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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-08-08 · Heft 32 (8.8.1882) · p. Seite 530

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 32 (8.8.1882)
Date
1882-08-08
Page
Seite 530 (sequence 10)
Language
German
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sie zur Zeit Erfolg haben. So besonders die „Deutsche Reform" in Dresden, so die „Deutsche Reichspost", die sich das Organ der Conservativen in Süddeutschland nennt, und welche z. B. in ihren Nummern vom 19. und 21. Juli die Tißa-Eßlarer Affaire in empörendster Weise ventilirt. Berlin, 24. Juli. Ein in der Tißa-Eßlarer Affaire von der „Ostend-Zeitung" herausgegebenes Extrablatt, welches vor einigen Wochen auf offener Straße und in öffentlichen Lokalen kolportirt wurde, hatte, wie uns mitgetheit wird, den Vorsitzenden des Vorstandes der hiesigen jüdischen Gemeinde, Geh. Kommerzienrath und Stadtrath Magnus, veranlaßt, bei dem Herr.» Minister von Puttkamer vorstellig zu werden. Das Blatt enthielt einen Bericht über die Verhandlungen des ungarischen Reichstages vom 23. und 24. Mai d. I. Ohne irgend welchen Antrag zu stellen, glaubte Hr. M. nur konstatiren zu sollen, daß aus dem offenbar tendenziös abgefaßten Berichte die Absicht einer Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft klar hervorleuchte und die Verbreitung solcher Schmähschriften in ihren Folgen bedenklich werden könnte. Die gehässigen Schmähungen trügen den Stempel der Verleumdung so sehr an sich, daß sie von jedem gebildeten Menschen mit sittlicher Entrüstung zurückgewiesen werden müßten. Bedenklich erschienen dieselben jedoch gegenüber der tieferstehenden Bevölkerung. Angesichts der Greuelthaten in einem Nachbarlande seien Verdächtigungen und Verlästernngen der Bekenner des jüdischen Glaubens, ihrer Lehre und ihres Lebens dazu angethan, ungebildete Massen gegen sie aufzureizen und dadurch den öffentlichen Frieden zu gefährden. In dem auf diese Vorstellung ergangenen Bescheide bemerkt der Herr Minister, daß er sich hinsichtlich der Verurtheilung des nach Inhalt und Form gleich verwerflichen Machwerks in vollkommener Uebereinstimmung mit Herrn M. befinde und auch keineswegs die Gefahren unterschätze, welche die Verbreitung solcher Preßerzeugnisse unter den jetzigen Verhältnissen im Gefolge haben könnte. Durchaus korrekt wäre demnach von der hiesigen Polizeibehörde insofern verfahren worden, als dieselbe — da sie in Ermangelung des Thatbestandes einschlägiger Bestimmungen des Strafgesetzbuches nach §. 23 des Reichs-Preßgesetzes zu einer selbstständigen vorläufigen Beschlagnahme des Extrablattes nicht befugt war'— sofort die dieserhalb erforderlichen Anträge bei der königlichen Staatsanwaltschaft gestellt habe. Von letzterer ist auch, wie in dem Bescheide des Herrn Ministers hervorgehoben wird, gegen den verantwortlichen Redakteur der „Ostendzeitung" Anklage wegen Vergehens gegen §. 166 des Strafgesetzbuches erhoben und gleichzeitig die Beschlagnahme des Extrablattes beantragt worden. Berlin, 26. Juli. (Privatmitth.) Ich hatte etwas die Rechnung ohne den Wirth gemacht, als ich Ihnen schrieb (f. den Ersten Art. Berlin), daß die hiesigen größeren Blätter von der schmählichen Versammlung und Rede Henriclls keine Notiz genommen. Die „Volkszeitung" hat es doch gethan und brachte einen ausführlichen Auszug (den auch die A. A. Z. reproducirte), und wodurch diese Rede, welche der eines Tobsüchtigen glich, zum Gemeingut geworden. Auf diese Weise wird von Neuem die antisemitische Agitation inscenirt und ihr Gelegenheit geboten, das große Publikum zu inficiren. Die Frage ist nun, ob der Staatsanwalt, der das Extrablatt der „Ostend-Zeitg." mit Beschlag belegt, und den Artikel zur Anklage gebracht hat, eine solche auch gegen .Henrici erheben wird. Es ist in dessen Rede so viel Aufreizung zu Mord und Todtschlag enthalten, daß, nach unsrer Meinung, Veranlassung für die Staatsbehörde, dergleichen nicht zu dulden, nach größtem Maßstabe vorliegt. Konih, 17. Juli. Ein besonderes Interesse bot eine Verhandlung vor der Strafkammer des hiesigen königlichen Landgerichts gegen den Schneidermeister Wilhelm Winde aus Baldenburg/ welche nachträglich einen Beitrag zu den bereits früher geführten Verhandlungen gegen die Exeedenten aus den Judenkrawallen lieferte, die im vorigen Sommer in einem Theile Pommerns und Westpreußens in die Erscheinnng traten. Am Abende des 2. August 1881 brach in Baldenburg, ähnlich wie in anderen in Westprenßen und Pommern gelegenen Nachbarstädten, ein sogenannter Judenkrawall ans, bei welchem große Menschenmassen durch die Straßen zogen, sich vor die Häuser jüdischer Mitbürger stellten und unter dem Rufe: „Hepp! Hepp!" und „Juden raus", Steine gegen Fenster uub Häuser warfen. Den Sicherheitsbeamten gelang es nicht, die Thäter festznnehmen, weil diese beim Herannahen der Beamten die Flucht ergriffen. An dem genannten' Abende hatten sich in der Nähe der Wohnung des jüdischen Kaufmanns Lefävre drei Haufen aufgestellt; Lefävre beging die Unvorsichtigkeit, sich vor seine Hausthür zu stellen, wodurch die Massen noch mehr gereizt und erregt wurden: denn er hörte aus denselben die Rufe: „Hnrrah! die Inden müssen raus." „Werft ihm einen Stein an den Kopf, dann wird er wohl hineingehen", erschallen. Unter einem dieser Haufen befand sich auch der Angeklagte Winde, welcher darauf in den dicht vor dem Lefävre'schen Hanse stehenden Haufen übertrat. Sogleich wurde es in seiner Umgebung besonders lebendig; es ertönten von hier aus nicht nur dieselben Rufe, sondern es wurden nun auch aus dieser Menge wiederholt Steine nach dem Hause geworfen, von welchen der eine die neben ihrem Ehemann flehende Frau Lefbvre traf. Nachdem so die Lefävre'schen Eheleute genöthigt worden waren, sich zurückzuziehen, auch die Fensterläden zu schließen, wurde das Haus mit Steinen bombardirt und der Hinterzaun am Hause niedergerissen. Bon den nicht durch Laden geschlossenen Fenstern sind 24 Scheiben zerstört worden. Winde, der in Baldenburg allgemein als die Seele der Anti-

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