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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-11-07 · Heft 45 (7.11.1882) · p. Seite 734

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 45 (7.11.1882)
Date
1882-11-07
Page
Seite 734 (sequence 6)
Language
German
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zu betätigen. Sie müssen einsehen, daß für die Zukunft dies ihrer eigenen Sache sehr schaden würde, und nicht blos weil dadurch eine bedeutende Mithülfe ausbliebe. Wir sagen „ihrer eigenen Sache", denn die Erleichterung, welche den angehäuften Massen durch einen andauernden Wegzug geschafft würde, gereichte ihnen Allen zum Nutzen. Wir begnügen uns heute mit diesen Andeutungen, und würden dankbar sein, wenn aus tüchtiger und sachkundiger Feder die Diskussion über diese wichtige Angelegenheit fortgeführt würde, wozu wir die Spalten dieses Blattes zu Gebote stellen?) Die Neligionrschille. Im nächsten Jahre wird es ein halbes Jahrhundert, daß der Schreiber dieses die erste Religionsschule organisirte und ihr diesen Namen beilegte. Sie ging aus einem unabweislichen Bedürfniß hervor. An allen Orten, wo keine jüdische Konfessionsschule bestand und da wo ein großer Theil der jüdischen Jugend die öffentlichen höheren Lehranstalten besuchte, fehlte es, nachdem die alten Chedarim verschwunden waren, an allem religiösen Unterrichte, und die Gefahr war nahe, daß das Judenthum wie überhaupt alle religiöse Ueberzeugung aus den aufwachsenden Geschlechtern gänzlich verschwinde. Allmählig verbreitete sich denn auch diese Einrichtung in den Gemeinden. Allein dieselbe bot mancherlei Uebelstände dar. Ihre Unterrichtszeit mußte von den Zöglingen einen Theil ihrer freien Zeit beanspruchen, und dies fiel bald um so lästiger, als sich die Ansicht von der Ueberbürdung der Jugend seitens der Schule und von der Nothwendigkeit größerer körperlicher Uebungen verbreitete. Dazu kam, daß, da der Religionsschule eine Disciplinargewalt nicht zustand, der Besuch Unregelmäßig und mangelhaft blieb, viele Eltern für den religiösen Unterricht ihrer Kinder gleichgültig gestimmt waren und so die Erzielung irgend wesentlicher Erfolge sehr schwierig war. In der fortschrittlichen Entfaltung der Verhältnisse brach sich deshalb die Ansicht Bahn: es sei vorzuziehen, dahin zu wirken, daß in den öffentlichen Schulen ebenso wie die' christlichen Konfessionen auch die jüdischen Zöglinge ihren Religionsunterricht in den. Schulen selbst erhalten, wodurch einentheils das Judenthum in das gleiche Recht eintrete, anderntheils auch diejenigen Schüler und Schülerinnen, welche an dem Unterrichte in der Religionsschule keinen Antheil nahmen, religiösen Unterricht genössen. Es ist nun in einigen Staaten gelungen, diese Einrichtung auf dem Wege des Schulgesetzes auszuführen; in anderen, z. B. Preußen konnte man nur örtlich und durch Antrag bei den Schulbehörden dahin gelangen, den jüdischen i) Aus Mangel an Raum müssen wir ein interessantes Schreiben aus Petersburg auf die nächste Nr. verschieben. Redakt.' Religionsunterricht in den Schulräumen, an manchen Orten auf Kosten der Schule, ertheilen zu lassen. Gestützt hierauf hat bereits manche Gemeinde ihre Religionsschule theils aufgegeben, theils so reduzirt, daß sie sich kaum lange zu erhalten vermöchte. Dies ist nun der Punkt, vor welchem wir warnen möchten. Zunächst bleibt die Einrichtung, den jüdischen Religionsunterricht in den Schulen ertheilen zu lassen, in den Staaten, wo sie nicht auf dem Wege des Gesetzes hergestellt wird , zweifelhaft und mangelhaft. In Preußen hat noch keine Volks- oder Elementarschule bei dem streng konfessionellen Charakter derselben sich herbeigelassen, sie sich anzueignen. Nur die Simultanschule und zwar wo dieselbe nicht dadurch beschränkt ist, daß sie nur für die christlichen Konfessionen simultan ist, ist prinzipiell genöthigt, den jüdischen Religionsunterricht zu übernehmen. Andererseits macht man es von der Zahl der jüdischen Zöglinge abhängig, indem eine Verpflichtung für die Schule erst mit dem Minimum von 20 jüd. Schülern anhebt. Die ganze Einrichtung ist noch so sehr vom guten Willen der Schulvorgesehten abhängig, daß sie in sich die vollen Bedingungen der Existenzfähigkeit noch nicht besitzt. Hierzu kommt aber, und das ist sehr wesentlich, daß selbstverständlich dem jüdischen Restgionsnnterricht nur so viel Zeit zugewendet wird, wie dem'christlichen für die christlichen Zöglinge. Er hat sich deshalb wöchentlich auf ein oder zwei Stunden zu beschränken. Wer irgend fachkundig ist, wird zugestehen, daß dies für den jüdischen Religionsunterricht ein völlig ungenügendes Zeitmaß ist. Vom Unterrichte im Hebräischen kann hierbei garnicht die Rede sein. Biblische Geschichte, Geschichte des Judenthums, Liturgie, Kenntniß der h. Schrift und Religions- und Sittenlehre vermögen in dieser kurz zugemessenen Unterrichtszeit selbst vom gewandtesten Lehrer nur höchst oberflächlich unterrichtet zu werden. Wir wissen sehr wohl, daß es jetzt viele Eltern giebt, die mit diesem oberflächlichen Unterrichte schon zufrieden sind und auf eine tiefere Einwurzelung der religiösen Erkenntniß kein Gewicht legeninsonders aber die Kenntniß des Hebräischen, sei es auch nur zum Verständniß des Pentateuchs und der Gebete, für, i^rc Kinder kaum als wünschenswerth erachten. Vielleicht ändert sich hierin die Geistesrichtung. Jndeß darf keinenfalls die Gemeinde als solche auf diesen Tbeil ihrer Glieder allein rücksichtigen; sie muß vielmehr ihre Einrichtungen auch für denjenigen Theil treffen, der es mit dem religiösen Unterricht seiner Kinder ernster und gewissenhafter nimmt und sie namentlich dem bestehenden Gottesdienste nicht ganz entfremdet lassen will; die Gemeinde muß ferner ihre Ziele weiter und höher stellen, als die Verhältnisse der Zeit es mit sich gebracht haben. Deshalb ist es Pflicht der Gemeinden, die Religionsschule auch fernerhin lebenskräftig zu erhalten, theils für alle diejenigen Kinder, welche bei der jetzt angestrebten Einrichtung ohne

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