Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-11-07 · Heft 45 (7.11.1882) · p. Seite 738

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 45 (7.11.1882)
Date
1882-11-07
Page
Seite 738 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227393-3227439--40329-3257961
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Ueberzeugung aufdrängen, daß der Charakter und die Tendenz des Vereins sich nicht verändern dürfe, wenn die Freunde desselben ihm fernerhin gewogen bleiben sollen. Der „Pflichttheil" würde sich übrigens auf die verhältnißmäßig winzige Summe beschränken müssen , die sich aus den Beiträgen der aktiven Mitglieder ergiebt. Diese betrugen stets unter 1400 Mark jährlich. Wenn wir dazu auch noch die Eintrittsgelder rechnen wollten, — was ist dies gegenüber den 60. 16000 Mark jährlicher Einnahmen, gegen 7—8000 Mark jährlicher Unterstützungen? Wie groß wäre ein Pflichttheil, deren wir im vorigen Jahre z. B. 64 zu vergeben hatten? Das Vermögen des Vereins ist aus den freiwilligen Beiträgen und Geschenken der Freunde respekt. Ehrenmitglieder erwachsen und kann nur in deren Sinn , also als Unterstützung an Hilfsbedürftige Verwendung finden. Die aktiven Mitglieder haben Alles in Allem noch nicht 25,000 Mark bisher bezahlt und nahezu das dreifache dieser Summe ist im Laufe der Jahre seit Gründung des Vereins an Unterstützungen bereits verausgabt worden! — Auch von praktischer Bedeutung ist diese Scheidung in Pflicht- und Unterstützungstheile durchaus nicht. In den jüngsten 10 Jahren sind überhaupt nur zwei Zurückweisungen von Petenten vorgekommen. Beide hatten längere Jahre die Unterstützung der Achawa erhalten und bis dahin in diesen Jahren vielfach mehr empfangen, als ihnen nach Scheidung im obigen Sinne während der möglichen Dauer ihres ganzen Lebens hätte zukommen können. Beide waren vom Staate verhältnißmäßig sehr gut pensionirt; der eine, alleinstehend, mit über 1000 Mark. Wie viele Religionslehrer mit Familie erfreuen sich eines solchen Gehalts!?! Und reicht eine solche Summe nicht aus, sich in der Familie eines wohl situirten Kindes oder in einer anderen anständigen Familie oder in einer Anstalt eine anständige Versorgung für die alten Tage zu sichern? Vergessen wir nie, daß wir dem einen Armen oder vielen Bedürftigeren nehmen, was wir dem anderen, der keine Noth hat, geben. Und sehr oft ist die völlige Dienstunfähigkeit solcher Petenten nicht genügend begründet, oder jedenfalls nicht über alle Zweifel erhaben — während der arme Religionslehrer mit 600 Mark Gehalt bis in sein 70. Lebensjahr und darüber, überhaupt so lange er kann, arbeiten muß! Diese Gründe haben zur Ablehnung der Anträge geführt. Die Unterstützungsgesuche werden sich daher auch für die Folge einer wohlwollenden Prüfung der Verwaltung unterziehen müssen, die die Unterstützung Niemand versagen kann, welcher nicht ein nachweisbar anständiges und sicheres Einkommen hat, sobald die Dienstunfähigkeit eiutrittI Die Verhandlungen dauerten von 2^ bis nach 7 Uhr. Von den Mitgliedern der Verwaltung in Frankfurt waren -die Teilnehmer der Versammlung zu einer gemächlichen Abendunterhaltung in den römischen Kaiser eingeladen/ zu^ der sich auch die übrigen Freunde der Achawa, die.wir oben nannten, sämmtlich freundlichst eingefunden hatten. Manches ernste und heitere Wort wurde da noch gesprochen und die Freude an der Achawa gab ihnen Würze und Weihe. Spät erst trennten wir uns, mit der Ueberzeugung, daß der Tag dem Werke, das so gut begründet ist, dauernd zum Segen , gereichen wird — „fröhlich und wohlgemuth." ' Oesterreich-Ungarn. Wien, 28. October. Der Antisemiten-AgitatorHolubek wurde heute von den Geschworenen wegen seiner Rede in der vom Abgeordneten Schönerer präsidirten Versammlung einstimmig freigesprochen; vor dem Landesgericht fand nach der Freisprechung eine große Antisemiten-Demonstration statt. (Ausführliches in nächster Nr. Red.) Pest, 17. Oktober. (Privatmitth.) An demselben Tage, an dem man hier den großen nationalen Dichter feierte, zu derselben Stunde, da die Hülle von dem Monumente Petöfi's fiel, wurden in Ungarisch-Altenlmrg den Juden die Fenster eingeworfen, Kaufläden geplündert und alle'menschlichen und freiheitlichen Grundsätze von einer elenden Rotte verletzt. Und Tags darauf durchzog in Rakospalota,. in der unmittelbaren Nähe der Hauptstadt, eine Rotte, welche, wie es heißt, von dem dortigen evangelischen Lehrer aufgehetzt wurde, den Ort mit dem wilden Geschrei „Nieder mit den Juden", brachen in die jüdischen Läden ein, wo sie verschiedene Utensilien zertrümmerten und die Inhaber der Läden mit Messern , Stühlen u. dergl. bedrohten. Mit Hilfe des dort stationirten Militär gelang es der" Ortsbehörde'die Ruhe wieder herzustellen; es werden jedoch ärgere Ausschreitungen befürchtet. . Ein ungarischer Maler, welcher die Abschlachtung der Esther Solymosi zum Vorwurfe eines Gemäldes gewählt und der hiesigen israelitischen Gemeinde gedroht hatte, das Bild öffentlich auszustetten, wenn man ihm nicht 3000 Gulden geben würde, wurde dieser Tage in Agram verhaftet. Pest, 22. Oktober. (Privatmitth.) Gestern Vormittags hätte, wie „P. Ll." schreibt, die amtliche Beaugenscheinigung und Untersuchung der vom Nyiregyhazaer königl. Gerichtshof an den Budapester Gerichtshof übersendeten, angeblich der echten Esther Solymosi gehörigen Kleider und der auf denselben befindlichen Flecken durch den Gerichtsarzt des Budapester königl. Gerichtshofes vr. Glück, sowie durch dem Professor der gerichtlichen Medizin an der hiesigen Universität Dr. Belki stattfinden sollen. Gerichtsarzt Dr. Glück erklärte jedoch, nachdem er selbst Jude sei, bei der Beaugenscheinigung - nicht Mitwirken zu können. In Folge dessen forderte die Budapester Staatsanwaltschaft den Gerichtsarzt auf, entweder seine Pflicht zu erfüllen, oder seine Stelle als Gerichtsarzt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.