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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-08-08 · Heft 32 (8.8.1882) · p. Seite 523

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 32 (8.8.1882)
Date
1882-08-08
Page
Seite 523 (sequence 3)
Language
German
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523 äls unveränderlich feststehend zu bezeichnen, die Motivirung aber als gewissermaßen freier zu bezeichnen, so daß jetzt eine ganz andere Motivirung gegeben, oder die ursprüngliche erweitert wird. Das Letztere ist der Fall im 5. Worte. Die „Verlängerung des Lebens" erschien nicht als ausreichend, da ja ein langes Leben auch eine Verlängerung der Mühsale und Leiden enthalten kann. Dieser Zweifel wird durch den Zusatz aufgehoben „und damit es dir wohl ergehe". Der Gegenstand war dieses Zusatzes würdig.. Man weiß, wie hoch der Mosaismus und das ganze Judenthum die Ehrfurcht vor den Eltern anschlagen. Wer die Zustände bei ackerbautreibenden Völkern, und noch jetzt in dem heutigen Bauernstände kennt, der weiß, welchen Mißhandlungen, wir wählen dieses Wort mit vollem Bedacht, die Eltern, wenn sie alt und schwach geworden undnicht mehr zu arbeiten vermögen, von Seiten ihrer Kinder ausgesetzt sind. Die nachdrücklichen Gebote über die Ehrfurcht vor den Eltern, welche nicht bloß das 5. Wort, sondern auch viele andere Stellen der heiligen Schrift, z. B. die Sprüche Salomonis, bringen, haben hierin genügende Erklärung. — Aber von weit entschiedener Bedeutung ist die Variante in der Motivirung des 5. Wortes. Denn im Gesetze selbst sind iw und iot wie w und ipv, nwnn und “jenn synonyme Worte, die keinen Unterschied im Sinne mit sich bringen. Dem Gesetze schließt sich nun in beiden Rezensionen eine Erläuterung desselben an: „Sechs Tage arbeite u. s. w.", wo nur die Verschiedenheit stattfindet, daß in der zweiten Rezension „dein Vieh" bestimmter definirt wird: „Dein Ochs, dein Esel und all' dein Vieh", um jeden Zweifel zu beseitigen, welche Thiere hiermit gemeint seien. Dann folgt in beiden die Motivirung. Während aber in der ersten. Rezension das Gebot des Sabbaths durch den Hinweis auf die sechs Tage der göttlichen Schöpfung und die Ruhe am siebenten Tage motivirt wird, ist hiervon in der zweiten keine Spur. Vielmehr beginnt .hier die Motivirung mit den Worten: „Damit dein Knecht und deine Magd feiern wie du"; und hierzu wird zu erwägen empfohlen, daß Israel „Knecht gewesen in Mizrajim" und von dort durch Gott „mit starker Hand und ausgestrecktem Arme" herausgeführt worden. Die erste Rezension schließt das Wort mit: „Deswegen segnete der Ewige den Ruhetag, indem er ihn heiligte", während die zweite es schließt: „Deswegen gebot dir der Ewige, dein Gott, den Ruhetag zu halten." Wir haben also hier zwei ganz verschiedene Auffassungen, und es ist bemerkenswerth, daß beide auch anderswo im Sabbathgesetze Vorkommen, die erstere 2. Mos. 31, 17, die, zw eite schon 2. Mos. 23, 12. Die erste Auffassung hebt in Sinn und Wort das religiöse Moment hervor, die zweite das gesellschaftliche. Der Mensch soll nach sechs Arbeitstagen, die vorzugsweise den materiellen Arbeiten, den bürgerlichen Mühsalen und Wirren und allen damit verbundenen Leidenschaften gewidmet sind, sich von denselben am siebenten Tage völlig loslösen und ihn Gott „heiligen", also seinen Geist erheben und religiös durchdringen lassen. Es ist also die geistige Befreiung und Erhebung als der Zweck des Sabbaths betont, wobei andererseits nicht zu übersehen, daß die menschliche Arbeit durch den Vergleich mit dem göttlichen Schöpferwerk geadelt und der Mensch Gott näher gerückt wird. Hiervon ist, wie gesagt, in der zweiten Rezension völlig abgesehen, und dafür die gleiche Feier für „Knecht und Magd" nachdrücklich geboten, und dies noch mehr durch die Erinnerung an die ägyptische Knechtschaft motivirt. Der Sabbath ist also der gesellschaftliche Befreier von allem Druck und aller Fessel, wie Gott der Befreier Israels in Aegypten. Die gesellschaftliche Freiheit und Gleichheit sollen innerhalb der gegebenen Verhältnisse durch den Sabbath immer wiederholt hergestellt werden. Niemandem wird es entgehen, daß in der That die Institution des Sabbaths beide Momente in sich vereinigt und gerade hierdurch in der Menschheit der positiven Religionen zu einer unermeßlichen Wohlthat geworden. ' Beide Momente sind auch stets im Sabbath gewürdigt worden, und wenn die verschiedenen Kulte den Hauptwerth auf das religiöse Moment legten, so wurde das gesellschaftliche von anderen denkenden Köpfen, z. B. von Proudhon, hervorgehoben und in seiner ganzen Wichtigkeit, ja als Anfang und Grundlage der demokratischen Gesellschaft gefeiert. Es ist daher einsichtlich, daß der Gesetzgeber in dieser zweiten Rezension die erste wesentlich ergänzen wollte. Daß auch die erste das die dienende Klasse befreiende Moment enthält, ist daraus zu erkennen, daß die Ruhe „des Knechtes und der Magd" befohlen ist. Die zweite Rezension hielt es nur für notwendig, dieses Moment nachdrücklich einzuschärfen, damit das Volk sich sorgfältig darnach richte. Macht doch auch die Ruhe der Dienstboten und des Viehes die Ruhe der Herren und der Ihrigen erst vollständig möglich. Wie gesagt, das religiöse-wnd das gesellschaftliche Moment in ihrer Verbindung machen erst den ganzen Gehalt des Sabbaths aus. Fassen wir dies Alles zusammen, so ergiebt sich 1) formell^ daß nur die Gebote selbst als unveränderliches Gotteswort anzusehen sind, wogegen die Motivirung dem Geiste des Gesetzgebers freigegeben war, deshalb in der einen Rezension zum Theil anders gegeben ist, als in der anderen; 2) inhaltlich, daß der Gesetzgeber allerdings seinen Institutionen die höchsten prinzipiellen. Gedanken, die höchsten Ziele und Zwecke eingepflanzt hat, wie wir sie hier bei dem zweiten Wort in der Verkündigung der göttlichen Vergeltung, bei dem vierten theils als Prinzip der geistigen Befreiung über das materielle Leben hinaus, theils als Prinzip der gesellschaftlichen Gleichheit und Freiheit, bei dem fünften Worte als der unmittelbare Segen, der aus der sittlichen Gesinnung 32*

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