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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-11-21 · Heft 47 (21.11.1882) · p. Seite 772

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 47 (21.11.1882)
Date
1882-11-21
Page
Seite 772 (sequence 10)
Language
German
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; 7-7-2 |v rp| Ignaz Klein, einer der, wegen der Tißa-Eßlarer Affaire inhaftirt gewesenen Juden , wurde vorgestern vom Kaiser in Audienz empfangen und sehr huldvoll ausgenommen. .Die Audienz dauerte eine Viertelstunde. Ueber die Vorgänge während der Audienz wurde Klein Stillschweigen auferlegt. Am Schlüsse derselben klopfte Se. Majestät ihm auf die Schulter und sagte ihm: „Geh'nur nach Hause, mein Sohn, das Uebrige wird meine Sorge sein. Graf Johann Palffy hat zur Verköstigung des Moritz Schärf weitere 500 Gulden angewiesen. Pest, 6. November. (Privatmitth.) Das hiesige israelitische Landes-Taubstummeninstitut zählt' im laufenden Jahre 62 Zöglinge.gegen 55 im abgelaufenen. Dieselben werden in sechs Abtheilungen unter Leitung eines Direktors von drei Lehrer und drei Lehrerinnen unterrichtet. Von den in diesem Jahre neuaufgenommenen 10 Zöglingen sind 7 taub geboren und 3 taub geworden, und zwar verloren zwei das Gehör im 5., einer in seinem 4. Lebensjahre. Die materielle Lage der Anstalt zwang den Vorstand, nahezu 50 Bittstellern anstatt Hilfe in der Noth zu bringen, die traurige Mittheilung machen zu müssen: Wir haben keine Freistellen, denn von den Beiträgen, die der Anstalt aus den Gemeinden der Provinz zufließen, kann nur ein einziger Taubstummer erhalten werden. An Raum fehlt es nicht, das Gebäude ist zur Aufnahme von 120 Zöglingen eingerichtet. / Preßburg, 3. November. Der hiesige Gerichtshof wird sich eine längere Zeit mit den Prozessen gegen die Excedenten an den verschiedenen Orten des Comitats zu beschäftigen Haben. So standen heute 10 Männer aus Dioszeg vor Gericht/ angeklägt, die Fenster an den Häusern der Juden eingeworfen, einen derselben gemißhandelt und Erpressungen versucht zu haben. Die Angeklagten waren der Theilnahme an der Zusammenrottung geständig. Auf die Frage des Staatsanwalts, weshalb sie eine derartige brutale Handlung verübt haben, erklären die Angeklagten gleichmäßig, daß sie hierzu eigentlich gar keinen Grund hatten; auch gestehen sie zu, durch einen Juden nie beleidigt worden zu sein und daß , ihnen von Seite der Juden nie ein Leid zugefügt würde, sondern, daß sie nur aus Muthwillen gehandelt Haben, weil in ihnen, nachdem sie von den Vorfällen in Preßburg gehört hatten, die Lust Fenster einzuschlagen ebenfalls erwacht sei. Die Beschädigten, von denen insbesondere Samuel Spitzer ziemlich schwer beschädigt worden war, indem demselben 56 Fenstertäfeln r und die Gewölbthüre eingebrochen, ein Schaden von 22 fl. 40 kr. zugefügt wurde, sind zur Verhandlung ebenfalls erschienen und bestätigen vollkommen das in der Anklage Angeführte. Die Beschädigten erklären zugleich, daß sie den Angeklagten ihre That verzeihen und weder Schadenersatz noch die Fortsetzung des, Strafverfahrens verlangen. Bon den Zeugen ist insbesondere die Aussage des. Dioßeger Richters Namens . Ignaz Winkler bemerkenswerth, aus der hervorgeht, daß derselbe, anstatt nach Ausbruch der Unruhen Ordnung zu machen, sich in seinem Hofe verkroch und sich erst hervorwagte, als sämmtliche Fenster der Judenwohnungen eingeschlagen waren.! Das Erkenntniß des Gerichtshofes lautet: „Der Thatbestand nach §.,176 des Strafgesetzes, also der Thatbestand des Verbrechens der Gewaltthätigkeit gegen Privatpersonen, ist Wohl bei sämmtlichen Angeklagten erwiesen: allein in Anwendung des nach §. 92 dem Gerichte zustehenden außerordentlichen Milderungsrechtes werden sämmtliche. Angeklagten des Vergehens der Gewaltthätigkeit gegen Privatpersonen nach §. 421 schuldig erkannt und zu je dreimonatlichem Gesängniß mit Einrechnung der einmönatlichen Untersuchungshaft verurtheilt; der Angeklagte Kubo-Molnär wird von der Anklage wegen Vergehens der Erpressung freigesprochen. Alle Angeklagten außer Koch. gaben sich mit dem Urtheil zufrieden, der Staatsanwalt aber appellirte gegen dasselbe wegen unmotivirter Anwendung des Milderungsrechtes." — Wohl die schlimmsten Excesse in Ungarn sind, wie wir bereits berichtet, jm Dorfe Nyulas vorgefallen, die auch einer hochachtbaren Frau das Leben gekostet. Es hat sich klar herausgestellt, daß man es hier mit . einer im Voraus organifirten Bande zu thun hatte. Sobald die Behörden, nachdem sie einige Verhaftungen vorgenommen, das Dorf wieder verlassen hatten, begannen die. Zusammenrottungen von Neuem bis endlich 50 Mann Dragoner in Nyulas einzogen.^ Bon den zwölf Verhafteten wurden sieben als .schwerbelastet in das Raaber Gerichtsgefängniß abgeliefert. Unter diesen befindet sich ein Mann und eine Frau, welche letztere im Bette auf dem Gewehre lag, aus welchem die Frau Steiner erschossen worden. Nyiregyüchza, 3. November. Die Frau. Josef Scharf's ist aus der Haft entlassen worden. Sie erzählt, daß . sie erst in der vergangenen Woche , erfahren habe, es sei ihr Stiefsohn Moriz, der sie beschuldige. Untersuchungsrichter Vary habe ihr die Aussage Moriz' mitgetheilt, über den sie dem Richter gesagt, daß derselbe ein schlechtes und blödes Kind sei und einmal gegen sie, seine Stiefmutter, eine Hacke! geschleudert habe. (Es ist das eine, für unsere Zeit merk-' würdige Procedur in einem Lande, in welchem das Recht der persönlichen Freiheit garantirt ist! Personen viele Monate im Kerker zu halten,. ohne ihnen die eigentliche Anschuldigung kundzugeben, und sie dann wieder zu entlassen!) Wie „E—s" meldet, werden die Vertheidiger ihre Bemer- > kungen bezüglich der Ergänzung der Untersuchung in wenigen Tagen dem. Gerichtshof unterbreiten. Diese Bemerkungen bilden ein. umfangreiches Aktenstück und beziehen, sich hauptsächlich auf die Untersuchung, der Dadaer Leiche. Der Gemmumm

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