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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-08-08 · Heft 32 (8.8.1882) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 32 (8.8.1882)
Date
1882-08-08
Page
Seite 522 (sequence 2)
Language
German
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gebenheiten geschehen ist, und die Zehn-Worte stehen da an der Stelle der Geschichtserzählung, wohin sie gehören. Anders mit der zweiten Rezension. Das fünfte Buch Mosis stellt sich bis gegen das Ende als eine letzte Rede oder Ansprache Mose's an das Volk Israel in der Ebene, , welche 1, 1. 2 topographisch bezeichnet wird, vor dem Tode des großen Gesetzgebers dar. Er beginnt mit einer geschichtlichen Einleitung, fügt eine einleitende Ermahnung hinzu (Kap. 4) uub hebt dann mit einer Wiederholung des Gesetzes, gewisser- .maßen in homiletischer Form, an; voran stellt er die Zehn- Worte als Grundgesetz (Kap. 5), schließt hieran die Grundlehre, die Einigkeit Gottes (Kap. 6—11) und ergeht sich dann im speziellen Gesetze (Kap. 12 ff.), in welchem er wiederum der Einheit des Gottesdienstes (Kap. 12) und der Strafe des Götzendienstes (Kap. 13) die erste Stelle einräumt. Wir sehen hieraus, daß auch die zweite Rezension der Zehn-Worte ihre vollkommen berechtigte Stelle hat als Fundament des ganzen Gesetzes, daß sie aber hier als Wiederholung mit dem Hinweis auf die Art wie, wo und wann die Zehn-Worte verkündigt worden, auftreten. Und diese Hinweisung auf die früher stattgefundene Proklamirung fehlt im Laufe der Rezension nicht, da mehrmals in den Text eingefügt wird: „Wie der Ewige dein Gott dir geboten hat." Welche sind nun die Abweichungen der beiden Rezensionen? Die drei ersten Gebote (2. Mos. 20, 2—7; 5. Mos. 5, 6—11) sind völlig übereinstimmend, erst mit dem vierten Wort, das die Heiligung des Sabbaths vorschreibt, fangen die Verschiedenheiten an. Gleich das erste Wort heißt in der zweiten Rezension iiOV, statt tot. Die Tradition, sich aus Ps. 62, 12 beziehend, läßt die beiden Ausdrücke so bei der Verkündigung ausgesprochen werden, daß man beide zugleich gehört habe. (Scheb. 20, 2 vergl. Makk. 13, 2.) Hinter „ihn zu heiligen" schiebt die zweite Rezension -ps “ijj'üo 'n „wie der Ewige dein Gott dir geboten hat" ein. In V. 14 heißt es statt „und dein Vieh" Joi -pom -pm ■jnDi-p „und dein Ochs und dein Esel und all', dein Vieh", und zum Schluffe des Verses werden die Worte hinzugefügt: -pob *p:3j/ pv^> „ damit dein Knecht und deine Magd feiern wie du." Anstatt nun im folgenden Verse .fortzufahren: „Denn in sechs Tagen machte der Ewige den Himmel u. s. w." folgt in der zweiten Rezension der Vers: „Und du sollst bedenken, daß Knecht du gewesen im Lande Mizrajim und dich herausgeführt der Ewige, dein Gott, von dannen mit starker Hand und ausgestrecktem Arme; deswegen gebot dir der Ewige dein Gott, den Ruhetag zu halten." Auch das folgende fünfte Wort Vers 16 schiebt nach „ehre deinen Vater und deine Mutter" die Worte ein „wie der Ewige dein Gott dir geboten", und fügt den Worten „damit sich deine Tage verlängern" noch die-Worte hinzu: -ft 2U'' pD^, „und damit es dir wohlergehe"' ff. - In Vers 17 verbindet sie die 3 Gebote duxch ein i vor xh und stellt rE statt -In Vers 18 endlich vertauscht sie die Stelle des „Weibes" und des „Hauses", indem, sie sagt: „Und du sollst nicht begehren das Weib deines Nächsten und nicht gelüsten nach dem Hause deines Nächsten, nach seinem Felde und seinem Knechte und seiner Magd, seinem Ochsen und seinem Esel, noch nach Allem, was deinem Nächsten ist." Sie stellt nämlich nixnn für, das zweite "lonn und fügt „ sein Feld" vor „und sein Knecht". — Dies sind die Varianten beider Rezensionen. Wenn die ersten drei Worte solche gar nicht haben, so sind dieselben in den letzten fünf nicht von Bedeutung. Es lassen sich für die Boranstellung des „Weibes" vor „das Haus" ebenso viele Gründe wie für das Gegenteil finden, besonders wenn man n’2 mehr im figürlichen Sinne für die Familie und Alles, was zum Familienleben gehört, erklärt. Nur durch die Einfügung des „Feldes" kam die logische Notwendigkeit hinein, das „Haus" die zweite Stelle einnehmen zu lassen und mit dem „Felde" zu verbinden. Wir haben es daher vorzugsweise mit den Varianten irn vierten und fünften Worte zu thun. — Bei genauerer Prüfung ergiebt sich, daß der Text der Zehn-Worte uns immer voran das Ge- oder Verbot in kürzester und prägnantester Form giebt, im ersten Worte ein zweites, nur auf das Volk Israel bezügliches Moment des Gottesbegriffes, nämlich des in der Geschichte befreiend waltenden Gottes, hinzufügt, im 2.—5. Worte aber eine Motivirung des Gesetzes, eingeführt durch ein oder po3>, anschließt. Außer den irrelevanten Varianten im 9. und 10. Worte sind die sämmtlichen Ge- und Verbote, also das eigentliche Gesetz völlig übereinstimmend, während wesentliche Verschiedenheit nur in der Motivirung und zwar des. 4. und 5. Wortes — denn, wie wir schon bemerkten, im 1. 2. und 3. Worte sind gar keine Varianten vorhanden — auftreten. Hier fallen uns nun zunächst die eingeschobenen Worte auf: „wie der Ewige, dein Gott, .dir geboten hat." Ständen diese Worte allein im 4. Worte, so läge die Erklärung nahe, daß ja das Sabbathgesetz schon vor der Verkündigung der „Zehnworte" gegeben worden (2. Mos. 16, 23) und das Einschiebsel hierauf hindeuten soll. Aber wir finden es. ebenso im 5. Worte, wo eine solche Erklärung keine Begründung hätte. Vielmehr ersehen wir, daß die eingeschobenen Worte an beiden Stellen, zwischen dem eigentlichen Gebote und der Motivirung stehen,' und daß gerade in der Motivirung dieser beiden Gebote wesentliche Abweichungen vorhanden sind. Man muß sich dabei erinnern, daß in der Motivirung des 2. und 3. Wortes keine Variante vorhanden ist, so daß also die Absicht hervorleuchtet, Durch die gedachten Worte „wie der Ewige, dein Gott, dir geboten hat" zwischen dem Gebot und der Motivirung zu unterscheiden, jenes als das eigentliche Gotteswort.

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