Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 42 (17.10.1882)
- Date
- 1882-10-17
- Page
- Seite 689 (sequence 9)
- Language
- German
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m 689 deren Mitschuldige hiermit für den Zeitraum eines Monates das Statarialverfahren (Standrecht) an und weise das Comitatsmunicipium an, rücksichtlich des Ferneren diesbezüglich die nothwendigen Verfügungen im Sinne des von den Ministern des Innern und der Justiz ausgegebenen Statutes ddo. 5. November 1868 sofort zu veranlassen. Tisza. — Ein zweiter Erlaß des Ministerpräsidenten Tisza, welcher an das Munieipium von Preßburg gerichtet ist, hat folgenden, Wortlaut: „Angesichts der Ausschreitungen von großer Ausdehnung, welche unter der Firma des Antisemitismus'nunmehr nicht blos in der Stadt Preßburg, sondern auch auf dem Gebiete des Preßburger Comitats in mehreren anderen Orten, Städten und Gemeinden geschahen und geschehen, wünscht die Regierung die strengsten Maßregeln in Anwendung zu bringen. Zur Notwendigkeit machen dies sowohl die Sicherheit des Vermögens und des Lebens der gekränkten Bürger, als auch die dem Gesetze schuldige Achtung und die Reputation und Würde der Nation. Damit also die behördliche Wirksamkeit im Interesse der Herstellung der Ordnung eine einheitliche und desto wirksamere sei, habe ich den Obergespan Stefan Eszterhazy zum Regierungs-Kommissar für das ganze Komitatsgebiet ernannt. Auf Grund dieser Ernennung wird der Herr Regierungs-Kommissar den Verhältnissen angemessen nach seiner eigenen besten Einsicht Vorgehen und überhaupt mit Benutzung aller in Anspruch zu nehmenden Factoren und Mittel dahin wirken, daß auf dem Gebiete des Preßburger Comitats die Sicherheit des Eigenthums und des Lebens bewahrt werde, daß an die Stelle der Unordnung, der Hetzereien und der Zügellosigkeiten wieder Ordnung und Ruhe treten und daß Diejenigen, die dawider handeln, die volle Strenge des Gesetzes treffe. Indem ich hiervon das Comitats-Municipium zur Kenntnißnahme und Danachhaltung verständige, mache ich es ihm gleichzeitig zur Pflicht,, den Regierungskommissär in der Erfüllung seiner Aufgabe mit aller Energie zu unterstützen." Indessen erfahren wir, daß der Erlaß bei den Comitats- und Munizipalbehörden großen Unwillen erregte und viele Petitionen um dessen Zurücknahme hervorrief. Da nun unterdeß von diesen Behörden ein viel größerer Eifer zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung entwickelt ward und die Ruhe thatsächlich zurückkehrte, hat Tisza einstweilen von der Verkündigung des Standrechts wieder Abstand genommen. Untersuchungen und Erhebungen sind im vollen Gange. Die Justizpflege in Ungarn flößt aber so wenig Pertrauen ein, daß man im Voraus zu wissen glaubt, jene würden keine Resultate bringen, noch dazu, da man allgemein weiß, daß bei den Aufreizungen auch mehrere ungarische Magnaten betheiligt waren, Literarischer Wochenbericht. Bonn, 3. Oktober. In Wien (Waizner, 1882) erschien vor Kurzem ein starkes Heft in gr. 8.: „Das Moralgesetz des Judenthums in Beziehung auf Familie, Staat und Gesellschaft". Die Schrift ist anonym und mit der Bezeichnung „als Manuscript gedruckt" erschienen. Es schwebt also über Ursprung und Zweck ein gewisses Dunkel. Desto lichter ist sie in ihrem Inhalt. Präcis, populär und doch gründlich werden die Grundsätze, Lehren und Vorschriften des Judentums über die drei hochwichtigen Gegenstände, also über die sozialen Verhältnisse des Menschen vorgetragen und am Schlüsse in imponirender Weise zusammengefaßt. Es ist dabei jeder apologetische Schwung vermieden und die einfache Wahrheit zum Ausdruck gebrächt. In einem Anhänge von 519 Anmerkungen wird jeder Satz mit genauer Quellenangabe, oft mit den Texten, belegt. Ausdrücklich hat sich der Berf. auf das biblische und talmudische Judenthum beschränkt und schließt deshalb seine Quellenangaben mit Maimonides ab. Er wollte damit dem bisweilen gehörten Einwande entgegentreten, als ob die Moral des Judenthums erst durch die moderne Bildung geläutert worden sei, indem er diese reinen Lehren und Vorschriften, als aus Bibel und Talmud stammend, erweist. Allerdings hat dennoch auf die Darstellung selbst die moderne Systematik ihren Einfluß geübt, und hat es uns gefreut, nach dieser Richtung hin wahrnehmen zu können, daß der Charakter, den die jüdische Ethik in unsrer „Religionslehre" erhalten hat, hier ebenfalls ausgeprägt worden. Wir können nur den Wunsch hegen, daß diese Schrift in die allgemeine Oeffentlichkeit trete, und nach innen und nach außen eine ausgedehnte Wirksamkeit übe. — Abermals haben wir eine Lieferung der Lidliotbeca Rabbinica anzuzeigen, nämlich die 18., welche den Schluß von Midrasch Schemot Rabba enthält, sowie eine Einleitung, die Belehrendes über den Charakter und die Eigenthümlichkeiten dieses Midrasch zum 2. Buche Mosis und seine Abhängigkeit von Talmud und Tanchuma, und eine reiche Anzahl von Verbesserungen und Bemerkungen des Rabb. Dr. I. Fürst und Noten von D. O. Straschun. Für die nächste Lieferung wird uns der Schluß von Midrasch Debarim Rabba versprochen. — Die Grammatische Terminologie des Jehuda B. David (Abu Zakärja Jahja Jbn Daud) Hajjug. Nach dem arabischen Originale seiner Schriften und mit Berücksichtigung seiner hebräischen Uebersetzer und seiner Vorgänger. Dargestellt von Prof. Dr. Wilhelm Bacher. (Wien, 1882, Carl Gerolds Sohn.) Diese Abhandlung, die zuerst im Jahrgang 1882 der Sitzungsberichte der kaiserl. Akademie der Wissenschaften zu Wien erschienen ist, breitet ein helles Licht über ihren Gegenstand aus,, der für die Geschichte der hebräischen Grammatik, in der Chajug die Stelle des „glücklichen Pfad-