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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-11-21 · Heft 47 (21.11.1882) · p. Seite 769

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 47 (21.11.1882)
Date
1882-11-21
Page
Seite 769 (sequence 7)
Language
German
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sachverständigen, sowie auf Grund der Aussagen zahlreicher Zeugen und sonstiger bereits früher zur gerichtlichen Cognition gelangter Thatsachen für festgestellt erachtet, daß Kölzsch nm Sommer und Herbst vorigen Jahres eine Anzahl Poft- / karten, voll der schmutzigsten, gegen die Juden gerichteten Jnvectiven an Eckersdorf anonym abgesandt habe. Vor dem : Kammergericht behauptete K., daß ein anderer, den er auch namhaft machte, der Thäter gewesen sei, ferner, daß man ihn in der Vorinstanz in der Vertheidigung beschränkt und ihm den Beweis für die Richtigkeit obiger Behauptung abgeschnitten habe. Es ergab sich indeß im Audienztermin vor . dem Kammergericht nach eingehender Prüfung der Sache und der bezüglichen Acten, daß der Vorderrichter sämmtlichen betreffenden Anträgen des Angeklagten durch die Beweisaufnahme nachgekommen war und daß die hier wiederholte Behauptung des Kölzsch bezüglich der Täterschaft eines Anderen damals nicht erwiesen werden konnte. Sonach erfolgte die Zurückweisung der Revision auf Kosten des Angeklagten. Dem Privatkläger ist das Recht der Publikation im „deutschen Tageblatt" und in der „Vossischen Zeitung" zuerkannt worden. . Dresden, 10. November. (Privatmitth.) Hier erscheint auch eine „Internationale Fleischer-Zeitung", selbstverständ- ' lich „für die Gesammtinteressen des Fleischergewerbes, des Viehhandels u. s. w." In ihrer No. 5. vom 1. November bringt sie einen Aufsatz „das Schächten der Juden"welches . für dasselbe Partei nimmt und schon dieser von christlicher Seite seltenen Ausnahme wegen Erwähnung verdient. Zu Beginn ironisirt der Vers, darüber, daß die Juden jetzt den unerschöpflichen Stoff für die Zeitungen aller Parteien, für ’. die Bierbank und die Vereine bilden, „ und wer, sagt er, . einer Debatte über die Judenfrage absolut aus dem Wege gehen will, dem ist nur zu rathen, sich auf eine der stillsten . Inseln des stillen Oceans zurückzuziehen". So haben selbst / die Thierschutzvereine ihre Judenfrage und debattiren das jüdische Schlachten. Und doch ist die mosaische Gesetzgebung auf den Schutz der Thiere aufs Eifrigste bedacht, ja man kann die jüdische Religionsgenoffenschaft einen großen Thierschutzverein nennen. Denn, meint der Vers., die Jagd ist zweifellos die größte Thierquälerei der Welt und es macht geradezu einen komischen Eindruck, wenn gewaltige Nimrode sich als Thierschützer aufspielen; das Judenthum aber hat die Jagd aufgehoben. Hierauf charakterisirt er die jüdischen Vorschriften über das Schlachten der Thiere, „um jede unnöthige Grausamkeit zu vermeiden". Er fährt fort: „Es wird verlangt, daß die neue Methode des Tödtens der Thiere, wo -sofort das Gehirn getroffen wird und Bewußtlosigkeit eintritt, an seine Stelle,treten soll. - Es ist nicht zu leugnen, daß das Thier einige Zeit, nachdem es geschachtet wurde, noch lebt.. Aber lebt es mit Bewußtsein? Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß durch Schwäche in Folge des Blutverlustes auch das Schmerzgefühl verloren geht; es galt im Alterthum als eine der angenehmsten Manieren sich aus der Welt zu schaffen, daß sich Einer die Adern aufschnitt und sich so langsam in's Jenseits hineinträumte; warum sollten wir nun annehmen, daß beim Thier der Todeskampf in Folge des Blutverlustes ein besonders schmerzlicher ist? Aber die Sache hat eine noch ernstere Bedeutung; bekanntlich schwärmen auch die Fleischer nicht gerade für die neuen Schlachtmethoden; warum? Man sagt, daß ein Thier, das stirbt, während das Blut noch in den Adern ist, ungleich rascher in Verwesung übergeht; alle Kunststücke helfen nichts, sobald das Thier todt ist, erstarrt das Blut und fließt nur langsam ab. Es giebt aber für die menschliche Gesundheit kaum etwas Nachtheiligeres als den Genuß von verwestem oder halbverwestem Fleische. Wer also eine Schlachtart empfiehlt, die, indem sie das Thier rasch tödtet, den Blutabfluß hemmt, der ist mild gegen das Rindvieh und grausam gegen den Menschen, der ist zwar ein Thierschützer, gleichsam aber ein Menschenquäler. Wir sind gewiß Freunde angemessener Neuerungen, aber nichts überstürzen! Sollen die Juden ihr Schächten, das sich bei ihnen Tausende von Jahren hindurch - fortgeerbt hat, zu Gunsten der Schlachtmaske, einer Erfindung aufgeben, die erst einige Jahre alt ist,/.die noch, nicht aus. den'Kinderschuhen heraus ist? Dann wären sie nicht das zähe Volk, als das sie schon Moses kennzeichnet und als welches sie bisher sich noch gegen Jeden gezeigt haben, der mit ihnen angebunden hat." - Mainz, 2. November. Ein hiesiger Rentner Gerock (Christ) hat den größten Theil seines nicht unbedeutenden Vermögens hiesigen evangelischen und allgemein wohlthätigen Corporationen, u. A. aber auch den beiden israelitischen Gemeinden 3000 Mk. vermacht. Koblenz, 12. November. In einer Sitzung des Stadtrathes von Koblenz ist in diesen Tagen eine Angelegenheit znm vorläufigen Austrag gekommen, die für viele ^andere Communen ein Präjudiz bilden dürfte. Im Laufe des Sommers hatte sich nämlich die dasige israelitische Gemeinde mit dem Ersuchen an den Magistrat gewandt, einem aus der jüdischen Gemeinschaft ausgetretenen Mann, der durch seinen Austritt das Anrecht auf ein Begräbniß auf dem jüdischen Kirchhofe verloren habe, eintretenden Falls das Recht der Beerdigung auf dem Gemeindekirchhofe zuzuerkennen. Dem Gesuch lag die Rücksichtnahme auf den Paragraphen der betreffenden Bestimmungen zu Grunde, demgemäß ein aus der Judengemeinde Ausgetretener so lange Anrecht aus den jüdischen Kirchhof hat, bis er auf einem

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