Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 46 (14.11.1882)
- Date
- 1882-11-14
- Page
- Seite 751 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Wische Bevölkerung auf 10 Prozent, nämlich 13,843 unter 136,819 Einwohnern, sondern auch in Fürth wohnen 3330 Juden unter 31,063 Einwohnern. Im ganzen Elsaß-Lothringen betragen die Juden 2,7 Prozent, nämlich 39,278 unter 1,566.670 Einwohnern. Anderweitige Notizen sind: Czarnikau mit 896, Danzig 2736. In Dessau ist die Gemeinde von früher ca. 1060 Seelen auf 420 geschmolzen. Deutsch-Krone 578, Dortmund 998, Düsseldorf 1008, Elberfeld 1104, Elbing 549, Erfurt 546, Essen 942, Filehne 782, Freiburg im Breisgau 725, Gießen 612, Gleiwitz unter 15,077 Einwohnern 1838, Glogau 1010, Görlitz 683, Graudenz 894, Grätz in Posen 656, Hagenau im Elsaß 690, Halberstadt 595, Halle a. d. S. 623, Hanau 554. Im Staate Hamburg wohnen 16,024, in der Stadt 12,875. In der ganzen Provinz Hannover 14,790, in der Stadt 3450. — Deutschland. Berlin, 3. November. (Privatmitth.) Nach den Meldungen der hiesigen Zeitungen ist es nunmehr sicher, daß die hiesige Stadtverordneten-Bersammlung aufgelöst und nach einer neuen Bezirkseintheilung neu gewählt werden soll. Die Antisemiten rüsten sich deshalb zu einem starken Feldzuge; wahrscheinlich aber ohne wesentlichen Erfolg. — In diesen Tagen wurde vom hiesigen Schöffengericht über einen Skandal entschieden, der sich am 20. Juli c. auf dem Schloßplatz abgespielt hatte. Der Juwelier Költsch hatte antisemitische Carrikaturen in seinem Schaufenster ausgestellt. Zwei jüdische Kaufleute P. und F. ärgerten sich darüber und schimpften auf Költsch; daraus entstand eine Schlägerei, bei der die Zeugen sich widersprachen, wer sie angefangen. Das Polizeigericht verurtheilte deshalb alle drei zu fünf Mark Strafe. F. beruhigte sich dabei. K. und P. appellirten; der Staatsanwalt trug auf 20 Mark gegen P. und nur 3 Mark gegen den Juwelier K. an. Der Gerichtshof verurtheilte beide Angeklagte zu je 50 Mk. In den Entscheidungsgründen heißt es. Im Hinblick auf das Parteitreiben werde durch solche Scenen die öffentliche Ordnung gefährdet. Da beide Angeklagte zu den gebildeten Ständen gehören, und man bei ihnen einen höhern Grad von Gesittung vorausfetzen müsse, sei die Strafe so Hoch bemessen worden. — Bor Kurzem wurde in Berlin ein fünffacher Mörder, Namens Conrad (evangelisch) zum Tode verurtheilt. Stöcker nahm davon Veranlassung, die That dieses Scheusals auf den „fortschrittlich-jüdisch-atheistischen" Geist zurückzuführen, aus dem die jüngsten Berliner Wahlen wieder hervorgegangen. In der „Berliner Zeitung" vom 31. Okt. richtet deshalb Dr/ I. Levy ein „Offenes Schreiben an Herrn Hofprediger Stöcker", in welchem dieser zuerst mit einer Lauge schärfster Ironie überschüttet, dann aber nachgewiesen wird, wie dieser Conrad (geb. 1848 und erst spät in Berlin eingewandert) ebenso wie Hödel und Nobiling in der unter Raumer und v. Mühler geleiteten Regulativ-Schule erzogen worden und weder vom Fortschritt, noch vom Judenthume ergriffen war. > Man kann dem Verf. des Briefes nur dankbar sein, aber auf Stöcker wird er doch keinen Eindruck machen. — Otto Glagau, der bekannte „Culturkämpfer", fährt fort, in allen gegen ihn gerichteten Anklagen jüdische Richter zu perhorresciren. So wiederholt die Herren Gartz und Friedberg. Es hatte deshalb am Donnerstag der Strafsenat des Kammergerichts als Revisions-Instanz sich mit einer gegen diese Herren Richter gerichteten Perhorrescirung von Seiten des Herrn Glagau zu befassen. In diesem Falle handelte es sich um den schon mehrfach erwähnten Jnjurien- Prozeß des Redacteurs der Hamburger „Börsenhalle", Dannenberger ooutra Glagau. Letzterer hatte s. Z. ebenfalls vor der TI. Strafkammer gestanden und die Landgerichtsräthe Gartz und Friedberg aus den gleichen Gründen wie gestern perhorrescirt. Im Andienztermin vor dem Kammergericht wurde G., als er sich des Längeren über den „unheilvollen jüdischen Einfluß im Richterstande" verbreiten wollte, vom Vorsitzenden bedeutet, daß dies nicht zur Sache gehöre, und dann von Letzterem gefragt, wie er denn dazu gekommen, sei, Herrn Friedberg, der Christ sei und dessen Vater schon Christ gewesen, wegen „jüdischer Abkunft" zu perhorresciren. G. antwortete hierauf, daß er gerade die getauften Juden für die schlimmsten und nebst den Reformjuden für weit gefährlicher halte, als die orthodoxen Juden. Das Kammergericht erkannte hierauf folgendermaßen: Die Ablehnung des Perhorrescenzantrags war bezüglich des Herrn Gartz wohl gerechtfertigt, weil der Richter das Recht hat, einen Angeklagten, der nicht zur Sache spricht, zu unterbrechen, ebenso gerechtfertigt war auch die Ablehnung des gegen Herrn Friedberg gerichteten Perhorrescirungsgesuchs. Unmöglich könne man derartigen Theorien beipflichten, wie sie der Angeklagte aufgestellt und für seinen Antrag zu verwerthen gesucht habe. Leipzig, im November. (Privatmitth.) Prof. Dr. Franz Delitzsch theilt in einem Schreiben an den „Pesther Lloyd" einen „Beitrag zur Würdigung der Affaire Tißa- Eßlar" mit. Schon im. Jahre 1870 veröffentlichte er in seiner Zeitschrift „Saat auf Hoffnung" den Aufsatz eines