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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-10-24 · Heft 43 (24.10.1882) · p. Seite 703

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 43 (24.10.1882)
Date
1882-10-24
Page
Seite 703 (sequence 7)
Language
German
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artige Wirksamkeit der christlichen Bruderschaften, 'Konsistorien, Domkapitel, Konkurrenz-Komitees rc. nichts einzuwenden Pflegt: Merunowicz Hebütirt bereits zum zweitenmale mit dem Antrag auf Regelung der Judenfrage. Allein er hat selbst eingesehen, daß er im vorigen Jahre mit seinen , antisemitischen Thesen zu weit gegangen ist,, und deshalb modifizirte er heute seinen Antrag, wobei er jedoch das Steckenpferd von der Aufhebung der der jüdischen Bevölkerung eingeräumten Vorrechte in den Vordergrund schob. Als Privilegium der Juden bezeichnet Merunowicz das Recht, wonach die Judengemeinden zur Bestreitung der Kultus- und Wohlthätigkeitszwecke bei den jüdischen Glaubensgenossen eine besondere Domestikalsteuer erheben dürsen. Die Juden wären aber Merunowicz sehr verbunden, wenn er die Aufhebung dieses „Privileges", um desfentwillen er sie so beneidet, erwirken könnte. Merunowicz sei vollständig im Jrrthum, wenn er glaubt, daß das Eigenthum und die Vermögensgebahrung der jüdischen Kultusgemeinden gar keiner Aufsicht unterliegen. Von Seite der Behörden werde strenge Kontrole in dieser Hinsicht geübt. Der judenfeindliche Deputirte habe auch mit Unrecht den „Rabbinats-Kollegien" eine Bedeutung beigelegt, welche dieselben in Wirklichkeit nicht besitzen. Die Entscheidung der Rabbiner wird nur in Fragen religiöser Observanz angerufen. Es steht natürlich auch Jedermann das Recht zu, den Rabbiner ebensogut wie einen andern Bürger zum Schiedsrichter in einer Angelegenheit nichtreligiöser. Natur zu nominiren. Die Urtheile eines solchen Schiedsgerichts haben jedoch keine bindende Kraft und können somit nicht exequirt werden. Wenn sich die Rabbiner in solchen Fällen nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, so entspracht dies nur dem Wesen des Schiedsgerichtes. Die Rabbiner üben auf ihre Glaubensgenossen allerdings einen moralischen Einfluß aus, aber sie haben niemals nach der politischen Macht ihre Hand ausgestreckt. Merunowicz hat es ferner den Juden übelgenommen, daß sie eigene, konfessionelle Schulen, die sogenannten „Cheider" ' besitzen. Der Besuch, eines „Eheiders" befreit aber nicht vom Schulzwange., Die jüdischen Kinder drängen sich fortwährend in immer größeren Schaaren zu den öffentlichen Schulen, und wenn Jemandem diesbezüglich ein Vorwurf gemacht werden darf, so ist es dem galizischen Landesschulrath:, der dieser Angelegenheit nicht die gehörige Aufmerksamkeit widmet. Merunowicz habe auch aus den Bann der Rabbiner hingewiesen, um darzuthun, daß, die jüdischen Geistlichen besondere Vorrechte genießen. Dieser Abgeordnete scheint aber nicht zu wissen, daß es den Rabbrnern gesetzlich untersagtest, von diesem Mittel, das ein Ueberbleibsel vom mittelalterlichen Fanatismus ist, Gebrauch zu machen. Merunowicz hat zahlreiche. Allklagen und Beschuldigungen gegen die Juden erhoben, einen Beweis aber für keine derselben erbracht. Er. behauptet, daß bei ^Führung der jüdischen Matrikenbücher allerhand .Mißbräuche Vorkommen, und .daß. die Zudengemeindem. Geldsammlungen zu geheimen Zwecken zu veranstalten.pflegen; vermag:,- aber Merunowicz auch nur Ein Faktum zur Unterstützung seiner Behauptung: anzuführen?' Der genannte Deputate fordert auch eine wissenschaftliche Ergründung des Talmud, dessen „Geheimnisses ihn ^sehr beunruhigem Die vermeintlichen Mysterien des Talmud haben schon Längst als Grund für die Berechtigung zu Judenhetzen herhalten müssen. Schon die ältesten Antisemiten Haben sich.desTalmuds als einer willkommenen Waffe gegen die Juden zu bedienen gesucht. Kaiser Maximilian sah sich sogar in Folge der Verdächtigung der Talmudisten veranlaßt, die Vernichtung sämmtlicher talmudischen Lehrbücher wegen, der . gemeingefährlichen Lehren, die in denselben angeblich, enthalten, sein sollen, anzuordnen. Der Mainzer Bischof war Her -Erste, welcher der Durchführung dieses Befehls unter ,der Anführung stichhaltiger Argumente entgegentrat und, das Vorurtheil gegen den Talmud als unbegründet bezeichnete. Ebenso hat Papst Leo. X. auf Grund des Ergebnisses, einer Untersuchungs - Enqutzte für den. Talmud Partei .ergriffen. Merunowicz meint, daß der Talmud für'Jedermann mit Ausnahme der Juden ein Buch mit siebenSiegeln seu Dies ist . nicht richtig, denn die Gelehrtenwelt hat pen Talmuk,zum Gegenstände eingehender Studien, gemacht/, Der" Talmud, -verbietet mit aller Entschiedenheit den Mord' und.räth von jedem Blutvergießen pb. Eine der wichtigsten .Lehren der jüdischen. Religion, nämlich die von der. Nächstenliebe/ ins Ehristenthum übergegangen. Der Talmud macht auch den Juden eine liebevolle?.BHaüdlung. :Ändersg,läul»rg^ M Pflicht, und doch wpxde schon zur Zert: der.Römer^as. NLärchen von der Benützung. Christenblutes zu rrtuelleu Zwecken verbreitet. Wie albern toief’e ifi> erbeut. ^eispielsweise schon daraus, daß die Antisemiten die Behauptung aufstellen, Christenblut..,werde von den 'Zuden^znHfu. /f<uui gefäuex:tcn .Djterbroben";jömDen&et^ wäre, daß Blut ein Ferment - bildet"' - eine ganze Reihe deutscher und polnischer <Äeleh.rter,^ viele Konvertiten, die zu emslußreichen Stellungengelangtem haben die Grundlosigkeit jener judenfeindlichen Geruchte^^argethan. . In den Jahren,, .1854 und 48?Hhaöech/Gericht kommissionen anläßlich eines ähnlichen Straffalles, ^wi,e.,der in Tißa-Eßlär, die gegen , die Juden„ erhobenen^ Beschuldigungen als tendenziös bezeichne^, ..Dellsam.^isr es, daß Merunowicz, der Hen. Inhalt- und. gefährlich hinstellt,, mit dem Anträge austrit^ Ki^.Myf sterien des Talmuds, sollen.nur zu. dem. Zwecke. wissenschaftlich ergründet werden, .damit-Hie Lehreu..dessielben?,in Hex. .Gesetzgebung zur Anwendung. gelangen./. Dies,er.Widerspxuchs.kenn? zeichnetr.wohl^am heften -die- Absichten.-desiAnträgstellers^ . -fett

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