Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 32 (8.8.1882)
- Date
- 1882-08-08
- Page
- Seite 525 (sequence 5)
- Language
- German
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525 stamnumg und Glaubensbekenntniß gefragt wird, fiel es dem talentvollen und tüchtigen jungen Manne nicht schwer, auch bald Carriere zu machen. Schon im April 1846 wurde er an Stelle des verstorbenen Boas zum Rath Leim Provinzialhofe von Nordholland vom Könige ernannt und zwei Jahre später von der Stadt Amsterdam in die zweite Kammer der Generalstaaten gewählt, deren Mitglied er mit kurzer Unterbrechung bis 1881 blieb. Godefroi genoß den Ruf eines ausgezeichneten Juristen — er galt für den bedeutendsten Juristen der Kammer — und hat auf legislatorischem Gebiete Bedeutendes geleistet; so legte er im Jahre 1860 den Gesetzentwurf zu einen: neuen Gerichtsverfahren der Kammer vor, eine Arbeit, für die ihm sein Aönig als Zeichen der Anerkennung das Komthurkreuz des niederländischen Löwenordens verlieh. Wegen seiner strengen Rechtlichkeit und seines vortrefflichen Charakters genoß er allgemeines Vertrauen und i die Liebe des ganzen Landes, die wichtigsten Staats- und Ehrenämter wurden ihm übertragen und bei der jedesmaligen Bildung eines neuen Ministeriums waren die Blicke Aller auf ihn gerichtet. Mit Beharrlichkeit wies er das ihm einige Male angetragene Justizportefeuille zurück. Als aber im Februar 1860 der frühere Finanzminister Van Hall mit der Bildung eines neuen Kabinets vom.Könige beauftragt war und auf des Monarchen ausdrücklichen Wunsch Godefroi zum JustizMnister ernannt wurde, gab er dem Drange der Umstände nach und entschloß sich aus Liebe zu König und Vaterland zur Uebernahme des Portefeuilles. Godefroi war der erste Jude, der als Jude, ja als Präsident des israelitischen Konsistoriums, nicht wie Cremieux zur Zeit der Revolution, sondern auf regelmäßigem Wege das Minister-Portefeuille übernahm. Er behielt es mehrere Jahre, bis er aus politischen Rücksichten es niederlegte. Im Jahre 1866 wurde es ihm von Neuem angetragen, er konnte sich jedoch zur Wiederannahme nicht entschließen. Sowohl als Minister wie als Kammermitglied nahm er an den öffentlichen Debatten. den lebhaftesten Antheil. „Ich gehöre jetzt schon neunzehn Jahre der politischen Laufbahn an", schreibt er mir am 29. Januar 1868, „und habe sehr häufig und Nicht selten in größeren Reden an den öffentlichen Debatten Theil genommen." Godefroi gehört zu denjenigen Staatsmännern jüdischen Stammes, welche, unerschütterlich treu dem väterlichen Glauben, sich für jüdische Angelegenheiten und jüdische Wissenschaft interessirt und die Rechte ihrer Glaubensbrüder mit Wärme und Entschiedenheit vertreten haben. Ein ausgesprochener Gegner jeder Intoleranz scheute er sich nicht, die Mißbräuche des Proselytismus, wie sie sich besonders in Amsterdam zeigen, in offener Kammersitzung zu geißeln, gegen Thatsachen zu proiestiren, welche, wie die Mortara-Angelegenheit, den barbarischen Zeiten des Mittelalters angehören; er hatte aber auch den Muth, das Bestehen der gesetzlichen Feier des Sonntags gegen christliche Mitglieder der Kammer, welche' die Aufhebung der dahin zielenden Gesetze als mit der Verfassung im Widerspruch stehend verlangten, mit Entschiedenheit zu verth eidigen. Dem holländischen Justizminister 'sind zu besonderm Danke die schweizerischen Israeliten verpflichtet. Aus triftigen Gründen muß ich es mir für jetzt wenigstens versagen, aus den von Godefroi zur Zeit des schweizerischen Emanzipationskämpfes empfangenen Briefen etwas in die Oeffentlichkeit zu bringen: indirekt wurde die Emanzipation der schweizerischen Juden durch ihn gefördert, denn seinen Bemühungen war es zumeist zu danken, daß der Handelsvertrag zwischen der Schweiz und den Niederlanden nicht abgeschlossen und die Schweiz genöthigt wurde, die Juden des Landes ihren christlichen Mitbürgern gleichzustellen. Wie für die Juden in der Schweiz trat er später einige Mal, am 23. September 1872 und am 18. December 1876, in längeren Reden für die Rechte der Juden ein und bestand darauf, daß mit Rumänien der Handelsvertrag nicht früher unterzeichnet werde, bis die Rechtsgleichheit für die Niederländer jüdischer Konfession garantirt würde. Der treffliche Mann, im vorigen Jahre von seinem Könige zum Staatsminister ernannt, verschied am 25. v. M. in Würzburg, wo er sich seines Leidens wegen aufhielt, im Alter von 68 Jahren. Seinem ausdrücklichen Wunsche zufolge wurden seine irdischen Reste nach Haag gebracht und dort am 29. unter allgemeiner Theilnahme bestattet. Die Minister, die Mitglieder der Kammer, die höchsten Behörden erwiesen ihm die letzte Ehre. An seinem Grabe schilderten der Haager Oberrabbiner, der Justizminister Moddermann und der dem Verstorbenen ein halbes Jahrhundert befreundete frühere Kultusminister Jolles seine Bescheidenheit, seine Charakterfestigkeit, seine Verdienste um König und Vaterland. Godefroi wird noch lange schmerzlich vermißt werden; wir wollen sein Andenken in Ehren halten. . Budapest, im Juli 1882. vr. Kayserling., Zwei Aktenstücke in der Affaire von Tißa-Cßlar. Noch ist immer nicht die gerichtliche Vorerhebung beendet, die eigentliche Untersuchung noch immer nicht begonnen. Allein trotz aller judenfeindlichen Hetzereien hat sich die Erregung gelegt, und man sieht ruhig dem Verlaufe entgegen Die beiden folgenden Aktenstücke dürfen zur Charakteristik der Vorgänge nicht fehlen. Der Vertheidiger Advokat Karl Eötvös hat im Namen seiner Vertheidiger-Kollegen am 20. Juli -die nachstehenden Gesuche beim Nyiregyhäzaer Gerichtshof eingereicht: