Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 29 (18.7.1882)
- Date
- 1882-07-18
- Page
- Seite 482 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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482 Das Comitö bestand aus folgenden Herren: Becker, Ludwig. Bender, Ad. Phil. Berg, Arnold. Bernard, Gebrüder. Bernhold, Major a. D. Bloch & Hirsch. Bonhard, Dekan der evangel. Gemeinde. Braun, Pfarrer der franzöfisch-reformirten Gemeinde. Formstecher, Di-. Goldschmidt, Salomon. Goll, Beigeordneter. Heim, Ferdinand. Humbert, Jean. Huppe, Valentin. Kares, Heinrich. Klingelhöffer, Apotheker. Koch, Hermann. Köhler, Dr. Geh. Medizin al-Rath. Köhler, Dr. Wilh. Komo, Adam. Krafft, Phil. Cas. & Co. Kugler, Aug. Kühl, Direktor. Landsberg, H. Lemser, Dr., Beigeordneter. Levi, Jakob. Maynz, Theodor. Mayer, L. A. Meisinger, Oberlehrer. Merk, Heinr. Merzbach, S. Minus, G. Naumann, C. Oehler, E. Pullmann, Dr. Rothschild, Julius. Schwabacher, E. Simon, I. Sommerlad, Direktor. Spicharz, Phil. Jak. Steinwachs, Pfarrer der altkath. Gemeinde. Voigt, Prediger der sreirel. Gemeinde. Weber, Dr., Rechtsanwalt. Wecker, Geh. Commerzien-Rath. Weil, Martin. Weintraud, Franz, Commerzien-Rath. Werner, Gg. Phil. Der Ertrag bestand in SOit 4611. Das Comitö sagt darüber: „ welcher Betrag nach Abzug der Kosten dem Frankfurter Haupt-Comito zur Unterstützung der bedrängten russischen Israeliten übermittelt wurde. Wir sagen den gütigen Gebern herzlichen Dank und freuen uns des günstigen Resultats unserer Sammlung um so mehr, als dasselbe ein ergebendes Zeugniß ablegt von dem Geiste echter Toleranz und vorurtheilsloser Nächstenliebe, der die Bürgerschaft unserer Stadt erfüllt." Kaiserslautern, im Juli. . (Privatmitth.) In einer Zeit, in der staatl. Seits nur wenig, für die Anerkennung des Judenthums und für das Gedeihen religiöser Institutionen geschieht, muß jeder Schritt, den eine Regierung oder sonst eine Behörde thut zur Hebung und Befestigung unserer Religion als erfreuliche Thatsache anerkannt werden. Seitdem unsere Gemeinde und der zu ihr gehörige Bezirk. der segensreichen Wirksamkeit unseres Rabbiners Dr. Landsberg sich erfreut, ist so Manches in dieser Beziehung herbeigeführt worden. Abgesehen von der Abwehr, die der hiesige Bezirksrabbiner gegen die Einführung einer neuen Schlachtmethode, für.welche der hiesige Bezirksthierarzt öffentlich eintritt, in einem lesenswerthen Schriftchen niedergelegt, ist es als erfreulicher Fortschritt zu registriren, daß es demselben gelungen, conform der Einrichtung der andern Confesfionen bei den Entlassungs¬ und Anstellungsprüfungen jüdischer Zöglinge aus dem hiesigen prakt. Lehrerseminar eine religiöse Behörde vertreten zu sehen. Für die diesjährige Entlassung aus der Anstalt ist darum Herr Dr. Landsberg seitens der , Kgl. Regierung der Auftrag geworden, drei Fragen zur Beantwortung für die schriftliche Prüfung zu formuliren, „von denen eine auf die eigentliche Religionslehre, eine auf Kirchengeschichie und eine auf den Borbeterdienst sich beziehen." Ferner: „der mündlichen Prüfung aus der Religionslehre anzuwohnen". Wir zweifeln nicht daran, daß mit dieser Einrichtung, die zum ersten Male seit dem Bestehen der Anstalt in Kraft tritt, ein größeres Interesse auch -den jüdisch-wissenschaftlichen Disciplinen gegenüber bei den Zöglingen fortan bemerkbar sein wird. Aus dem von unserm Rabbiner gegründeten Unterstützungsfond für arme, beanlagte Seminaristen, an dem sich fast alle Gemeinden der Pfalz betheiligen, werden jetzt drei Zöglinge unterstützt, die allmonatlich eine Subvention erhalten. Mögen begüterte Wohlthäter sich bereit finden diesen Fond in der Förderung seines edlen Zweckes ihre Interesse zuzuwenden, damit noch mehr geschehe zur Ehre Gottes und zum Nutzen strebsamer junger Leute! —n. Vöhl, Reg.-Bez. Cassel, den 27. Juni. (Privatmitth.) Gemäß dem' ausdrücklichen Wunsche der hiesigen israel. Gemeinde trage ich beim Gottesdienste, bei Beerdigungen u. s. w. einen mir von derselben geschenkten Ornat. In Folge einer Denunciation erhielt ich nun heute durch das hiesige Kgl. Verwaltungsamt nachstehende Verfügung zugestellt, welche ich hiermit im Interesse der Herrn Collegen dem Wortlaute nach mittheile. Laser. Königliches Consistorium Cassel, den 16. Juni 1882 C. No. 7070. Auf den Bericht vom 13. d. M. eröffnen wir Ew. Hochehrwürden, daß die israelitischen Lehrer nicht befugt sind, sich bei Vornahme von Cultushandlungen einer Amtstracht zu bedienen, welche der für evangelische Geistliche vorgeschriebenen Amtstracht gleich ist. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird nach § 360 pos. 8. des Strafgesetzbuches bestraft werden müssen, sobald bei der Königlichen Polizei- Anwaltschaft ein Antrag auf Straf-Verfolgung gestellt wird. Wir bemerken dabei jedoch, daß in einem Specialfalle durch Erkenntniß des. vormaligen Kreis-Gerichtes in Fulda bom 1. Juli 1879 die kostenlose Freisprechung erfolgte, weil der betreffende angeklagte israelitische Lehrer über dem Talare ein weißes Umhängetuch, die sogenannten Schaufäden getragen und dadurch seinem Ornate die Aehnlichkeit mit der Amtstracht eines evangelischen Geistlichen genommen hatte. In demselben freisprechenden Erkenntnisse ist das bloße Tragen des. Barettes ohne Chorrock ebenfalls als nicht strafbar bezeichnet worden. ' Sie wollen hiernach die Geistlichen des Dekanates 'mit Instruktion versehen, gleichzeitig aber auch die in Frage kommenden israelitischen Lehrer durch Vermittlung des Königlichen Verwaltungsbeamten in Vöhl davon in Ken ntniß setzen, daß sie nicht befugt seien, sich der in Rede stehenden Amtstracht zu bedienen und bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung strafrechtliche-Verfolgung zu gewärtigen haben würden. gez. Weyrauch.