emigranten an deren Angehörige in Europa aus. Der Hinweis auf die Provinz Posen genügt zum Beweis, wie sehr die Auswanderung arbeitslusiiger und kräftiger Juden die Gesammtverhältnisse und den ganzen Lebenszuschnitt der heimischen Glaubensgenossen zu heben im Stande ist. Unsere russischen Freunde sind leider wie alle dem Ackerbau entfremdete Völker keine Pioniere der Cultur. Daraus ergiebt sich die Nothwendigkeit, den Auswanderern die Wege in wirthschaftlich aufblühende Länder zu ebnen, in welchen Arbeitskräfte im Handel und der Industrie ebenso lohnende Beschäftigung wie im Ackerbau, finden. Man hat seit Jahresfrist Untersuchungen über die Thunlichkeit der Einwanderung in verschiedenen Ländern gemacht. Spanien, Bosnien, Bulgarien, Australien, Süd-Afrika etc. sind nach einander in Vorschlag gebracht. Alle diese Länder haben sich aber bei genauerer Prüfung der Verhältnisse als ungeeignet erwiesen, eine größere Einwanderung russ. Juden aufzunehmen. Das einschlägige Material zur Begründung dieser Resultate kann später in einem besonderen Artikel behandelt werden. Hier führt es von der aufgeworfenen Frage, die wir zu beantworten versuchen wollen, „welche Stellung zur Auswanderung in der Zukunft genommen, welche Hülfe derselben bereitet und gewährt werden soll?" zu weit ab. „Völkerwanderungen lassen sich schwer durch Comitas organisiren". Die Wahrheit dieses Satzes hat Jeder erprobt, der bei unseren! Hülfswerk praktisch mitgearbeitet, namentlich in Brody und in Amerika, den Eingangs- und Ausgangspunkten der Bewegung. Rationell und vernünftig ist eigentlich, und besonders für unbemittelte Familien, nur die Auswanderung, wo bei Verwandten oder Freunden ein Dach bereitet ist, bis der Auswanderer im Stande ist, sich zu ernähren. (Fortsetzung folgt.) Srr Tißa-Eßlarer Prozeß im ungarischen Abgeordnetenhause. Die empörende Anhäufung von Ungesetzlichkeiten und tendenziösen antisemitischen Einwirkungen in dem Tißa- Eßlarer Prozeß hat endlich einen Wiederhall in dem ungarischen Abgeordnetenhause gefunden. In der ersten Sitzung des wieder eröfineten Reichstages am 16. Nov. brachte der Abg. Ernst Mezey folgende Interpellation an den Justizminister ein. In Anbetracht, daß die Tißa-Eßlarer Strafangelegenheit, vermöge ihres rätselhaften, komplizirten Charakters und der großen Wichtigkeit der darin berührten zahlreichen sozialen und konfessionellen Interessen, schon a priori nothwendig erheischte, daß alle gesetzlichen Garantien einer präzisen, raschen und unparteiischen Gerechtigkeitspflege unverletzt gewahrt werden und die gerichtliche Untersuchung ausnehmend verläßlichen und vollkommen sachverständigen Händen anvertraut werde; in Anbetracht, daß gegenüber der in einem Theile der Presse und der öffentlichen Meinung bestehenden erbitterten und in mancher Beziehung gewaltsamen, sogenannten antisemitischen Agitation das höchste Interesse der Rechtspflege darin bestand, daß die gerichtliche Untersuchung, das richterliche Verfahren und das freie Vertheidigungsrecht von jeder inkompetenten Beeinflussung seitens dieser Agitation gewahrt bleiben sollen; in Anbetracht, daß diese bedeutsame Strafaffaire, welcher ein kulturelles, soziales, ja auch historisches Interesse innewohnt und welche die Aufmerksamkeit dieses ganzen Welttheils auf sich gelenkt hat, weit über die Grenzen unseres Vaterlandes zum Gegenstand publizistischer und wissenschaftlicher Diskussionen gemacht wurde, daher jede Gesetzverletzung oder jedes Versäumniß im Verlause des gerichtlichen Verfahrens den Kredit der Rechtspflege Ungarns schädigen mußte, der Herr Justizminister sonach verpflichtet war, über den Verlauf des Prozesses ganz besonders zu wachen; frage ich den Herrn Justizminister: 1. Womit motivirt er die Thatsache, daß er dem Nyiregyhazaer k. Gerichtshöfe die ausdrückliche Gesetzverletzung nachgesehen hat, welche darin besteht, daß in dieser hochwichtigen Angelegenheit nicht ein ordentlicher Richter, sondern ein Gerichts-Vizenotar als Untersuchungsrichter delegirt wurde? 2. Womit motivirt er seine Nachsicht in Betreff jener anderen Gesetzverletzung des Nyiregyhazaer Gerichtshofes, wonach der 13 jährige Zeuge Moriz Scharf, der der Berbrechenstheilnehmung nicht verdächtigt war, Monate hindurch in Haft behalten wurde? 3. Womit motivirt er seine Nachsicht gegenüber dem "unerhörten Vorgehen des vom Nyiregyhazaer Gerichtshof entsendeten Untersuchungsrichters, wonach dieser die Untersu-

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