Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 41 (10.10.1882)
- Date
- 1882-10-10
- Page
- Seite 672 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Angeklagte Cunow bestritt, die Absicht gehabt zu haben, den Amtsrichter Lion beleidigen zu wollen. Der Vorsitzende hielt dem Angeklagten einen Passus seines. Vortrags. vor, nach welchem er gesagt, „ der jüdische Richter könne sich vom jüdischen Wesen nicht losreißen., ein deutscher Richter würde anders geurtheilt haben", und fragte ihn', warum er. das Wort „jüdisch" vor dem Worte Richter fettgedruckt habe? Der Angeklagte erklärte, in seiner Partei sei die Parole ausgegeben, die jüdischen Richter zu perhorresciren, -welcher Anschauung er stets entgegengetreten wäre.. Um nun seinen Parteigenossen zu zeigen, daH er keinen. Anstand genommen habe, sich von einem jüdischen Richter aburtheilen zu lassen, habe er den incriminirten Zusatz gemacht. Staatsanwalt Hübschmann fand die beleidigende Absicht unzweifelhaft dargethan. Der Angeklagte betreibe, wie seine. Vorstrafen zeigen, die Beleidigung seiner Mitbürger gewerbsmäßig, und da er diesmal einen Richter zur Zielscheibe seiner Beleidigungen gemacht habe, empfehle sich die Verhängung einer exemplarischen Strafe. Er beantrage gegen' Cunow drei Monate Gefängniß, gegen den Kolporteur,, der geständigermaßen das Flugblatt vor der Verkeilung gelesen- und 1000 Exemplare verbreitet hat, 20 Mark event. 4 Tage Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte dem Anträge des Staatsanwalts gemäß auf drei Monate Gefängniß und gegen den Kolporteur auf 20 Mark, sprach außerdem , dem beleidigten Amtsrichter die Publikationsbefugniß in der „Voss. Ztg." und im „Deutschen Tagebl." zu. Den Antrag auf Verhaftung des Angeklagten wegen Fluchtverdachts lehnte der Gerichtshof wegen nicht genügender Begründung ab. Hervorheben . wollen wir noch, daß der Strafantrag nicht vom Beleidigten,. sondern vom Präsidenten Bardeleben gestellt worden ist. . - Bielefeld, 25. Sept. Die „Unterstützungskasse des Ver» eins isr. Elementarlehrer .für Westfalen und die Rheinprovinz" hat zwei in dieser Festeszeit ihr gewordene hocherfreuliche Zuwendungen zu verzeichnen. Unterm 18. d. M. sandten Herr L. Grünebaum und Frau in Gesecke der Kasse -zum Andenken an ihren sel. Sohn Otto dessen Sparkassenbuch im Betrage von 239,22 Mark nebst Zinsen.:-', seit 1, Januar c., und gestern geht uns Abschrift eines Testaments, derseligen Wittwe Israel Vogelfang, geh. Simon in Dortmund zu, nach welchem dieselbe die Uuterstützungskasse mit einem Legate von Eintausend Mark bedacht hat. Mit tiefgefühltem Danke bringen wir diese schönen Züge echten Wohlthätigkeitssinnes hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, indem wir zugleich der Hoffnung Ausdruck geben, daß-das edle Beispiel recht Viele zur Nacheiferung erwecken möge, S, Blumenau, Oestörreich-Ungaru. Wien, 1. Oktober. (Privatmitth.) Wir haben in Nr. .36 berichtet, daß die - antisemitischen Agitatoren in Wien .Siegelmarken mit unflätigen Inschriften gegen die Juden zu vielen Tausenden auf alle mögliche Art verbreiten.^ Die Polizei brachte heraus, daß die Urheber und Verbreiter' ein. gewisser Karl Zerboni di Sposetti, der,Chemiker A. Ost und der Siegelstecher. R. Kunze seien. Sie wurden jedoch von dem Schwurgerichte freigesprochen, da sechs Ges^worene sie für straffällig, sechs für nichtstraffällig erklärten. So. sehr wir dieses Urtheil bedauern, da durch dasselbe diese Bande der Agitatoren nur aufgemuntert wird, so interessirt uns an diesem Prozesse doch vorzugsweise, daß bei ihm, über die Persönlichkeit des Zerboni von Amtswegen Licht verbreitet wurde. Dieser Mann ist einer der .Hauptführer der Antisemiten und wurde im Dresdener Congreß als „Vertreter des österreichischen Volkes" gefeiert. Aus der Anklageschrift und . aus dem Munde des Richters erfahren wir über, ihn nun Folgendes, was wir der „Wiener Allg. Ztg." vom 27. September entnehmen: „Karl Zerboni di Sposetti, zu Verona geboren, 39 Jahre alt, nach Wien zuständig, Herausgeber der Zeitschrift „Oesterreichischer. Volksfreund", mit Urtheil des Landgerichtes Wien vom 22. Januar 1872 wegen Verbrechens der Erpressung mit sechs Monaten Kerkers bestraft. Ferner kömmt das Ürtheil zur Verlesung, vermittelst dessen Karl Zerboni di Sposetti wegen Erpressung bestraft wurde. Zerboni hatte damals von den Hofräthen Eichler und Jacobi durch die Drohung, eine Schmähschrift unter den Aktionären der Nordbahn zu verbreiten, Geld zu erpressen versucht. In den Urtheilsgründen wird gesagt, daß die Frechheit Zerboni's sehr weit gediehen sei. Aus der Conduiteliste des Karl Zerboni di Sposetti geht hervor, daß er beim Militär abgestraft, wurde: wegen unanständigen Benehmens mit dreitägigem Profoßen-Arrest; wegen Contrahirung von Schulden und eigenmächtiger Absentirung mit acht Tagen Profoßen-Arrest; in kriegsgerichtliche Untersuchung gezogen, weil er sich bei einer Tanzunterhaltung unanständig benommen hat. und, trotz der ihm widerfahrenen selbstverschuldeten Beleidigung, welche. er nicht einmal in ihrem wahren Lichte auffaßte, in. der Gesellschaft geblieben ist. Der Erfolg dieser Untersuchung ist nicht angegeben. Es kommt weiters in der Conduiteliste vor, daß Zerboni Möbel entliehen und verkauft hat, ferner daß er seine Pistole von einem Cadeten entlehnt und verkauft hat.. Er war ferner wegen „Verbrechens der Verwirkung, des Anspruches aus die Achtung Anderer" angeklagt, wurde jedoch nur zu acht Tagen Profoßen-Arrest verurtheilt. Nachdem der Vorsitzende diese Daten über die glorreiche Laufbahn des Matadors ber; Antisemiten verlesen hatte, erklärte er das Beweisverfahren für geschlossen und die Sitzung wurde auf eine Stuude unterbrochen."