Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 38 (19.9.1882)
- Date
- 1882-09-19
- Page
- Seite 621 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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621 stens bisher, auch gar nicht existirt. Da nämlich das Untersuchungsgericht— wir wissen nicht, mit wessen Ermächtigung — dafür Sorge trägt, daß ein Theil der, allerwichtigste Amtsgeheimnisse bildenden Handlungen und .Daten der Untersuchung und besonders die durch das Untersuchungsgericht gefällten Bescheide in den Zeitungen gedruckt erscheinen, und da besonders mehrere solche auf unser Kind bezügliche Bescheide in dieser Weise schon wirklich gedruckt erschienen: müssen wir voraussetzen, daß wenn das Untersuchungsgericht am 22. Mai den Haftbescheid gefällt hätte, auch dieser bisher schon in den Zeitungen erschienen wäre. ' Das Untersuchungsgericht fällte jedoch am 27. Mai einen Bescheid, welchen wir in beglaubigter Kopie aus dem in Budapest erscheinenden Journal „Függetlensög" achtungsvoll sab beilegen. Dieser Bescheid hat kaum einen einzigen Punkt, welcher der faktischen Wahrheit nicht widerspräche, nicht auf tendenziöse Wirksamkeit hindeutete, und all' dies bloß deshalb, damit die gesetzliche Formalität des Untersuchungs-Verfahrens wenigstens zum Schein gewahrt werde. In diesem Bescheide wird behauptet, daß auch gegen unser Kind Moriz Scharf der Verdacht obwaltete, daß auch er an der Tödtung der Ester Solymosi theilnahm. Diese Behauptung entspricht den Thatsachen nicht, weshalb auch das Untersuchungsgericht selbst die Beweise dieses angeblichen Verdachtes nicht kennt, dieselben also auch nicht verzeichnete, also auch gar nicht erwähnt. Allein diesen angeblichen Verdacht mußte man in dem siib ./• beigelegten Bescheid nachträglich dennoch berühren, denn ohne diesen hätte man die am 19. Mai, also acht Tage vor der Fällung des Bescheides vorgenommene wirkliche Verhaftung Moriz Scharf's nicht einmal zum Schein rechtfertigen können. In diesem Bescheide wird behauptet, daß gegen unser Kind-Moriz.Scharf am 22. Mai die vorläufige Inhaftnahme angeordnet wurde. Auch dies widerspricht der tatsächlichen Wirklichkeit, denn unser Kind wurde tatsächlich am 19. in Haft genommen und dem Sicherheits-Kommissär übergeben. In diesem Bescheide wird behauptet, daß gegen Moriz Scharf in seinen Glaubensgenossen eine hochgradige Gereiztheit entstanden ist, da sie aus den Zeitungen erfuhren, daß er eine für seine Glaubensgenossen belastende Aussage abgab, also davor fürchten könne, daß man ihn mißhandeln werde, oder ihm ein Leid zuzufügen trachte, — deshalb müsse man ihn im Amtslokal der Gefängnißwächter und im Hofe des Gefängnisses abschließen. — Dieser Ausspruch ist überaus wichtig und zugleich^auch charakteristisch. Wichtig besonders deshalb, weil hauptsächlich damit die Inhaftnahme unseres Kindes die ganze Aeit hindurch motivirt wurde, ja dieses.Motiv figurirt sogar noch in dem am 23. August d. I. gefällten und die weitere Absperrung unseres Kindes verfügenden Bescheide des Szabolcser Komitats-Bizegespans. Auch dieses Motiv an und für sich wiederspiegelt jene Tendenziosität, mit welcher die ganze Sache überhaupt geleitet wird, und die Natur jener in Bewegung gesetzten Mittel, mittelst deren das Untersuchungsgericht sein unmögliches Ziel unter dem Schleier der gesetzlichen Formalität erreichen wollte. Es wird nämlich gesagt, daß in den Glaubensgenossen Moriz Scharf's, in den Juden, in Folge der Mittheilungen der Journale eine hochgradige Gereiztheit entstanden ist. Wenn dem. so wäre, wer ist wohl dafür verantwortlich, daß die Zeitungen stets binnen 24 Stunden die intimsten Amtsgeheimnisse mittheilen konnten, welche im Laufe der Untersuchung von Tag. zu Tag auftauchten? Wer ist verantwortlich dafür, daß das Untersuchungsgericht besondere Sorgfalt darauf verlegte, nicht zu verhindern, daß die die Angeklagten zu belasten scheinenden Umstände sofort in alle Welt hinausposaunt wurden, während es die für die Angeklagten günstigen Umstände als wahre Amtsgeheimnisse mit Beamtentreue bis heute streng bewahrte? Wer ist verantwortlich dafür, daß die ganze Tißa-Eßlürer Affaire, insofern sie für die Glaubensgenossen Moriz Scharfs einen gravirenden Charakter besaß, von Anbeginn an mit skandalöser Tendenziosität den Zeitungen als Beute hingeschleudert wurde, wie dies in der That geschah und wie dies in Ungarn bisher' in keiner anderen Untersuchungs-Affaire geschah? Wer ist verantwortlich für all' jene brutalen. Mißbräuche, mit denen die Angeklagten durch Mittheilung theils unwahrer, theils übertriebener und entstellter, theils gehässig ausgemalter Untersuchungsdaten täglich vor den Richterstuhl der öffentlichen Meinung hingeschleppt wurden, damit unter.der Wucht dieser Anklagen jede Ungesetzlichkeit und jede Gewalt, die im Verlaufe der Untersuchung verübt wurde, entschuldbar erscheinen? Wir wissen, daß der Untersuchungsrichter nicht , allein für all' dies verantwortlich ist. Aber die Last der Verantwortlichkeit fällt dennoch auf Den, dessen Pflicht nicht nur als Beamter, sondern auch als Mensch es in erster Reihe gewesen wäre, die Untersuchungsdaten treu zu bewahren und deren Publikwerdung vor der im Strafverfahren bestimmten Zeit nicht zu gestatten. Und eben deshalb können wir. nur in der Person des Untersuchungsrichters jenen Beamten entdecken, den die Verantwortlichkeit hiefür in erster Reihe trifft. Daß er aber als der direkte Verursacher der Zeitungsnachrichten, welche die Gereiztheit hervorriefen und Hervorrufen konnten, in dem erwähnten Bescheide dabei noch die Zeitungsmittheilungen als Motiv dafür benützt, daß. unser Kind ohne jeden gesetzlichen Grund seiner Freiheit beraubt werde: das ist ein Verfahren, das wir bemüssigt sind, nicht nur als ungesetzlich, sondern auch als unmenschlich zu brandmarken. Ferner taucht aber unwillkührlich die Frage auf: worin '«erblickte der Untersuchungsrichter die drohend gereizte Stim-