Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1882)
- Date
- 1882-09-26
- Page
- Seite 644 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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io' m n'chM mo Noiyicyllv iDtu Dtcien. ^iraemen ferner enn sie nicht früher ihr Brot i Unterstützung von 7 bis 8 Francs Pro Rußland. i!A tl0f>v ' ' eterSvmg, 21. Augusts Was : w.ir schön vor Monaten M^tön^e^'ätigen "jetzt hiesige Fachblätter: Von seiten des lsmmisLeriums sei verfügt worden, daß die Anzahl der 'enMMärärzte nicht mehr als 5 pCt. der -sämmtlichen ÜlittWr^e'^trageu dürfe. DieselbeNorm sei auch bei der Aufnahme^?i'üdischer Studenten in - die militärisch-medicinische Akademie zu beobachten. Auch solle . die Beförderung der jÄMe^ Ärlitärärzte nur: bis zur fünften Rangklasse unter „ , lcilitärärzte Beobachtung derselben Norm gestattet sein. Hiermit ist der Geist /der gegenwärtigen Regierung gekennzeichnet. Es giebt gewisse Staaten, in denen nur Zwang und Beschränkung geplant -werden kann. Ist es die Tüchtigkeit oder ein willkürlich gewähltes Zahlenverhältniß, was über die Anstellung von Militärärzten bestimmen' soll? Sind die Juden zu Militärärzten untüchtig, warum doch ein Fünftel? und wenn tüchtig, warum nur ein Fünftel? Und warum gerade ein Fünftel-'und -bis zur 5. Rangstufe? Ist die fünf heilige Zahl bei den Russen wie-bei den alten Egyptern? Dabei fehlt es bei jedem Kriege in der russischen Armee an Militärärzten! . — Das in London erscheinende Blatt „Jewish World" enthält folgende bemerkenswerthe Korrespondenz: „Die Probe' einiger Wochen hat' genügt, um die berühmten „drei Gesetze" für die zukünftige Behandlung der russischen Juden hoffnungslos zu dstscreditiren. Ein Schrei ist durch das ganze Land gegen sie erschollen — erhoben, nicht wie man glaubte von den Juden, sondern rairabile dictu! von demselben Volke, in dessen Interesse die Gesetze formulirt sind. Wenn wir uns recht entsinnen,. wurden diese Gesetze speciell mit der Absicht entworfen, der „Ausbeutung", oder wie es zuweilen mehr euphemistisch genannt wird, der „wirthschaftlichen Thätigkeit" ddr Juden ein Ende zu machen. Juden sollten .keinen Nutzen von der Gewissenhaftigkeit ziehen, mit der der russische Geschäftsmann seinen Sabbath hält, und nicht, weil er zm fällig an einem Tage ruht, den jene nicht heilig halten, an diesem Tage ohne Furcht vor Konkurrenz Geschäfte machen. Nein! Der tugendhafte Christ mußte beschützt werden, und daher ein Gesetz, welches, den Juden befahl, an Sonntagen und allen kirchlichen Feiertagen ihre Geschäfte zu schließen. Sodänn war auch die Thatsache, daß Juden christlichen Landeigenthümern und Gutsbesitzern Geld liehen und sie so allmählich in ihre Gewalt bekamen, ein so offenkundiger Skandal, daß dre Nothwendigkeit für die Gesetzgebung.,selbstverständlich wurde, und so wurden mit einem Federstrich die Juden benachrichtigt, daß sie in Zukunft alle auf, Hypotheken und . Ueberschreibungen von Grundstücken bezüglichen Ges.chaste aus- ' ' geben müßten. - , - Ein undankbares Land hat diese triumphirenden Bemühungen einer väterlichen Gesetzgebung nicht zu würdigen' - verstanden.. Durch einen außerordentlichen Zufall scheinen die Staatsmänner, .welche für die neuen Gesetze die Ber- ' antwortung tragen, gänzlich unbekannt mit den, Elementen der Frage gewesen zu sein, die sie zu studiren berufen waren. Es scheint, daß in den gesammten - ländlichen.Distrikten Südrußlands der Sonntag, weit entfernt davon ein Ruhetag zu?■; sein, ein Tag ist, an dem ein großes Geschäft gemacht wird. Die Bauern, die an diesem Tage frei sind, 'besuchen-die ■ Dörfer und Städtchen, um ihre Einkäufe zu besorgen , und ineinigen Städten ist der Sonntag: sogar der eigentliche Markttag. Die Folge des Artikels 2 der neuen Gesetze ist, ' daß das Monopol des Sonntagsgeschäfts in die Hände der christlichen. Ladenbesitzer gefallen ist, welche mit „christlicher" Einfalt die Gelegenheit benutzt haben, um die früheren Preise zu verdoppeln, ja zu verdreifachen. Unter diesen Umständen ist es nicht sehr überraschend, daß „Muschik" sich sehr bitter über das Gesetz beklagt, welches diesen Erfolg gehabt hat; wir hören vielleicht bald,- durch eine Ironie des Schicksals,' etwas wie einen Aufschrei gegen christliche „Ausbeutung"..' Das neue Landgesetz hat eine ähnliche Wirkung gehabt. Es hat einen Sturm der Entrüstung unter Gutsbesitzern und Landeigenthümern hervorgerufen. Der Werth des Bodens ist überall gefallen, und Klagen über die gefährlichen Tendenzen des Gesetzes finden sich fast in jeder russischen Zeitung. Die Ansicht der Gutsbesitzer ist im „Golos" von einem Herrnvon Mussin-Puschkin auseinandergesetzt, dessen Besitzungen' die ausgedehntesten in der Gegend des Don sind, und der folglich einigermaßen als eine Autorität betrachtet werden darf. „Wo", fragt er, „werden nach deyr neuen Gesetz Gutsbesitzer Vorschüsse erhalten können, wenn sie sie brauchen? Die Bedingungen, unter welchen der Jude Geld vorschießt, mögen hart erscheinen > über sie sind unendlich mäßiger als die der Banken; und außerdem ist der Jude ein nachsichtigerer Gläubiger. Die Behauptung, daß die Absicht seiner < „Ausbeutung" sei, Land in seinen Besitz zu bringen, ist reine Thorheit. Der Jude begehrt nicht nach der Würde eines Gutsbesitzers, aber wenn es in seinem eigenen Interesse nöthig wird zu realisiren, so giebt er durchaus einen an- . ständigeren Preis als die Banken. Wenn der- Jude diesen ' Weg einschlägt, ist es gleichfalls für das Land wohlthätig. Ruinirte und verfallene Güter bringt er sofort in Ordnung; er allein führt Schafzucht und Dampfmaschinen ein, und nicht nur sind die Güter in seinen Händen einträglicher, sondern er bezahlt auch stets die Angestellten besser." - Zum Schluß spricht sich Herr von Puschkin sehr unwillig über die Fabel