Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1882)
- Date
- 1882-07-25
- Page
- Seite 491 (sequence 3)
- Language
- German
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nicht minder gegen das Judenthum als gegen das Christenthum gerichtet sind; und haben einige jüdische Skribenten sich der Fahne der Antireligiösen angeschlossen, so sind sie nur Nachahmer und Nachzügler: Alles dies bildet nur Ausflüchte, Vorwände und Kampfmittel für die Agitatoren, deren Zwecke wir oben genügend erkannt haben. Die Frage ist nur: wie konnte nach dreißigjährigem Ringen um den Aufbau des Rechtsstaates auf der Gleichberechtigung aller Staatsangehörigen und nach zwanzigjähriger Arbeit für den Ausbau desselben. sich ein solcher antisemitische Geist durch große Länderstriche und Völkerschaften so schnell verbreiten, bis er zu den gefährlichsten und schändlichsten Ausschreitungen gelangte? . . . Selbstverständlich muß, um eine solche Erscheinung zu Tage zu fördern, eine begünstigende Conjunctur, eine förderliche Stimmung vorhanden sein. Diese haben wir bereits oben gekennzeichnet. Wo so viele Parteien sich in den Haaren lagen, so viele Jntereffenkämpfe ihr Spiel trieben, so vieler Klassenstreit im Schwange war, so. viele schroffe Gegensätze, bis in die Wissenschaft und Kunst hinein, aufeinanderstießen — da war es nicht schwer, alten Fanatismus, alte Vourtheile, alten Concurrenzneid wieder zu entfesseln. Aber dies genügt nicht, um eine so weit reichende und heftige Erregung zu erklären. Wir müssen^tiefer gehen. In der Natur des Menschen liegt der Doppeltrieb, sich zu verbinden und wieder zu trennen, größere und kleinere Gemeinschaften zu bilden und sich von ihnen los zu lösen und über die Erde zu wandern, wie dies in dem Thurmbau zu Babel symbolisirt worden, der Doppeltrieb, sich mit Seinesgleichen zu vereinigen, und die anderen davon auszuschließen. .Dieser Ausschließungstrieb gegen Alles, was „anders" ist oder scheint, war lebendig in dem Menschen von Beginn seiner Entwickelung an. In Aegypten verbannte er nicht blos Jahrtausende hindurch alle Fremden aus den Grenzen, verwies die einwandernden Israeliten in die Provinz Gosens und die Griechen in ein besonderes Quartier der Hafenstadt, sondern er spaltete auch das Volk in streng geschiedene Kasten und Unterkasten nach ihrem Berufe, zwang den Sohn zu dem des Vaters, verbot aber jedem Anderen diesen Beruf. In Hellas schied er nicht blos die Hellenen von allen „Barbaren" und die einzelnen hellenischen Völkerschaften von einander ab, so daß z. B. in Athen nur der Sohn einer Athenienserin Bürger werden konnte, sondern er trennte auch die Bewohner des einzelnen Staates in berechtigte und unberechtigte, stellte innerhalb der Berechtigten einzelne Klassen auf, ja begabte einzelne ältere Familien mit Vorrechten, besonders priesterlicher Art. In Rom kämpften Patrizier und Plebejer Jahrhunderte hindurch um die ihnen zustehenden l) Die Aegypter durften nicht einmal mit Fremden zusammen essen (! . Mos. 43, 32), und Herodot erzählt, daß sie nicht einmal des Messers eines Griechen sich bedienten. Rechte, durften sich doch Glieder beider Klassen nicht mit einander verheirathen. Während der Völkerwanderung machten die einfallenden Horden die bisherigen Bewohner zu ihren Sklaven, Hörigen oder Leibeigenen. Ganz besonders feierte der Ausschließungstrieb seinen Triumph im mittelalterlichen Feudalstaate. Der höhere und niedere Lehnsadel stufte sich absteigend ab und drückte selbst die freien Stammesgenoffen zu Leibeigenen herunter. Als die Städte erwuchsen, trennten sich ihre Bewohner in Zünfte ab, die ihren gewerblichen Beruf' gegenseitig sorgfältig abgrenzten und jeden Uebergriff streng ahndeten, die Zahl der Meister festsetzten, die Meistersöhne bevorzugten und die anderen Gesellen ausschloffen. — Aus dem Alterthume leuchten nur Beispiele des Gegentheils hervor: das mosaische Gesetz, welches nicht nur jeden Fremden im Lande duldete und schützte, selbst der seinem Herrn entlaufenen fremden Sklaven, sondern ihm auch den Eintritt in die „Gemeinde", also volles Bürgerrecht ermöglichtes; und das spätere Rom, welches, nachdem es seine Herrschaft über einen großen Theil dreier Welttheile ausgedehnt hatte, das römische Bürgerrecht mit freigebiger Hand ertheilte, und selbst alle frenlden Culte innerhalb seiner Mauern gestattete. Aber mit der Oberherrschaft des Christenthums und des Islams bemächtigte sich der Ausschließungstrieb auch des religiösen Gebietes und schloß die Andersgläubigen nicht nur dogmatisch aus dem Himmel, sondern auch faktisch vom Bürgerrecht der Erde aus, wenn er sie nicht vertilgen und ausrotten konnte. Es ist nun das Verdienst der neueren Zeit, diesen Ausschließungstrieb zu bekämpfen, ihm die Berechtigung abzusprechen und die Freiheit und Gleichheit aller Menschen als das wirkliche Recht anzuerkennen und im staatlichen und gesellschaftlichen Gesetze zu verwirklichen. Es konnte dies nur unter gewaltigen Kämpfen geschehen; nur langsam vermochte jene hohe Erkenntniß in die Menscheuwelt einzudringen, diese lautere Gesinnung in den Geistern sich zu verbreiten, ihre zahllosen und mächtigen Gegner zu überwinden. Und, gestehen wir es uns ein, dieser Kampf fahrt noch fort, stößt immer wieder auf Hindernisse und Leidensc^asten, aus Interessen kleinlicher und größerer Art, die zu überwinden immer neue Anstrengungen kosten. Den Niederlanden kommt der 2) S. f>. Mos. 23, 2—9. Die Ausnahmen, die an dieser Stelle betreffs der Ammoniter und Moabiter als der dauernden Nationalfeinde gemacht werden, sowie daß von Edomitern und Aegyptern erst das dritte Geschlecht das israelitische Bürgerrecht erhalten soll, erweisen, daß alle anderen Nationen vom israelitischen Bürgerrecht ausgeschlossen waren. Was heißt das, daß das dritte Geschlecht eines Edomiters und Aegypters in die Gemeinde als vollberechtigtes Glied ausgenommen werden soll? Doch nichts Anderes, als daß, wenn ein Edomiter oder Aegypter sich im Lande niedergelassen hat, dessen Enkel das vollberechtigte Bürgerrecht erhalten soll. Wie wenig das israelitische Volk gegen Fremde abgeschlossen war. zeigt sich z. B. darin, daß zu Salomons Zeit in dem kleinen Lande 153,600 Fremde wohnten (2. Chron. 2, 16) und daß Ezechiel im wiedererlangten Lande den Fremdlingen Landeigenthum zu geben vorschreibt (47, 22.23.)