Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 28 (11.7.1882)
- Date
- 1882-07-11
- Page
- Seite 459 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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459 giriert bewillkornmnete, den Gegenstand der Conferenz feststellte und einen Bericht über die bisherige Wirksamkeit seines Vereins abstattete. Der New-Aorker Verein wurde im December 1881 organisirt, erhielt seitdem 75,158 Doll, von denen 68,901 ausgegeben, so daß er jetzt noch 7,257 D. in Cassa hat. Er empfing seit dem Dezember 1881' 3698 Flüchtlinge. Männer, Frauen und Kinder, von denen 3000 mit 25 Doll. P. Kopf weiter befördert worden. Die Versammlung wählte hierauf den Herrn Simon Wolf, nordamerikanischen Consul in Egypten, zum Vorsitzenden.. Es wurden verschiedene Commissionen gewählt, worauf Herr AaLes eine längere Ansprache hielt und dann Herr Ellinger das Wort ergriff. Die .Debatten nahmen mehrere Sitzungen in Anspruch. Der beschränkte Raum gestattet uns nicht, den Verlauf . derselben zu skizziren und wir begnügen uns, das Wichtigste, nämlich die von der Versammlung einstimmig gefaßten Resolutionen in wortgetreuer Nebersetzung wiederzugeben. „1. Wir, die Mitglieder der Conferenz der Vertreter von jüdischen Vereinen in den Vereinigten Staaten und Canada, anerkennen die Hebrew Emigrant Aid Society of the II. 8., wie sie jetzt in der Stadt New-Aork organisirt ist, als unseren Centralverein, und die Organisation als passend für die Aufnahme, Unterstützung, Versorgung und Vertheilung der jüdischen Flüchtlinge, die in unserem Lande ankommen. 2. Indem , wir die Thatsache anerkenenen, daß die Gründung von Ackerbau Colonien das beste Mittel ist, das zukünftige Wohl der Flüchtlinge zu sichern, ist es augenscheinlich, daß die Bürde, welche man in dem Empfang, der Unterbringung, zeitweiligen Verpflegung und Bertheilung der Flüchtlinge auf sich nehmen muß, an und für sich von solcher Größe Ist und so viele Kosten verursachen wird, daß von jetzt bestehenden Organisationen nicht verlangt werden sollte, die Pflicht der Colonisation in irgend einem größeren Maßstabe auf sich zu nehmen, während sie den Versuch auf sich nehmen mögen, wenn das pecuniäre Vermögen vorhanden sein wird, in Ausnahmefällen, für die Ermöglichung unabhängiger landwirthschaftlicher Beschäftigung zu sorgen. In dieser Hinsicht halten wir die Organisation einer oder mehrerer Vereinigungen für richtig, welche einen systematischen Plan der Colonisation in den Vereinigten Staaten und Canada entwerfen und zur Ausführung bringen soll, gegründet auf commercielle Grundsätze und miü,Sorgetragung für die Sicherheit des Landes, das colonisirt wird, gegen Zurückzahlung aller Vorschüsse, mit billigen Zinsen. 3, Wir ersuchen das Mansion-House-Comits und andere ähnliche europäische Organisationen unbedingt Fonds zur Disposition ber Hebrew Emigrant Aid Society zu stellen nicht allein für die Colonisation, sondern auch für die anderen, bei ihrer Organisation ins Auge gefaßten Zwecke und gelegentlich für ihre eigene Verwaltung: um alle Auswanderer nach dem Hafen von New-Iork zu befördern, ausgenommen die durch die New-Iorker Verein anderweitig Dirigirten. 4. Wir anerkennen die Nothwendigkeit des Zusammenwirkens mit dieser Vereinigung ähnlicher Organisationen in den Vereinigten Staaten zu dem Zwecke, den ungeheuren Ansprüchen. zum Besten der jüdischen Flüchtlinge, welche jetzt gemacht werden, zu begegnen; und daß die Mittel, die augenblicklich dem Centralverein zu Gebote stehen, vollständig ungenügend sind gegenüber den ihm auferlegten Verpflichtungen der Sorge für die Bedürfnisse der Auswanderer selbst im geringsten Maße, und wir empfehlen, daß unverzüglich Maßregeln getroffen werden, für eine bedeutende Zuweisung von Fonds zu sorgen. 5. Im Anschluß an die Central-Organifation in der Stadt New-Iork, sollen unverzüglich ähnliche Vereine oder Gesellschaften organisirt werden, bezeichnet als Zweigvereine der Hebrew Emigrant Aid Society der Verein. St., um iit Verbindung mit dem Centralverein zu handeln, in Beförderung ihrer Zwecke durch Besorgung von Beschäftigung und Unterhalt und durch anderweitige Unterstützung solcher Auswanderer, welche ihnen durch den Centralverein zugetheilt werden sollen, und deren Aufnahme sie beziehentlich zustimmen sollen; jeder Zweigverein soll. unabhängig sein in der Art und in den Mitteln der Bertheilung und Versorgung der Auswanderer, der Centralverein in der Sorge für die Beförderung und in dem Verleihen eines solchen Betrages auf den Kopf an jeden Auswanderer; als die Fonds, welche von auswärts empfangen oder anderweitig durch den Centralverein gesammelt werden, es erlauben werden. Solche Zweigvereine werden ersucht, in ihren resp. Gemeinden zu werben und zu sichern, daß alle Vermögenden zu ihren Fonds als Mitglieder eines solchen Vereins beisteuern, und über die von den Zweigvereinen eingenommenen Fonds, sowohl als Beiträge der Mitglieder oder anderweitig, soll von ihnen verfügt werden nach ihrem eigenen Ermessen. Es ist die Meinung der Conferenz, daß dem New-Iorker Verein empfohlen wird, eine geeignete Person oder Personen anzustellen oder in Dienst zu nehmen, um die verschiedenen Gemeinden zu besuchen und die unverzügliche Bildung solcher Zweigvereine anzuregen und zu ermuntern. 6. Jeder Zweigverein soll berechtigt werden, ein Mitglied des Centralvereins zu bestimmen. * 7. Zum Zwecke gleichmäßiger Bertheilung ist es nothwendig, daß jeder Zweigverein ohne Verzug die Pflicht des Empfanges und der Versorgung einer seinen Kräften entsprechende Zahl von Auswanderern, wie er dieselbe festsetzen wird, auf sich zu nehmen, und daß ihn obliegt, solche Auswanderer in Empfang zu nehmen und für sie zu sorgen. 28*