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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-09-12 · Heft 37 (12.9.1882) · p. Seite 606

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 37 (12.9.1882)
Date
1882-09-12
Page
Seite 606 (sequence 6)
Language
German
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hat eine mindestens hundertfach größere Aufgabe zu bewältigen als in der Eßlarer Affaire, aber die Untersuchung ward dennoch in vier Monaten zu Ende geführt, während bei uns fünf Monate verfließen und die Untersuchung eigentlich noch nicht begonnen hat. Wir fragen den Herrn Justizminister Pauler rund heraus: Hat er Kenntniß davon, daß ein Mädchen Namens Esther Solymosi vor fünf Monaten verschwunden ist, daß seither ihr Verschwinden fortwährend und ohne Resultat den Gegenstand der Untersuchung bildet, daß aus dieser Strafsache sich seither eine große konfessionelle und soziale Erregung entwickelt hat und daß das Gericht, welchem diese Angelegenheit übertragen wurde, seiner Aufgabe durchaus nicht entsprechen kann oder will? Glaubt der Herr Justizminister, daß was bisher geschehen, gut sei und daß das Gleiche ohne Ende geschehen dürfe? —" Dem „Pesti Hirlap" mag die Frage gleichgiltig sein, ob dem Judenthume ein so schwarzer Fleck aufgeheftet werde oder nicht — uns ist dies von großer Bedeutung. Denn das Selbstbewußtsein der Unschuld allein thut es nicht; und hier kommt die Gefahr hinzu, daß, wenn diese Affaire nicht völlig aufgeklärt wird, unsere Feinde bald hundert Fälle anfpinnen werden, um ähnliche Drangsale über die Juden zu bringen. Wenn es dem „P. H." noch zweifelhaft erscheint, ob Dummheit oder Bosheit in dem betreffenden Prozesse die Untersuchung führe, so ist es uns offenbar, daß es die Bosheit ist, die recht wohl weiß, was sie will. Hierfür bringt das Folgende den Beweis. In einem längeren Artikel sagt der „Pester Lloyd": „Nachdem die Untersuchung fast drei Monate gewährt hatte, ohne über das Stadium der dürftigsten Borerhebung hinausgelangt zu sein, hatte sich die Ober- Staatsanwaltschaft veranlaßt gesehen, den Nyiregyhazaer Staatsanwalt aus diese beispiellose Prozedur aufmerksam zu machen und demselben des Weiteren mitzutheilen, daß, „wie sehr auch einzelne Momente des in dieser Affaire befolgten Vorgehens bedenklich seien, die Ober-Staatsanwaltschaft entschlossen sei, mit Rücksicht auf die dem Falle beigelegte und in gewissem Sinne auch innewohnende Wichtigkeit und um den vom Untersuchungsgericht erhofften Erfolg der einmal genommenen Richtung der Untersuchung nicht zu erschweren, vorläufig nichts zu thun, was nur im Entferntesten als eine Gefährdung oder Erschwerung dieses gehofften Erfolges betrachtet oder ausgelegt werden könnte. Es werde deshalb dem Nyiregyhazaer Staatsanwalt die vollste Freiheit der Bewegung in der versuchten Richtung der Untersuchung gestattet, die Ober-Staatsanwaltschaft enthalte sich jeder Intervention. Der Nyiregyhazaer Staatsanwalt möge auf die ehestmögliche Beendigung der Untersuchung in derselben Richtung hinwirken, wie sie begonnen wurde. Selbstverständlich möge der Nyiregyhazaer Staatsanwalt sich seiner Verantwortlichkeit für das in der Vergangenheit Geschehene ebenso bewußt sein, wie er fortan darauf zu achten habe, daß jeder weitere Schritt der Untersuchung auf dem Boden des Gesetzes verbleibe." Niemandem kann es zweifelhaft sein, was dies für eine „Richtung" ist, die der Untersuchung gegeben worden, welcher Richtung der Ober-Staatsanwalt in der Untersuchung freien Lauf lassen und die er in keiner Weise gestört wissen will — es ist die Richtung, die Juden schuldig, und zwar mit rituellen Zwecken, zu finden. Das ist sonnenklar. Jedermann weiß, was es heißt, einer Untersuchung von vorn herein eine ganz bestimmte Richtung zu geben und diese mit allen Mitteln zu verfolgen! Nur die völlige Unrichtigkeit und Unwahrheit dieser Richtung und die größte Widerstandskraft der Angeschuldigten sind in solchem Falle im Stande, die Unschuld vor einer Verurtheilung und den Gerichtshof vor einem Justizmorde zu bewahren! Ein anderes Streiflicht auf das Benehmen der ungarischen Justizbehörden wird in Folgendem geworfen: Zu einem Berichte über die Erhebungen der Gerichtskommission in der Tißa-Eßlarer Synagoge bemerkt „Egyetertes" in einer dem betreffenden Bericht beigefügten redaktionellen Note: „Daß' die Juden die Eßlarer Synagoge vollständig verlassen haben und daß an derselben die Spuren der Verwüstung sichtbar seien, hat mit uns gleichzeitig auch ein anderes hauptstädtisches Journal einen mit dem unserigen vollständig übereinstimmenden Bericht gebracht. Daß das Gericht die Synagoge jetzt, nach ungefähr einem Monat, in einem etwas bessern Zustand fand, verstärkt nur die Glaubwürdigkeit unserer damaligen Information, um so mehr, als das Gericht selbst konstatirt, daß die Synagoge verlassen, ohne Aufseher sei, als Möbelmagazin diene, und daß deren Fenster eingeschlagen seien. Wir müssen glauben, daß wenn die Untersuchung rechtzeitig geschehen wäre, dieselbe wahrscheinlich zu einem, von unserm Bericht weniger abweichenden Ergebniß geführt hätte." Im „Ellenör" beginnt Ludwig Csernatony einen Artikel- Cyklus über die antisemitischen Wühlereien. Der erste Artikel lautet: „In Dresden rüsten sich die christlichen Schächter, Ober- Rabbiner, Schriftkundigen und Pharisäer der neuen Religion des Antisemitismus zu einem internationalen Kongreß. Es wird das eine kuriose Versammlung sein, wenn sie zu Stande kommt, was noch nicht ganz gewiß ist; denn nach Herrn Stöcker verfällt schon Herr Henrici in verdächtige Uebertreibungen, mit denen der preußische Hofkaplan — obgleich er der große Antimoses war — jede Meinungs-Solidarität und Tendenz-Identität in Abrede stellt. Indessen ist zu hoffen, daß im gottesfürchtigen Interesse und durch die findige Mitwirkung der Dresdener Bierhäuser und der Gastwirthe am Elbe-Ufer trotz der Schismatiker die lächerliche Zusammen-

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