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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-09-19 · Heft 38 (19.9.1882) · p. Seite 628

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 38 (19.9.1882)
Date
1882-09-19
Page
Seite 628 (sequence 12)
Language
German
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durch Circular diejenigen Artikel des Codex angezeigt, auf welche jene bei den Strafanträgen recurriren sollen. Die Urtheile fällen ziemlich streng aus und ohne Ansehen der Person. So wurde jüngst ein reicher Kaufmann in Latyczew, der sogar früher Bürgermeister des. Städtchens gewesen, und erwiesenermaßen Anführer der Plünderer war, ein Greis von 60 Jahren, zum Militärsträfling auf' 3 Jahre verurteilt. Bemerkenswerth ist hierbei, daß. in den meisten Fällen die jüdischen Gemeinden Fürbitten und Gnadengesuche um Milderung der gefällten Strafurtheile einreichen. So selbst in Balta, wo ihre Bitten den Erfolg hatten, daß die beiden zum Tode Verurteilten zu Zwangsarbeiten begnadigt wurden. So wurden auch in Latyczew auf Bitten der Juden 9 Verurteilte, welche für viele Jahre zu Zwangsarbeiten verurteilt warn, zu leichteren Strafen begnadigt. Warschau, 31. August. Die Deutschen und die Juden werden jetzt im Königreiche Polen mit gleich schielen Augen angesehen, und die polnische Presse ist bemüht, sestzustellen, inwieweit der ländliche Grundbesitz in deutsche oder jüdische Hände gerathen ist. So berichtet die „Gazeta Kielecka" auf Grund des in diesem Jahre zum Zwecke der Landschafts« wählen aufgestellten Verzeichnisses der im Lande vorhandenen größeren Gutsbesitzer, daß auf 5973 Polen 319 Juden.und 368 Deutsche, kommen. : Odessa, 4. September. Meldung der „Pol. Korr.": Die Rückkehr jüdischer Familien nach Rußland, welche nach Amerika emigrirt waren, nimmt seit dem Amtsantritte des Grafen Tolstoi immer, größere Dimensionen an. Auch die eine Zeit lang mit Eifer betriebene Agitation für die Kolonisirung der aus Rußland emigrirenden Juden in Palästina ist nunmehr eingestellt. Zur Beruhigung der Juden hat außer den bekannten,, denselben einen ausreichenden staatlichen Schutz gewährenden administrativen Maßregeln der russischen Regierung insbesondere auch die strenge Bestrafung der Haupturheber der Judenexzesse wesentlich beigetragen. Orient. Smyrna, im August, lieber das telegraphisch schon gemeldete Brandunglück in Smyrna berichtet man von dort: „Die Entstehung der schweren Katastrophe, von welcher Smyrna betroffen wurde, ist auf den Fall einer brennenden Petroleumlampe in einem Kaufladen des türkischen Stadtviertels .zürückzuführen. , Das hierdurch entstandene Feuer griff sehr rasch um sich, zog sich vom türkischen nach dem griechischen Viertel und wurde von dem herrschenden Winde nach dem jüdischen Quartier getragen, wo das Element bekanntlich die größte Verheerung anrichtete. Der größte Theil des auf 200,000 türkische Pfund: geschätzten Schadens entfällt-, auf die jüdische Bevölkerung 'der Stadt, während die türkische und die griechische Einwohnerschaft relativ nur geringe Verluste erlitt. Die Gerüchte, daß der Brand von verbrecherischen Händen gelegt worden und als das Vorspiel einer bevorstehenden Revolte anzusehen sei, sind, wie sich aus' dieser anthentischen Darstellung der Entwicklung des Brandes ergiebt, vollständig unbegründet. Es verdient jedoch bemerkt zu werden, daß die christliche Bevölkerung sich an dem Löschwerke in auffällig schwacher Weise betheiligte, was man ihrer Furcht vor einem bei so aufregendem Anlasse drohenden Christenmassacre zuschreibt. Die begreifliche Aufregung, welche sich der Gemüther in Smyrna bemächtigt hatte, hat bereits einer allgemeinen Beruhigung und der Sorge für werktätige Hilfe .Platz, gemacht. Es bildete sich ein Hilfskomitä für. die Opfer der Katastrophe, an dessen Spitze der Gouverneur von Smyrna steht. Dasselbe hat eine Subskription eingeleitet." Amerika.. Paris, im August, Wir haben bereits mehrfach die Bemühungen erwähnt, welche der General Luperon, Gesandter der Republik San-Domingo bei der französischen Regierung, sich giebt, die Auswanderung von Israeliten nach diesem Staate zu befördern. Ein gewisser Herr Landsberg hatte im Namen von 60 Glaubensgenossen, die sich nach New-Pork begeben wollen, den General um Aufschluß über folgende Punkte ersucht: 1. Zu welchen Preisen und unter welchen Bedingungen können wir Land erwerben? 2. Giebt es ein sanktionirtes Gesetz, das die Ausübung unsres Kultus garantirt? 3. Sind die Israeliten durch die Regierung in gleicher Weise geschützt wie die Christen und genießen sie dieselben Rechte wie sie vor dem Gesetze? Am 25. Juli antwortet der General Luperon auf diese verschiedenen Fragen wie folgt: 1. Man kann Land erhalten auf dreierlei Weise: A. Indem man das Land, das dem Staate gehört, bebaut, gehört es Einem als vollständiges Eigen-, thum; B. Man kann Länder, sog. „ Comuneros" erhalten, das heißt, welche mehreren Eigenthümern oder mehreren Familien gemeinschaftlich gehören, vermittelst einer unbestimmten Pacht. Diese Pacht erhält man jetzt für. unbedeutende Summen. C. Und man kann Land kaufen von gegenwärtigen Eigenthümern nach beiderseitiger Uebereinkunft. 2. Durch das Fundamentalgesetz selbst garantirt die * Verfassung die Uebung aller Kulte. Es gab niemals in der Republik den geringsten Unterschied.

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