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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-08-29 · Heft 35 (29.8.1882) · p. Seite 578

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 35 (29.8.1882)
Date
1882-08-29
Page
Seite 578 (sequence 10)
Language
German
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Oesterreich-Ungarn. Von der Donau, im August. (Privatmitth.)- Ünter den modernen Romanciers giebt es einige hervorragende Männer, welche, sich mit der dichterischen Aufgabe des Erzählers nicht begnügend, die Tendenz verfolgen, durch ergreifende Schilderungen vorhandener socialer Miß- und Uebelstände bessernd auf die gesellschaftlichen Zustände einzuwirken. Man erinnere sich, welche. Verdienste sich Boz Dickens um das englische Erziehungswesen, besonders die Behandlung der Waisenkinder erwarb, indem er mit scharfem Griffel die schauderhaften Mißbräuche Zeichnete, welche auf diesem Gebiete stattfanden. Ein weniger beachteter Schriftsteller war der früh verstorbene Gaborican, Verfasser mehrerer hochinteressanter Kriminal- und Polizeigeschichten. Er hatte sich in diesen die besondere Aufgabe gestellt, zu zeigen, wie oft die Untersuchungsrichter sich von Anfang der Untersuchung eines Kriminalfalles an eine bestimmte Meinung über denselben und den oder die Thäter bildeten und aus dieser vorgefaßten Meinung^ heraus die ganze Untersuchung führten und hartnäckig alle" etwaigen Umstände und Aussagen dieser ihrer Ansicht ein- und unterordneten; von dem im Dienste ihrer Voraussetzung abgefaßten Referate wird alsdann oft genug der Gerichtshof, der Staatsanwalt und schließlich das Urtheil bestimmt. Unser Autor zeigt dann an eklatanten Beispielen, welche oft zufällige Umstände eintreten muffen, um die irrige Anschauung des Untersuchungsrichters, welche Muthmaßlichkeiten als Thatsachen annimmt, rechtzeitig zu widerlegen, ein. falsches Urtheil zu verhindern und den wirklichen Thalbestand ans Licht zu bringen. Es ist bekannt, daß auf diese Weise in Frankreich allzuoft die durch den Untersuchungsrichter auf die Anklagebank gebrachten Angeschuldigten vernrtheilt werden. Ob Gaborican durch seine Schriften eine bessernde Wirkung hervorgebracht, wissen wir nicht; aber sein achtungswerther Schatten trat uns vor die Seele, als wir den Bericht des Untersuchungsrichters v. Barry in der Tißa-Eßlarer Geschichte lasen. Die Aussagen eines 6 jährigen Knaben zu anderen Kindern haben ihm die Veranlassung gegeben, seine ganze Untersuchung auf das scheußliche Mährchen zu richten, das dem finstersten Mittelalter angehört, und daraus ein Gespinnst.zu weben, durch welches eine verhältnißmäßig große Anzahl von Menschen Monate lang in der schärfsten Haft gehalten wurden und werden, in welcher sie nicht einmal ihre Vertheidiger sprechen durften. Um dieses untersuchungskichterliche Aktenstück zu charakterisiren, wollen wir nur den einen Zug'hervorheben, daß die angeschuldigten Schächter ihre Mordthal im Borhofe der Synagoge am l. April vollbracht haben sollen.. Dieser 1. April 1882 war ein Sabbat, an welchem Tage bekanntlich ein Schächtmeffer gar nicht geführt werden darf! Schon hierdurch wird die Anklage, wie sie Barry formulirt hak, als unmöglich erwiesen. Möge der Verlauf der Verhandlungen den Beweis recht klar führen, wie sich hier ein Untersuchungsrichter versündigt hat.. Uebrigens erkennen dies auch die der Regierung nahestehenden Blätter an und Haben sich mit Entrüstung darüber geäußert, daß der Untersuchungsrichter sich von einer falschen und verwerflichen Idee hat' einnehmen und beherrschen lassen. — Aus dem Dunkel, das über der Untersuchung in der Tißa-Eßlarer Geschichte hängt, tritt jetzt noch ein höchst bedeutsames Moment hervor: „In diesem Prozeß ist es zwischen dem Untersuchungsrichter Barry und dem Staatsanwalt Ragy zu einem Konflikt gekommen, in Folge dessen ersterer, im Hinblick auf die ihm in den Weg gelegten Hindernisse, und um durch Kompetenzstreitigkeiten den Gang der Untersuchung nicht zu hemmen, beim Präsidenten des Gerichtshofes um seine Enthebung von der Untersuchung des Eßlarer Falles nachgesucht hat. Barry führt an, daß die Spannung zwischen ihm und Nagy der Untersuchung schade, und daß er nach dem Geschehenen zu Nagy's Vorgehen kein Vertrauen mehr haben könne. Der Gerichtspräsident Kornis hat erklärt, daß er dieses Ansuchen bei dem gegenwärtigen, so entscheidenden Stande des Straffalles unmöglich gewähren könne, und daß sowohl der Gerichtshof, als das Publikum die so wichtige Angelegenheit mit Vertrauen und vollster Beruhigung in Bärry's Händen sehe. Ministerialrath Berczely ist vom Justizminister zur Untersuchung der Angelegenheit entsendet worden. Die Sache geht aber noch höher hinauf, nämlich bis zum antisemitischen Justizminister Pauler hinauf, wie folgende zwei Mittheilungen erweisen:' Der Leiter der Nyiregyhüzaer königl. Staatsanwaltschaft, Viceanwalt Ladislaus v, Nagy, hat, wie wir von vorzüglicher Quelle erfahren, in einem Berichte an die Vorgesetzte Budapefter königliche Ober-Staatsanwaltschaft mitgetheilt, daß der jüngst in Nyiregyhüza behufs Amtsinspektion weilende Ministerialrath Berczely hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Staatsanwalt und Untersuchungsrichter Verfügungen getroffen habe, welche den in dieser Angelegenheit von der Budapefter Ober-Staatsanwaltschaft ertheilten Instruktionen widersprechen. Diese Verfügungen beziehen sich unter Anderem auch auf die Beistellung ständiger Gefängnißwächter zur Wache und Dienstleistung dem Untersuchungsrichter, ferner auf das beanspruchte Recht des Untersuchungsrichters, Tag und Nacht ohne Verständigung des Staatsanwalts im Gefängnißlokal verweilen zu dürfen. Ober-Staatsanwalt Kozma hat hierauf dem Leiter der königlichen Staatsanwaltschaft in Nyiregyhäza bei persönlicher Verantwortung aufgetragen, keine anderen Instruktionen, als die ihm von der Vorgesetzten Ober-Staatsanwaltschaft, ertheilten zu befolgen. Vom Justizministerium geht uns die folgende Erklärung zu: „Wie wir aus vollkommen glaubwürdiger

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