Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 43 (24.10.1882)
- Date
- 1882-10-24
- Page
- Seite 701 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227393-3227437--40290-3257920- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zum Verständniß der Debatten, die durch den Abg. Csernatony und dessen Gegeninterpellation einen sehr stürmischen Charakter annahmen, bemerken wir, daß, wie bekannt, die „äußerste Linke" auf Seiten des Antisemitismus steht, und zwar nur um darin ein - Mittel zur Bekämpfung der Regierung zu haben. Sw hat sich damit unsäglich blamirt, da sie es ist, welche die Prinzipien der Freiheit und Gleichheit zu verfechten vorgiebt. Dies hatte denn auch den Erfolg, daß sie sich bei dieser Gelegenheit spaltete und nur ungefähr zehn Abg. dem Jstoczy treu blieben. Andererseits haben die Antisemiten, nachdem die Ungesetzlichkeiten, welche der Untersuchungsrichter und der Sicherheits-Kommissär in dem Tißa- Eßlarer Prozeß begangen, bekannt geworden sind, den Spieß umzudrehen gesucht, und den Staatsanwalt, ja sogar den Oberstaatsanwalt von Kogma der Bestechlichkeit und der Bestechungsversuche angeklagt. Die bekannte Gesinnung des Justizministers Pauler hat diesem antisemitischen Schachzug Raum gewährt. Unter dieser Aegide finden denn auch doppelte Untersuchungen gegen den Untersuchungsrichter und den Staatsanwalt statt, der Prozeß rückt nicht von der Stelle, die armen Juden - bleiben gefangen und die ungarische Justiz ist vor der ganzen civilisirten Welt geschändet. Das allgemeine, auch in der deutschen Presse ausgesprochene Urtheil über den Erfolg des zweiten Tages geht dahindaß der Ministerpräsident Tisza einen unbedingten Sieg errang und mit seiner männlichen Beredsamkeit den Antisemitismus zu Boden geschlagen hat. Höchst schwächlich dagegen erschien der Justizminister Dr. Pauler und an diesem Haken wird wohl der Antisemitismus noch eine längere Zeit hängen bleiben. Jedenfalls stand der Sieg auf unserer Seite. Jvän Simon yr will die Excesse, um derentwillen Preßburg, Stadt und Komitat, als ein Hort der Räuber und Mordbrenner hingestellt wurde, auf ihr richtiges Maß zurückführen. Im ganzen Gebiet ist eine einzige leichte körperliche Verletzung vorgekommen, an der jüdischen Gewölbinhaberin Fleischmann, die nach vier Tagen hergestellt wurde. In Preßburg, obwohl die Ausschreitungen riesige Dimensionen annahmen, wurde keinem Juden ein Haar gekrümmt, dasselbe gilt vom Komitate. Die ordentlichen Behörden erwiesen' sich als genügend zur Verhinderung der Krawalle. Die Verordnung vom Jahre 1868 gestattet das Statarium nur im Falle das Komitat darum ansucht; das Komitat suchte nicht an und wurde nicht gefragt. Die Verfügung verletzt die Autonomie der Komitate und jene heiligen Rechte, die wir nicht in den Staub werfen wollen, bevor wir Anderes an deren Stelle zu setzen haben. Redner kennt die schwierige Stellung des Minister-Präsidenten und er würde gegen die ihm schuldige Achtung verstoßen, würde Redner annehmen, - daß er nicht am besten wisse, diese Ausschreitungen seien auf die tiefe Erbitterung des Volkes zurückzuführen, auf die Erbitterung über unsere gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Institutionen, über die Misären des Hypothekarwesens, über den Mangel einer Gewerbeordnung, den Zustand von Grund und Boden, der einer importirten Theorie zuliebe in künstlicher Weise gleichmäßig behandelt wird wie ein Fetzen Papier, den man an der Börse durch Schwindeln haussirt. Der Minister-Präsident wird den Redner vielleicht beschuldigen, daß er ein Aufwiegler sei. Redner erklärt ruhig und wohlüberlegt, daß er auf dem Boden des Gesetzes und der Wissenschaft in der eingeschlagenen Richtung weiterkämpfen werde. Warum sind wir in der oben angedeuteten Richtung in der Verbesserung der erwähnten Miseren nicht vorwärtsgekommen, obwohl Tißa selbst das Agrar-Programm des Redners gebilligt hat? Weil die Juden es nicht erlauben, weil ihre Macht dann beschränkt würde, weil der Terrorismus der Presse das Parlament, die öffentliche Meinung, die Regierung unterjocht. Seine Interpellation lautet: In Anbetracht, daß die Verordnung vom 5. November 1868 betreffend die Regelung des Statarialverfahrens im §. 1 die Publizirung des Standrechts nur in dem Falle gestattet, wenn die ordentlichen Behörden nicht im Stande sind, das weitere Umsichgreifen von Rauben, Raubmorden und Brandstiftungen hintanzuhalten; in Anbetracht, daß nach dem klaren Wortlaut der A I, 2 und 3 der zitirten Verordnung .das Standrecht nur dann-angeordnet werden kann, wenn die betreffende Jurisdiktion um die Bewilligung des Statariums ansucht; in Anbetracht, daß die ordentlichen Behörden zur Unterdrückung der auf dem Gebiete des Preßburger Komitats vorgekommenen bedauerlichen Ereignisse und Unruhen und zur sofortigen Herstellung der Ordnung sich als vollkommen hinreichend erwiesen haben; in Anbetracht, daß das Preßburger Komitat um das Standrecht nicht angesucht hat; und daß das Preßburger Komitat gar nicht befragt wurde, ob es das Standrecht für nothwendig gehalten habe oder nicht: frage ich den Herrn Minister-Präsidenten als Minister des Innern: auf Grund welcher und von wem stammender Informationen er befunden hat, das Statarium für das Gebiet des Preßburger Komitats anordnen, beziehungsweise mit dessen Publizirung den Regierungs-Kommissär betrauen zu sollen? in Anbetracht ferner, daß jene ordnungsstörenden und bedauerlichen Unruhen auf tieferwurzelnde Ursachen, namentlich auf unsere völkswirthschaftlichen Zustände und auf diesbezüglich bestehende gesetzliche Bestimmungen zurückgeführt werden können, frage ich den Herrn Minister-Präsidenten, ob er der Gesetzgebung Vorschläge zu erstatten gedenkt, welche