Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 44 (31.10.1882)
- Date
- 1882-10-31
- Page
- Seite 724 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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KMMWWM m sich nicht gerade durch Judenfreundlichkeit auszeichnen, verdient die vorliegende Corresspondenz um so mehr Beachtung: „Der Erlaß ist — wie der Minister anführt — durch die wenig gewissenhafte Pflichterfüllung jüdischer Militärärzte und deren ungünstigen Einfluß auf den Sanitätsdienst in der Armee hervorgerufen. Man muß annehmen, daß eine solche Maßregel, welche in direktem Widerspruch mit dem Rechte steht, nur durch schwerwiegende Thatsachen veranlaßt werden konnte; und zwar um so mehr, da im entgegengesetzten Falle eine Beschränkung, welche heute die Inden betrifft, sich morgen ebenso gut auf andere Elemente der Bevölkerung erstrecken dürfte. Es ist zu bedauern, daß über diese Thatsachen bisher nicht das Geringste ins Publikum gedrungen ist. Es dürfte überhaupt nicht schwer zu beweisen sein, daß der Militärarzt, die ohnehin traurigen Gesundheitszustände in der russischen Armee weder zu verbessern noch zu verschlechtern im Stande ist und namentlich die jüdischen Aerzte,. welche sich fast ausschließlich auf einer sehr niedrigen Stufe der militär-medizinischen Hierarchie befinden, durchaus keinen Einfluß auf den Sanitätsdienst in der Armee haben können. Als Thatsache können wir übrigens anführen, daß in den vorgekommenen medizinischen Skandalen kein einziger Arzt jüdischen Glaubens figurirt hat. Ein anderer Artikel des Erlasses schreibt vor, die Aufnahme von Studenten jüdischen Glaubens in die militär-medizinische Akademie gleichfalls zu beschränken und nur solche Individuen zum Dienste zuzulassen, welche in Folge eines Stipendiums für bestimmte Jahre zum Militärdienst verpflichtet sind. Eine solche Beschränkung des Studiums., der Juden ist ein bedeutender Rückschritt sogar gegen das Gesetz vom Jahre 1804. Besagter Erlaß ist überhaupt ein merkwürdiges Dokument in unserer Zeit. Während jüdische Studenten der Akademie vor dem Eintritt als Militärärzte in die Armee als unzulässig — wohlverstanden in Friedenszeiten — tatsächlich ausgeschlossen sind, verpflichtet das Diplom der Kronstipendiaten diese zum Militärdienst bei Kriegszeiten. Die Untauglichen werden mithin für den Krieg für tauglich befunden. Gegen die jüdische Jugend ist häufig der Vorwurf erhoben, daß sich dieselbe in letzter Zeit durch ihre regierungsfeindliche Richtung hervorgethan. Wenn dem wirklich so gewesen, so sollte die Regierung sich bemühen, die Ursachen zu beseitigen, welche eine solche Richtung hervorgerufen. Jener Erlaß und dem ähnliche Maßregeln vermehren jedoch solche Ursachen." — Wir bemerken hierzu, daß die jüdische Bevölkerung ca. 4 Prozent beträgt, die jüdischen Militärärzte bis jetzt ca. 10 Prozent, die man also auf die Hälfte reduzirey will. Gegen jene Behauptung des kriegsministeriellen Erlasses erheben sich auch in der russischen Presse die nachdrücklichsten Stimmen, so z. B. im Wraez (der Arzt), wo an der Hand der Statistik nachgewiesen wird, daß mit sehr geringer Ausnahme die jüdischen Militärärzte nicht über die unterste Stufe hinausgelangen, wo sie jedes Einflusses auf den Gesundheitszustand der Soldaten entbehren, und daß die jüdischen Militärärzte während des letzten Krieges die besten Dienste geleistet haben. Der schlechte Gesundheitszustand des Heeres werde durch, die schlechte Kasernirung, Bekleidung und Ver- ■ pflegung verursacht, auf welche den Aerzten überhaupt jeder Einfluß entzogen sei. Um dieses zu erhärten, wird auf eine Reihe von Artikeln in" den bewährtesten Fachblättern hingewiesen. — Ueberhaupt, wenn gegenwärtig die Pöbelexcesse nachgelassen, dars man sich doch nicht einbilden, daß in den maßgebenden Kreisen die judenfeindliche Gesinnung verschwunden sei. Das Gegentheil. findet statt. Aller Orten werden Maßregeln getroffen, um der jüdischen Jugend den- Zutritt zu den höheren Lehranstalten abzuschneiden. Man intendirt, den Juden das Recht zu -nehmen, Wirthshäuser und Herbergen zu halten; nur sagt man sich, daß diese Maßregel auf ein Mal nicht ausführbar sei. Man braucht allerdings nur irgend welche Reisebeschreibung aus Rußland zu lesen, um zu erfahren, welches Loos die Reisenden treffen wird, wenn die Juden die Wirthshäuser und Herbergen nicht mehr halten dürfen. In vielen russischen Gegenden wird dann das Reisen unmöglich sein. Odessa, 13. Oktober. Am 21. März fanden im Städtchen Wolgoloff Excesse gegen die Juden statt, bei denen der größte Theil der jüdischen Häuser und Wohnungen mit Petroleum begossen und angezündet wurde. Die Haupturheber dieser Excesse waren Titularrath Kosmin Kasiloff und sein Sohn Wladimir, welche des Raubes, der Brand? stiftung und der Zerstörung fremden Eigenthums angeklagt. wurden. Zur Aburtheilung derselben wurde eine Abtheilung des hiesigen Gerichtes dorthin delegirt., Dieser Tage fand die Schlußverhandlung statt. - Die vorgeladenen Zeugen,, größtentheils Bauern, bestätigten die Anklage in allen Punkten. Der Gerichtshof verurtheilte Kasiloff. Vater zu . 6 Monaten schweren Kerkers und Ersatz von 6000 Rubeln an einen der - Hauptbeschädigten, Kasiloff Sohn wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. -Bonn, 22. Oktober. (Notizen.) Aus Pest wird uns geschrieben. Den 16. Oktober starb hier Herr Leon R. Landau, -der Verfasser mehrerer-moral.-philosophischer' Schriften, im Alter von 86 Jahren.-Man schreibt uns aus Münster: Am 11. d. waren es 25 Jahre, seitdem der Seminarlehrer Herr A. Treu in die hiesige israelitische Lehrerbildungsanstalt als ordentlicher Hehrer eingetreten ist. Der Jubilar hatte, um jedwede Kundgebung von Seiten der Schule zu vermeiden, den eigentlichen Tag seines Amtsantritts verschwiegen, und so mußte eine öffentliche Feier unterbleiben.