Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 36 (5.9.1882)
- Date
- 1882-09-05
- Page
- Seite 595 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Pest, 22. August. (Privatmitth.) Das 'energische Vorgehen des Vertheidigers Karl Eötvös in der Tißa-Eßlarer Affaire hat bereits Früchte getragen. In Folge seiner Eingabe hat die Ober-Staatsanwaltschaft den Leiter der Nyiregyhazaer k. Staatsanwaltschaft angewiesen, in der Angelegenheit der Zerstörung der Eßlarer Synagoge und der Scharf'schen Wohnung, sowie der Entweihung von gottesdienstlichen Gegenständen und der Entwendungen, die daselbst verübt worden sein sollen, die sofortige Untersuchung eittleiten zu lassen. Ferner wurde der junge, in diesem Monat 14 Jahre alt gewordene Zeuge Moritz Scharf, der, ohne selbst Angeklagter zu sein, seit drei Monaten ohne jeden Grund in Haft gehalten wurde, freigelassen. Mit Spannung sieht man der bereits angekündigten Artikelreihe entgegen, welche der k. Vice-Staatsanwalt Lad. Egresi-Nagy in Folge seines reinen Interesses für die Sache wie aus Achtung für die gebildete Presse und das große Publikum veröffentlichen wird, um der durch unmotivirt in die Oeffentlichkeit gebrachte Unrichtigkeiten aufgehetzten öffentlichen Meinung richtige Orientirung zu bieten. Der Staatsanwalt Egresi-Nagy verspricht seinen Artikel-Cyklus, auf den wir zur Zeit zurückkömmen, in die folgenden einzutheilen: £ Sn Betreff des Vorgehens des Untersuchungsrichters, daß er sich ohne Wissen der Staatsanwaltschaft in der Nacht vom 25. auf den 26. Juli um 11 Uhr, nicht um irgend eine Amtshandlung zu erledigen, in das unter der unmittelbaren und verantwortlichen'«Aufsicht der Staatsanwaltschaft stehende Gefängniß -^- den Umstand benützend, daß er den Wächter kannte — begab und dort circa 10 Minuten ohne Verrichtung einer amtlichen Handlung verweilte; habe ich die Gefängniß-Jnspektion angewiesen, daß es nicht gestattet sei, Jemanden — mit Ausnahme der durch ihre Stellung hierzu Berechtigten — ohne Erlaubniß ves k. Staatsanwalts — einzulassen. " II. Daß ich nicht nur vom Untersuchungsrichter, sondern auch vom Gerichtshöfe und dem Lokal des Untersuchungsrichters den unmotivirt und entgegen der gesetzlichen Verordnung ausgestellten Posten, behufs Verrichtung seiner regulären Beschäftigung, eingezogen habe. III. Daß ich öder daß wir Manches im Vorgehen des ausnahmsweise mit der Untersuchung der Tißa-Eßlarer Angelegenheit betrauten Untersuchungsrichters, Vicenotars Josef Vary, als vorschriftswidrig erklärt haben. IV. Daß ich gegen den Berrath oder die Veröffentlichung des Untersuchungs-Geheimnisses mit allen legalen Mitteln gekämpft habe. V. Aufklärungen über manche Dinge, welche die öffentliche Aufmerksamkeit erweckten und nicht in den Rahmen der vier ersten. Punkte eingefügt werden können. Pest, 25. Aug. Ueber die Untersuchung in Tißa-Eßlar liegen vom 24. ds. die folgenden höchst gravirenden Nachrichten vor: Im Widerspruchmit der jüngst mitgetheilten Meldung der „Ungarischen Post", als hätten die vom Untersuchungsrichter Vary vernommenen Floßleute belastend für die Angeschuldigten ausgesagt, wird dem „Egyetörtäs" von gestern aus NyiregyhLza telegraphisch berichtet: ' Jene drei Floßleute, die gestern und vorgestern: durch den. Untersuchungsrichter Vary vernommen wurden, haben übereinstimmend in dezidirter Weise Erklärt, sie seien mit Jankel Smilovics stets zusammengewesen; dieser habe weder eine Leiche mit sich geführt, noch dieselbe angekleidet, die Behauptungen desselben feien, somit unwahr. Hier glaubt man, daß die Untersuchung auf dieser Basis eine neue Richtung nehmen wird.; . Der „P. L." bringt Folgendes "hierüber. Der* Holzhändler und Industrielle Schröter, der Eigenthümer jener Flöße, deren Personal erst nach längerer Haft wieder nach der Heimath zurückkehrte, weigerte sich den Floßleuten die von denselben verlangte akkordirte Entlohnung auszuzahlen und machte im Gegentheil noch auf Ersatz des Schadens Anspruch, welcher ihm durch den langen Aufenthalt der Floßleute erwuchs. Die Floßleute, von denen fünf Ruthenen und zwei Juden sind, haben nun beim Hußter Stuhlrichter eine von ihnen unterschriebene, mit den betreffenden ärztlichen Dokumenten bekräftigte Eingabe eingereicht, worin diese, Beschwerdeführer erklären, daß sie ohne jeden Grund verhaftet und vom Sicherheitskommissär und dessen Leuten geschlagen und zu unwahren Aussagen gezwungen wurden. Der Flößer Matej beschwert sich darüber, daß man ihn zwang, seine Angaben, die man durch Peitschenhiebe, deren Spuren noch heute an ihm sichtbar sind, erpreßt hatte, .auch durch Eid zu bekräftigen, den er vor dem Untersuchungsrichter Vary, ahlegen mußte, worauf man ihn freiließ. Der „P. C." sagt heute hierüber: Die gestern von uns veröffentlichte Mittheilung, wonach die'wegen der Affaire von Tißa-Eßlar in-Untersuchungshaft gewesenen Flößer Mr einem amtlichen Organe deponirt hätten, sie seien durch Mißhandlungen zu unwahren Aussagen gezwungen worden,,..hat bisher kein! Dementi erfahren, wohl aber wird sie uns von mehreren Seiten in der entschiedensten Weise bekräftigt. Zudem sind heute in anderen Blättern Nachrichten enthalten, die ein nicht minder seltsames Licht auf die Gerichtspraxis zu werfen geeignet sind. . Wir erlauben uns nun, den. Herrn Justizminister zu fragen, ob er nicht die Gewogenheit haben wolle, von diesen Mittheilungen pflichtschuldigst Kenntniß zu nehmen, sich auf geeignetem Wege über die Zuverlässigkeit derselben unterrichten und dem Publikum nähere Aufklärungen zukommen zu. lassen? In einem, Prozesse, welchem vom Anbeginn der Charakter eines. Tendenzprozesses gegeben wurde und dessen sich der