Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 32 (8.8.1882)
- Date
- 1882-08-08
- Page
- Seite 531 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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531 semiten galt, war des Landfriedensbruchs angeklagt und wurde zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt. Der Staatsanwalt hatte 1 Jahr Gefängniß beantragt. Oesterreich-Ungarn. Pest, 23. Juli. Daß die ungarischen Antisemiten mit denselben Waffen der Lüge und der Verleumdung kämpfen, wie in der verflossenen Zeit die deutschen, ersieht man so recht aus dem Folgenden. Der Reichstagsabgeordnete Karl Eötvös, der Vertheidiger der Juden von Tißa-Eßlar, veröffentlicht in den heutigen Blättern eine scharfe Erklärung gegen Verhovay, den Herausgeber des antisemitischen „Függetlenssg". Die Vorgeschichte dieser Erklärung ist nach der „W. A. Z." folgende: Der „Függetlensog" agitirt schon lange in heftiger Weise gegen Eötvös und die übrigen Vertheidiger der verhafteten Juden. Letzthin theilte er mit, daß Eötvös in Nyiregyhaza und Umgegend verweile, um die Bauersleute zu bestechen, daß sie für die Juden günstig aussagen. Diese Anklage wiederholte sich täglich, bis Eötvös gestern im „Egyetertes", dessen Redaktion er angehört, den Bescheid abdrucken ließ, worin der Untersuchungsrichter ihn auffordert, persönlich nach Nyiregyhaza zu kommen oder einen Vertreter zu nominireu, um den allfälligen Bescheid entgegenzunehmen. Hierdurch hat Eötvös bewiesen, daß sein Amt als Vertheidiger ihm die Pflicht auferlegt habe, in Nyiregyhaza zu verweilen. Demungeachtet fuhr „Függetlenseg" in den Angriffen fort, erklärte den publicirten Bescheid für apokryph, worauf Eötvös gestern Nachts aus Nyiregyhaza folgende Erklärung verlautbarte: „Der in der gestrigen Nummer des „Függetlensög" erschienene, auf meine Person bezughabende Artikel und jede Mittheilung ist bis zum letzten Worte eine niederträchtige Verleumdung. „Függetlensög" und Jedermann, der Entgegengesetztes behauptet, sei er Reporter, sei er Untersuchungsrichter, hat einfach gelogen. Gegen „Függetlensog" werde ich einen Preßprozeß anstrengen, nicht darum, daß er verurtheilt werde, sondern damit ich die Gelegenheit habe, einmal Verhovay vor der Nation zu entlarven. Ich weiß, daß gegen ihn nur die Waffe Bartok's (Bartok hat im vorigen Jahre den Verhovay auf offener Straße geprügelt) die einzig würdige Waffe ist; aber meine Stellung gebietet es, daß ich diese nur im allerletzten Falle zur Anwendung bringe. Nicht lange mehr kann man das Land mit Lügen traktiren, ich hoffe, binnen Kurzem wird Licht in den Stand der Affaire gebracht werden, bis dahin stelle ich das Recht der Vertheidigung, die heiligsten gesellschaftlichen Rechte und Freiheiten, welcheselbst der elendeste Tyrann zu respeetiren Pflegt, unter den Schutz der anständigen Presse des Landes gegenüber den Angriffen des „Függetlensog". Pest, 27. Juli. (Privatmitth.) Die Tißa-Eßlarer Affaire, welche von den Antisemiten in Deutschland in der gehässigsten Weise ausgebeutet wird, ist seitdem Karl Eötvös die Vertheidigung der inhaftirten Juden übernommen hat, in ein neues Stadium getreten. Die hiesigen antisemitischen Blätter hören freilich noch immer nicht auf, die Neugierde ihrer Leser mit allen möglichen und unmöglichen Telegrammen über Geständnisse und Verurtheilungen zu befriedigen; da sie aber ihre mit großen Lettern gedruckten falschen Berichte auch alsbald widerrufen, so finden sie selbst bei ihren Getreuen keinen Glauben mehr. Aus sicherster Quelle, theilt der auch gerade nicht judenfreundliche „P. Naplo" mit, daß sich im Laufe der Untersuchung außer der Angabe des Schächtersohnes, eines vierzehnjährigen Jungen, der gehörig bearbeitet sein soll, kein Anzeichen hiefür ergeben, daß Esther Solymosi ermordet worden wäre, geschweige denn dafür, wer sie ermordet habe. Die Untersuchung wäre schon längst beendet und wären die Verhafteten frei gelassen worden, wenn das sträfliche Intermezzo mit der Leiche der Pseudo-Esther nicht dazwischen gekommen wäre, welches mannigfaltige Erhebung nothwendig machte, die Sache komplizirte und den Verdacht steigerte. Nun kann es noch 3—4 Wochen dauern, bis die Untersuchung dahin gelangt, daß der Gerichtshof einen entscheidenden Beschluß fassen kann. — Bezeichnend für die Stimmung, welche in einzelnen Gegenden des Landes herrscht, ist der am 24. d. M. gefaßte Beschluß der Erbauer Komitatskongregation, an das Abgeordnetenhaus eine Petition des Inhalts zu richten, die Regierung solle wegen der widerrechtlich auf Verordnungswege erfolgten Konfiszirung der in Erlau erschienenen antisemitischen Broschüre zur Verantwortung gezogen werden. Pest, im Juli. Die Furcht vor den einwaudernden Juden läßt die Ungarn nicht zur Ruhe kommen. Abermals eine Petition. So eben beschloß das Szabolcser Komitat, an das Abgeordnetenhaus eine Petition zu richten, in welcher um gesetzliche Verfügungen angesncht. wird. Den Inhalt derselben kennzeichnet die „Ungar. Post" in Folgendem: 1) Die Einwanderung der russischen Juden ohne Vermögen und productive Beschäftigung, sowie die ständige Niederlassung derselben möge verboten werden. 2) Der Regierung soll die Weisung ertheilt werden, auf diplomatischem Wege und mit Inanspruchnahme der öffentlichen Mildthätigkeit dahin zu wirken, daß die Judenverfolgungen in Rußland ein Ende nehmen und die Auswanderung der vertriebenen nach Amerika oder die friedliche Rückkehr in ihr Vaterland gesichert werde. 3) Die massenhafte Auswanderung der Einwohner der nördlichen Komitate möge verhindert und die Einwanderung sowie Niederlassung der nach Galizien zuständigen unbemittelten und ungebildeten Juden verboten werden. Pest, 28. Juli. Dem „Pesti Naplo" wird berichtet: „Die Vorerhebung wird am Samstag beendigt; der Untersuchungsrichter wird die darauf bezüglichen Akten dem Gerichtshöfe sofort unterbreiten. Der Gerichtshof wird in der Frage der Anordnung einer Spezial-Untersuchung am Sonntag