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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-09-19 · Heft 38 (19.9.1882) · p. Seite 618

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 38 (19.9.1882)
Date
1882-09-19
Page
Seite 618 (sequence 2)
Language
German
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Läuterung, den Weg der Besserung eröffnet. Darum hat das Judenthum zwar diese Feste ernste, schwere, „ehrfurchtbare" genannt, sie aber dennoch zu Festtagen, zu Tagen der höheren Weihe und Befriedigung gestempelt, und schon die h. Schrift nennt den Tag der Versöhnung den „Sabbath der Sabbathe". In diesen: Geiste sollen wir in diese Festeszeit eintreten, Rosch-Haschanah zur Selbstprüfung und Selbsterkenntniß, die Tage nach ihm zur Versöhnung mit unsren Nebenmenschen, Jom Kippur zur Buße und Umkehr, zum Erflehen der göttlichen Barmherzigkeit anwenden. Nein, ich rufe Euch, meine Leser, zu diesem heiligen Werke nicht auf, denn dessen bedarf es nicht; Eure eigene Stimmung und Gesinnung führt und drängt Euch dazu. Die Zeiten sind schwer, in Vielem niederdrückend. Aber jemehr sie dies sind, desto lauter wird in unsrem Geiste die Stimme, die uns zu Gott hinauf ruft, die bei Ihm Trost, Kraft und die Zuversicht zu suchen aufsordert, daß in den Kämpfen der Menschenwelt doch der Wahrheit und Gerechtigkeit der Sieg und die Ehre wird!... Was ich wollte, war nur, in Euch das klare Bewußtsein dessen zu erneuern, was diese Feste wollen, bringen und fordern. Aktenstücke zur Tißa-Cßlarer-Äffaire. Der dunkelste Punkt in diesem unseligen Prozesse war bisjetzt die Aussage des 13 jährigen Moritz Scharf gegen seine eigenen Eltern. Bekanntlich bildet diese Aussage das ganze Anklagematerial, das trotz aller Bemühungen des Untersuchungsrichters durch nichts vermehrt werden konnte, so wenig , wie bisjetzt objektiv eruirt werden konnte, ob die Esther Solymossi wirklich getödtet worden oder noch lebe. Es ist daher von der größten Wichtigkeit, zu erfahren, auf welche Weise man diese Aussage aus dem Knaben herausgebracht hat. Hierüber sind nun alle Zweifel gelöst. Der Vertheidiger Karl Eötvös veröffentlicht eine Eingabe der Eltern und der Großmutter an den Minister des Innern über die Behandlungsweise, die an ihrem Kinde verübt worden. Durch nichts wird die schändliche Tendenz, die diesem ganzen Prozesse zu Grunde liegt, in helleres Licht gesetzt als durch diese Eingabe. Von nun an ist derselbe nicht mehr ein Prozeß gegen einige gefangene Juden, sondern gegen die ungarische Justizverwaltung. Unsre Leser werden es uns daher nur Dank wissenwenn wir diese Eingabe, die ein geschichtliches Interesse besitzt, hier mit Auslassung einer wenigen unwesentlichen Absätze, wiedergeben. Ew. Exzellenz, Herr Minister des Innern! Im Zusammenhänge mit der sogenannten Tißa-Eßlarer Affaire erfüllt das Schicksal unseres Sohnes, beziehungsweise Enkels, des minderjährigen Moriz Scharf unser Herz mit Besorgniß. .. Ew. Exzellenz wissen es sicherlich-zum Theil aus den Mittheilungen der Blätter, zum Theil aus amtlichen Meldungen, daß Moriz Scharf schon seit mehr als einem Vierteljahr verhaftet, aus dem Kreise seiner Eltern und Verwandten herausgerissen ist, und Ew. Exzellenz wissen es wahrscheinlich auch, daß die richterlichen und administrativen Behörden den Rechtstitel dafür, ihn zu verhaften, beziehungsweise ihn thatsächlich wie ein in Haft befindliches Individuum zu behandeln, daraus schöpfen, daß seine Eltern Untersuchungshäftlinge sind, und daß er sonstige Verwandte, welche seine Vormundschaft, Verpflegung und Erziehung leiten könnten, nicht besitze. Wir können indessen unmöglich voraussetzen, daß Ew/ Exzellenz über alle Details jenes Vorgehens vollständig informirt wäre, welches unserem Kinde gegenüber befolgt wird, sonst würden Ew. Exzellenz auch keine Stunde eine solche Handlungsweise der Behörden dulden, welche jedem Recht, jeder. Staatsordnung, ja jedem Anstand widerspricht, und welche auf mehr als eine Seite unserer Justiz und öffentlichen Verwaltung ein trauriges Licht wirft. Bor Allem wollen wir die Geschichte des mit unserem Kinde befolgten Verfahrens möglichst getreu und pünktlich schildern, wie wir sie. selbst erfahren konnten. Was jedoch weder unser bevollmächtigter Vertreter, beziehungsweise Vertheidiger, noch wir selbst mit Sicherheit erfahren konnten, was also als Gerücht zu unserem Ohr gelangte, davon werden wir natürlich nicht als von einer Gewißheit sprechen. Das Untersuchungs-Gericht hat am 19. Mai l. I. die gefertigten Eltern des Moriz Scharf thatsächlich^ verhaftet, und zwar nicht spät Abends, sondern als es noch Tag war. An demselben Tage wurde auch Moriz Scharf in Angelegenheit des Verschwindens der Esther Solymossi auf kurzem Wege verhört, allein derselbe erklärte, daß er über die Umstände des Verschwindens, und darunter natürlich auch über die Umstände des Mordverdachtes nichts wisse. Trotz dieser Erklärung und trotzdem, daß gegen ihn keinerlei Verdachtsmoment aufgetaucht war, oder daß ihn Jemand mit irgend welcher Anklage belastet hätte, wurde er thatsächlich auf Geheiß des Untersuchungs-Gerichtes in Haft genommen und thatsächlich dem Komitats-Sicherheitskommissär übergeben. Was hat. wohl diese Inhaftnahme begründet? Das Kind war noch nicht 14 Jahre alt, von schwächlicher Konstitution und furchtsamer Geistesbeschaffenheit; keinerlei Anklage, keinerlei Verdacht belastete es, auch seine Zeugenaussage war vollkommen negativer Natur, seine Verhaftung war auch unter dem Vorwände seiner Hilflosigkeit nicht motivirbar, denn seine gefertigte Mutter war ja noch in der Nacht zwischen dem 19. und 20. Mai zuhause in ihrer eigenen Wohnung, wenn auch unter Häftlingsbewachung; das Kind hätte also dort gelassen werden können, ja man hätte das-

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