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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-09-19 · Heft 38 (19.9.1882) · p. Seite 623

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 38 (19.9.1882)
Date
1882-09-19
Page
Seite 623 (sequence 7)
Language
German
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wird, die Verurtheilung der Eltern durch Benützung ihres eigenen Kindes als Zeugen herbeizuführen. Allein, wenn derselbe nicht gelingt, so ist dies nicht an dem Untersuchungsgericht und nicht am Untersuchungs -Verfahren gelegen. All dies aber war in der vorliegenden Untersuchungs- Angelegenheit, abgesehen auch vom Gesichtspunkte der Legalität gar nicht nothwendig, und all dies hat weder jetzt, noch später irgend welchen prozessualischen Nutzen und Ergebnisse, denn die Aussage unseres Kindes kann bei der richterlichen Erwägung des Endurtheiles, theils wegen der Gebote des gesunden Menschenverstandes, der öffentlichen Moral und des Gesetzes, theils aber wegen der Versäumnisse und gesetzwidrigen Handlungen der Untersuchung, nicht als gewichtig betrachtet werden. Man mußte also zu einem ganz anderen Zwecke mit unserem Kinde so verfahren, und nicht für die Zwecke der bloßen Strafuntersuchung. Auf diese Weise wurde in der That das erreicht, daß jede einzelne Behörde die Verantwortung zwei anderen Behörden zuschieben kann; es wurde erreicht, daß alle drei Behörden: Untersuchungsrichter, Vizegespan und Staatsanwalt sich damit entschuldigen können, daß nicht sie thatsächlich die Haft unseres Kindes herbeiführten; und es wurde endlich das erreicht, was das Ziel aller drei Behörden war, daß unser Kind seine Freiheit nicht, zurückerhalte. Wie man mit unserem Kinde in der Haft verfuhr , in dieser Hinsicht konnten wir bloß aus Privatäußerungen der Zeitungen und von Gefängnißwächtern Kenntniß schöpfen. Unser Kind ist von furchtsamem Gemüth und ein wenig schwärmerischer phantastischer Natur. Es kann ein wenig schreiben und lesen und es pflegte oft aus der heiligen Schrift die fünf Bücher Mosis zu lesen, obgleich es hierzu eine genügende Erläuterung theils wegen unserer Armuth, theils wegen seines unentwickelten Alters nicht erlangen konnte. Es war also mit den 'Grundideen, des Glaubens nicht im Reinen, es konnte es auch nicht sein, und die in den heiligen Büchern geschilderten Handlungen und Szenen bildeten in seiner kindlichen Phantasie wundersame und chaotische Gestalten. Es war niemals außerhalb des Dorfes gewesen, es kannte die Organe der richterlichen und Komitats-Behörde und deren Wirkungskreis nicht, konnte denselben auch nicht kennen und von einem Vizegespan, Richter, Kommissär hatte er nur solche fabelhafte und schreckliche Begriffe, wie er sie sich auf dem Dorfe aus Worten und Erzählungen schaffen konnte. Eines Tages verhaftet man seinen Vater und seine Mutter, er sieht dies und auch ihn selbst führen im Abenddunkel Panduren nach dem Hause des Komitatskommissärs, wo man ihm vielleicht zu essen und zu trinken giebt, allein wo man ihm nicht gestattet, sich niederzulegen und zu schlafen, sondern ihn über den blutigen Fall eines, seinem Gedächtnißkalender gemäß vor langer Zeit getödteten Mädchens mit Fragen quält, mit einem entsetzlichen Schicksal schreckt, im Falle eines nach Wunsch ausfallenden Geständnisses aber ihm gute Behandlung, neue Kleider u. dgl. in Aussicht stellt. Das Kind macht endlich um Mitternacht Aussagen, es sagt solche Dinge aus, von denen es am Tage vorher dem Untersuchungsrichter noch nichts zu sagen wußte, und es sagt über einen Mord in solcher Form aus, wie sich ihn die Weiber im Dorfe, ohne daß wer immer von ihnen denselben gesehen hätte, schon seit längerer Zeit gedacht hatten. Dann kommt er ins Gefängniß zu dem Gefängnißwächter. Dort ist als Instruktion aüsgegeben, daß man mit ihm schön und gut umgehe, und dies geschieht auch, allein die Gefängnißwächter, von primitiver Bildung, ja gänzlich ungebildet, erzählen ihm die auf der Gasse gehörten Urtheile, loben seinen Muth, daß er die „Wahrheit? — wie sie sagen — bekannt habe; sie schmeicheln seiner kindlichen Eitelkeit, daß die „Herren" ihn lieben und für ihn Sorge tragen werden; sie schimpfen, schmähen und klagen seine Glaubensgenossen, die Juden, schrecklicher Verbrechen an; sie reden ihm zu, daß er nicht mehr unter die Juden gehe, sie schrecken ihn damit, was auch in den Bescheiden des Untersuchungsrichters und des Vizegespans enthalten ist , daß seine gegen ihn aufgereizten Glaubensgenossen ihn mißhandeln, todtschlagen würden; man spricht vor ihm, daß man die Angeklagten aufhenken werde; er weiß, daß auch sein Vater und seine Mutter unter den Angeklagten sind, und er hört es jeden Tag, daß die „Herren" jetzt schon mit den Juden abrechnen, selbst der Ober-Staatsanwalt-Substitut streichelt ihm Kopf und Schultern, spricht in schöner Weise zu ihm, redet ihn mit „Sie" an, während zu Hause noch sein Vater ffogar von dem Kleinrichter geduzt worden war; derselbe verspricht ihm Bücher, Kleider, er verspricht, ihn in die Lehre zu geben, ihn unterrichten zu lassen, er verspricht ihm eine schöne und sichere Zukunft und dies Alles thut er ohne Tendenz, aus Wohlwollen. (?!) Allein, da kann man sich nicht wundern, wenn das für Eindrücke empfängliche, für Umgestaltungen leicht bewegliche kindliche Gemüth und Denkweise sich umformt, Vater und Mutter, denen er nicht helfen kann, fallen läßt; seinen Glauben, seine Glaubensgenossen verabscheut und unter dieselben nicht zurückkehren will; dann thut er allerdings solche Aeuße« rungen, in denen von Beruhigung, Ergebung in sein Geschick und Uebereinstimmung mit der Verfügung der Behörden die Rede ist. Armes Kind, es weiß nicht, daß es ein Gefangener ist, und daß es seine Freiheit deshalb nicht zurückerhält, damit es Niemand über seine Lage aufklären könne, und daß es gegen Vater und Mutter in der Hand des öffentlichen Anklägers ein Zeuge sei. Von der entsetzlichen Verletzung seiner Rechte besitzt es kaum eine Ahnung, sein Käfig ist vergoldet und sowohl ihn, wie die Welt machen' seine Gefängnißwächter glauben, daß man ihm gegenüber eigent-

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