Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 38 (19.9.1882)
- Date
- 1882-09-19
- Page
- Seite 620 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Motive nichts mehr sind, als gewaltsam ausgeklügelte Vorwände dafür, daß einerseits das gesetzwidrige Vorgehen als einigermaßen entschuldbar erscheine, andererseits aber, daß das Kind einer verläßlichen Kontrole entzogen werde, und in eine solche Situation gelange, in der man von ihm nach Belieben Geständnisse erpressen könne. Beide Tendenzen werden vollkommen durch jenes unerhörte Vorgehen bewiesen, welches mit unserem Kinde fortab stets, befolgt wurde. Nun müssen wir die Frage aufwerfen: was wohl mit unserem unglücklichen Kinde in jener Nacht geschah, welche es in der Gewalt und im Hause des Sicherheits-Kommissärs verbringen mußte? So viel ist gewiß', daß man unser Kind nicht sich niederlegen und schlafen ließ. Jenes Kind, welches gesehen hatte, wie man am Tage seinen Vater und seine Mutter arretirte und in Haft nahm, in dessen fühlendem Herzen deshalb das gemischte Gefühl von Furcht und Schmerz kämpfte; welches man aus dem Kreise seiner Eltern und Verwandten gewaltthätig herausgerissen, jenes Kind ließen der Sicherheits- Kommissär und der Schreiber-Kontrolor nicht schlafen, sie entzogen ihm die Wohlthat des Schlafes. Durften sie dies wohl thun? Wenn sie das Kind auch zum Zeugen gegen dessen Vater und Mutter präpariren wollten, hätten sie dies nicht bei Tag und ohne das Kind außer mit Furcht und Schrecken auch noch mit Schlaflosigkeit zu foltern, thun können? Das Kind machte um Mitternacht Aussagen. Es sagte gegen seine eigenen Eltern aus, und es sagte eine unglaubliche und unsinnige Vision aus. Es sagte aus, was man von ihm erwartete, daß es aussage,. und was es, wenn es dasselbe nicht in der ersten Nacht ausgesagt hätte, wahrscheinlich in den folgendem Tagen und Nächten auszusagen genöthigt worden wäre. Der Sicherheits-Kommissär verständigte sofort im Dunkel der Nacht mittelst reitender Panduren das entfernte Untersuchungsgericht, das Untersuchungsgericht erhob sich zwei Stunden nach Mitternacht vom Bette und eilte über Stock und Stein, die Aussage des von Furcht, Schmerz und Schlaflosigkeit zermarterten unglücklichen Kindes in den frühen Morgenstunden zu Protokoll zu nehmen. Warum wartete das Untersuchungsgericht nicht den Tag und den Beginn der amtlichen Stunden ab? Warum wartete es nicht, bis das Kind ausgeruht, in den vollständigen Besitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte gelange? Oder dachte es vielleicht, daß man in diesem Falle diese Aussage von ihm nicht hätte herausbringen können? So wie . die erwartete Aussage des Kindes in dieser Weise eintrat und mittelst Protokolls sichergestellt war, mußte man das Kind natürlich noch mit größerer Sorgfalt und Vorsicht sowohl vor seinen Verwandten, wie vor den unbefangenen und außerhalb der Untersuchung stehenden Fremden abschließen. Hierzu zwangen das Untersuchungsgericht drei specielle Motive. Das eine war, damit das Kind Niemandem/entdecken könne, wie man mit ihm in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai von Abends bis zum frühen Morgen verfuhr. Das zweite Motiv war, daß das Kind seine unter den Qualen des Einflusses des Sicherheits-Kommissärs, des Schreckens und der Schlaflosigkeit abgegebene Aussage vor Niemandem zurückziehen oder wesentlich modifiziren könnte. Das dritte Motiv aber wardaß die Untersuchung die ungestörte, bequeme Möglichkeit und Gelegenheit besitze, das Kind dem nothwendigen Zeugenpräparirungs-Verfahren zu unterziehen, in ihm Abscheu vor Vater, Mutter, Religion und Glaubensgenossen zu erregen- und in ihm jene Aussage, die ursprünglich unter dem Gewichte des Zwanges entstanden, allmählich mit dem Scheine der Spontaneität und Ueberzeugung zu bekleiden. Zu alledem war natürlich längere Zeit nothwendig, und um diese zu gewinnen, mußte man eine ganze Reihe von formell und sachlich ungesetzlichen Handlungen begehen. Die gefertigten Eltern wurden, wie erwähnt, am 19. Mai, bei Tag tatsächlich verhaftet, und zwar wurde Josef Scharf in einer solchen Lokalität, welche zur Verwahrung von Häftlingen angewendet zu werden pflegt,-Frau Josef Scharf jedoch, da diese Lokalitäten an diesem Tage schon .voll waren, für.die Nacht in ihrer eigenen Wohnung in Haft gehalten und bewacht. Die Wache bildete ein Kleinrichter oder Nachtwächter des Dorfes; derselbe sagte am nächsten Morgen vor dem Untersuchungsrichter aus, daß in der Nacht, als er auf dem Gang in leisem Schlummer wachte, zwei Männer zum Scharf'schen Hause kamen, bei der Thür eintraten, irgend etwas hinaustrugen, dann in die Synagoge gingen und von dort, etwas wegtrugen. Wer jedoch diese Männer waren, was sie im Scharf'schen Hause thaten, was sie in der Synagoge wollten, was sie von dort wegtrugen, das wisse er nicht. In einer derartigen Situation der Thatsachen wurde? der die Verhaftung anordnende Bescheid nachträglich gefällt, und, dieser Bescheid wurde auf zwei Motive basirt. Das eine ist die Aussage des Kindes Moriz Scharf, das zweite ist die traumartige Vision des Nachtwächters. Allein wir können die Thatfache nicht hinlänglich betonen, daß die wirkliche Inhaftnahme am 19. Mai bei Tag bewerkstelligt wurde, unh daß die zwei Motive des über diese Inhaftnahme Nachtrags lich gefällten Bescheides in der Nacht zwischen dem 19. und 20. Mai auf künstliche Weise und nachträglich geschaffen; wurden, und zwar das eine Motiv mit Intervention des Sicherheits-Kommissärs, das zweite Motiv mit Intervention des Dorf-Nachtwächters. . Die aktenmäßige Inhaftnahme unseres Kindes Moriz Scharf wurde angeblich am 22. Mai angeordnet. Den Bescheid hierüber haben wir nicht gesehen, allein wir haben; einigen Grund zu glauben, daß ein solcher Bescheid, wenig-