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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-10-17 · Heft 42 (17.10.1882) · p. Seite 693

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 42 (17.10.1882)
Date
1882-10-17
Page
Seite 693 (sequence 13)
Language
German
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GW -7-1 693? jüngst bei der Versendung der russischen Flüchtlinge nach Amerika kennt, wird diesen Todesfall als einen großen Verlust anerkennen und dem Verewigten ein dauerndes Andenken widmen. Seine besondere Schöpfung ist die Ackerbauschule in Jaffa, die er zehn Jahre lang mit unermüdlicher Thätigkeit und in treuester Hingebung leitete. In diesem Augenblicke hat diese Anstalt, der jetzt ein Herr Hirsch vorsteht, eine neue Bedeutung erhalten, indem eine größere Anzahl elternloser russischer Knaben zur Erziehung darin untergebracht worden, und bedurfte sie deshalb um so mehr der Leitung dieses erfahrenen und überaus wohlwollenden Mannes. Einen ausführlicheren Nekrolog zu geben, werden wir wohl balde im Stande sein. Paris, im Oktober. Vor Kurzem fand eine Promotion von Ingenieuren, für Bereitung von Pulver und Salpeter für das Jahr 1882 statt. Die Promotion befaßte im Ganzen vier junge Leute, von denen drei Israeliten sind, die Herren Dalhace, Dreyfus, Braun — abermals ein Beweis, daß in Frankreich die jüdische Jugend sich allen Zweigen der Wissenschaft, Kunst und Industrie widmet. — Am 6. Sept. wurde der neuerbaute prächtige Tempel in Bordeaux feierlich eingeweiht. Grund und Boden desselben hat die Stadt Bordeaux unentgeltlich hergegeben; die Baukosten wurden von den Mitgliedern der israel. Gemeinde getragen. Rußland. ' Petersburg, Anfangs Herr Poliakoff hat jüngst der Gemeinde von Odessa die Summe von 160,000 Rubeln geschenkt, um ein Zufluchtshaus für israelitische Greise zu gründen und zu erhalten. — Zu denjenigen Maßregeln des verflossenen Jgnatiew, welche die öffentliche Meinung seiner Zeit in nicht geringe Aufregung versetzten, gehörte die Verordnung, daß Juden fortan keine Apotheken besitzen dürften und die jetzigen jüdischen Apothekenbesitzer ihre Apotheken verkaufen müßten. Die betroffenen Persönlichkeiten wandten sich damals beschwerdeführend an den Senat, der vom Minister des Innern die Gründe der Verordnung forderte. Jgnatiew schützte Zeitmangel vor und blieb die Angabe der Gründe schuldig. Von der ersten Abtheilung des Senats ist die Verordnung nunmehr a.ä aota gelegt. — Die Einwohner von Kiew haben eine Petition an den Minister des Innern gerichtet, daß man den Juden wieder erlaube, in Kiew zu wohnen, da die Grundstücke in der Stadt an ihrem Werthe außerordentlich verloren haben, weil zahllose Häuser leer stehen. In gleicher Weise haben auch die Beschränkungsmaßregeln hinsichtlich der Pachtungen durch Juden aus .vielen Judenhassern Judenfreunde gemacht, nämlich durch den Schaden, den sie, die Christen, dadurch erleiden. — Es soll eine Verordnung erlassen werden, daß die Juden nicht mehr willkürlich ihre Namen wechseln sollen. Sie können jeden beliebigen Vornamen wählen, müssen aber - in Zukunft den beibehalten, auf welchen sie eingetragen sind. Warschau, 6. Oktober. Die folgende, höchst wichtige, günstige Entscheidung wird vom „Börs.-Telegr." berichtet: „Vor mehreren Monaten wurde die bekannte Verordnung des Exministers des Innern, Jgnatieff, herausgegeben, kraft welcher „in den Gouvernements des russischen Reiches" den Juden der Erwerb von ländlichem Grundbesitz untersagt worden ist. Die Maßregel wurde als temporär bezeichnet bis zur Präzisirung der Rechte der Juden, welche einer Revision unterbreitet werden sollten. Es konnte keinem Zweifel unterliegen, daß die ministerielle Verfügung auf das Königreich Polen keine Anwendung hatte, wiewohl die ministerielle Verfügung darüber schwieg; sind doch im Königreich Polen die Juden seit 1863 vollständig gleichberechtigt und ihre Rechte durch kaiserlichen Ukas geregelt, was in Rußland keineswegs der Fall ist. Als jedoch nach Bekanntwerden der ministeriellen Verordnung, welche doch niemals den kaiserlichen Ukas aufzuheben im Stande ist, Umsätze in ländlichem Grundbesitz stattfanden, beanstandete das Warschauer Hypotheken-Gericht jedesmal die Bestätigung im Grundbuch, sofern Juden Käufer von ländlichem Grundbesitz waren. Auf die an den Justizminister in Petersburg hierüber vom Präses des Warschauer Oberappellgerichtes, der höchsten Gerichtsbehörde im Lande, ergangene Anfrage antwortete der Justizminister telegraphisch, die Verordnung des Ministers des Innern habe keine Anwendung auf das Königreich Polen. Trotzdem wies das Hypothekengericht in Warschau, mit Hartnäckigkeit alle Kaufkontrakte von ländlichem Grundbesitz zu Gunsten von Juden zurück mit der stereotypen Bemerkung, „die Verordnung des Exministers des Innern untersage derartige Käufe." Die Hypothekengerichte der übrigen Gouvernements im Königreich Polen hielten sich, wie dies wohl übrigens selbstverständlich, an den Bescheid ihres Vorgesetzten, des Justizministers, und bestätigten derartige Kontrakte ohne Beanstandung. Der unerträgliche, das Geschäft im ganzen Warschauer Gouvernement hemmende Zustand, veranlaßte eine Frau von Pradzynska als Verkäuferin und einen Herrn Mendelssohn als Käufer eines großen Gutes, gegen die Entscheidung des Warschauer Hypotheken-Gerichts, an das Oberappellgericht in Warschau zu appelliren. Während der.Verhandlung wurde es erst klar, daß nicht Respekt vor den: Gesetz, sondern niedrige Leidenschaften wie Neid Md Ungunst, die Motive waren, von denen sich das Hypothekengericht leiten ließ. Dasselbe hatte in der Person seines Vorsitzenden, des Richters Kozerski, unter Anderem seine Motive dem Oberappellgericht dahin schriftlich präzisirt, daß der Justizminister Gesetze nicht abzuändern im Stande sei, und es sei aus der Verordnung des Exministers des Innern die leitende Idee ersichtlich, die Christen vor Ausbeutung seitens der Juden

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