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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-07-18 · Heft 29 (18.7.1882) · p. Seite 485

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 29 (18.7.1882)
Date
1882-07-18
Page
Seite 485 (sequence 13)
Language
German
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Einwanderern stattgefunden. Zur Richtigstellung der Thatsache geben wir einen Bericht der „New-Aorker Handelszeitung" vom'16. Juni. Während der verflossenen Woche wurden hier zusammen etwa 500 aus Rußland geflüchtete Israeliten gelandet, und hat die hiesige „Hebrew Emigrant Aid Society" bereits Nachricht von weiterem Nachschub erhalten, worüber dieselbe in Anbetracht der in letzter Zeit von einigen dieser Flüchtlinge gemachten Prätensionen, die, selbst wenn die Gesellschaft auf das Glänzendste situirt wäre, bei der enormen Zahl der einer Unterstützung Bedürftigen nie und nimmer erfüllt werden könnten, noch sollten, eben nicht sehr erfreut sein dürste. Eine Farm und so gegen 2000 Dollars Betriebskapital, daraus beschränkten sich die bescheidenen Wünsche einiger aus Rußland Exilirter, die am Montag dieser Woche in dem Bureau der israelitischen Hilfsgesellschaft erschienen waren und ihren Forderungen durch Schmähungen und schließlich durch Handgreiflichkeiten in einer Weise Nachdruck zu geben versuchten, daß Polizisten requirirt werden mußten, denen es aber erst nach ausgiebigem Gebrauch von ihren Knüppeln gelang, die Tumultanten zur Rühe und nach „Nummer Sicher" zu bringen. Am folgenden Tage vor den Polizeirichter geführt, wurde zwei der Kampfesmuthigen eine Geldstrafe von je 10 Dollars auferlegt. Auch sonstige mit verschiedenen dieser Flüchtlinge gemachten Erfahrungen^ sind durchaus nicht dazu angethan, das hier bisher allgemein für dieselben gehegte und bewiesene Interesse zu erhalten oder den Zuzug derselben in allen Fällen als eine für das Land wünschenswerte Acquisition erscheinen zu lassen. So trafen hier am Mittwoch 4O0 ausgewanderte russische Israeliten aus Rochester ein, wohin sie von dem „Mansion Eouse Commitee“ in London befördert worden waren und verlangten von der hiesigen israelitischen Hilfsgesellschaft Unterstützung. Alle erklärten, es sei ihnen unmöglich gewesen, die ihnen übertragene schwere Arbeit zu verrichten, und Einige beschwerten sich auch, daß die Beamten der Hilfsgesellschaft in Rochester sie schlecht behandelt hätten. Die hiesige Hilfsgesellschaft neigt sich jedoch der Ansicht zu, daß die Leute überhaupt nicht arbeiten wollten und soll dieselbe deshalb auch fest entschlossen sein, alle Diejenigen, welche nicht arbeiten wollen, unverzüglich nach drüben zurückzusenden. Gleichzeitig wurde aber auch das Londoner Comite getadelt, weil es die Leute direct nach Rochester gesandt habe, ohne sich vorher überzeugt zu haben, daß daselbst auch genügende Vorbereitungen für Aufnahme derselben getroffen worden seien. Die in Baltimore ansässigen Israeliten haben in einer kürzlich abgehaltenen Versammlung 3000 Dollars zur Bestreitung der nöthigsten Bedürfnisse der dort eingetroffenen exilirten Glaubensgenossen gezeichnet, gleichzeitig aber auch beschlossen, die, hiesige israelitische Hilfs-Gesellschaft zu ersuchen, vorerst keine weiteren Flüchtlinge nach Baltimore zu schicken. Ieuitleton. Zur Erinnerung an Len 11. März 1812. Unter diesem Titel bringt die „Voss. Z." vom 26. März einen Aufsatz, in welchem die Vorgeschichte, eine Charakteristik und eine Nachgeschichte des an dem gedachten Tage, erlassenen Edikts des Königs Friedrich Wilhelm III. gegeben wird. Bekanntlich wurden wenige Jahre später wesentliche Bestimmungen des Edikts durch Cabinetsordres und Ministerialreskripte wieder aufgehoben, und das Ganze durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 ersetzt, welches Beschränkungen enthielt, die das Edikt bereits beseitigt hatte. , Der Aufsatz kommt auf die Denkschrift zurück, mit welcher das damalige Ministerium dem „Vereinigten Landtage" von 1847 den Gesetzentwurf vorlegte. Der Verf. beschränkt sich darauf, aus dieser Denkschrift einige der günstigen Zeugnisse anzuführen, welche, namentlich vom Kriegs-Ministerium über das Verhalten der Juden abgegeben wurden. Er hätte jedoch den Nachdruck, den diese Zeugnisse ausübcn, verstärken könnend Wer nämlich die Kritik dieser Denkschrift nachliest, die wir in Nr. 23—25, Jahrg. 1847 gaben, der weiß, wie diese Denkschrift, um die Beschränkungen im. Gesetzentwurf zu rechtfertigen, möglichst ungünstige Urtheile über ,die Juden heranzubringen suchte. Nicht allein, daß sie die günstigen Berichte der Provinzialregierungen aufs Aeußerste kürzte, hingegen große Quartseiten mit ausführlichen Schilderungen hier und da vorgekommenen Wuchers füllte, sondern sie wiederholte auch ein 1841 abgefaßtes Memoire des Justizministeriums, welches sich auf völlig falsche Criminal-statistische Annahmen stützte, das hierauf durch eine Denkschrift der Berliner Aeltesten widerlegt worden, so daß der Justiz-Minister Mühler selbst durch ein Schreiben vom 10. Juni 1842 die Unrichtigkeit jener Berechnung eingestand. Dennoch wiederholte die ministerielle Denkschrift von 1847 die falschen Angaben aus dem Jahre-1841, als ob die Widerlegung und deren Anerkennung durch den Justizminister gar nicht existirte. Wir'heben dies hervor, um einsichtlich zu machen, daß, wo jene Denkschrift ein Lob der Juden enthält, sie gewiß das vollste Vertrauen beanspruchen kann. Hierin zeichnete sich besonders das Kriegsministerium aus. Das allgemeine Urtheil desselben haben wir in der angeführten Kritik (Nr. 24) gegeben. Es ist aber gewiß nicht überflüssig, jetzt auch hier einige Details anzuführen. Der Aussatz in der „V. Z." theilt hierüber Folgendes mit. „Obgleich die Juden beim. Beginn des Krieges noch kaum ein Jahr Staatsbürger waren, eilten sie zu den Waffen,

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