Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1882)
- Date
- 1882-07-04
- Page
- Seite 447 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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447 Transport nicht 14,000. Will man etwa der ausgezeichneten Wirksamkeit der Hilfscomitos Hindernisse schaffen? Berlin, 25. Juni. Die hiesige Sammlung für die russischen Juden betrug bis zum 17. d. 457,672 M. Darunter sind freilich die Sammlungen aus größeren und kleineren Gemeinden, z. B. aus Heidelberg 255V M., aus Eteseld 5000 M. — Aut Sonnabend den 24. Juni findet im Wallnertheater eine Wohlthätigkeits-Borstellung zum Besten der auswandernden russischen Israeliten statt. Namhafte Künstlerinnen und Künstler haben für diese Vorstellung ihre Mitwirkung zugesagt, und hat das Arrangement und die Leitung dieses gewiß humanen Unternehmens Herr Direktor Max Stein aus Hamburg bereitwilligst übernommen. Vor Allem können wir darauf aufmerksam machen, daß die rühmlichst bekannte Opernsängerin Frau Doktor Köhal-Mannstein, Fräul. Bethaque, früher beliebtes Mitglied der königlichen Oper, jetzt erste dramatische Sängerin am Stadttheater in Leipzig, der königliche Hofopernsänger Herr Oberhäuser, der königliche Concertmeister Herr Fabian Rehfeld (Violin - Concert eigene Composition) den Abend verherrlichen werden. Die Soubretten-Sängerin Fräulein Marie Heyn, Fräulein Bertha Fröhlich, Auguste Fischer aus Hamburg und Bertha Frei, sowie die Komiker Martin Reuther, Christian Leyffer, Hellwig, Marnitz aus Hamburg haben ebenfalls ihre Mitwirkung zugesagt. Ein für diesen Abend von Herrn Eugen Zabel gedichteter Prolog wird von Herrn Banqüier L. Schermann gesprochen. Die Kapelle des Hauses wird im festlich geschmückten Garten und in Zwischenpausen concertiren. — Herr Prediger Steuer aus Ziendorf stand am Mitt-. woch unter großem Andrang der Bevölkerung aus Stadt und Land vor dem Schöffengericht zu Alt-Landsberg unter der Anklage der öffentlichen Beleidigung des Herrn Dr. Mendel zu Pankow, früher Mitglied des Reichstages. Am 25. Oktober v. I. hatte letzterer in Kagel eine Candidatenrede zur Reichstagswahl gehalten. Während seines Vortrages wurde er, wie die Anklage besagt, wiederholt von dem Prediger Steuer durch laute Ausrufe, wie „das sind ja Unverschämtheiten" und dergleichen unterbrochen. Obwohl der Herr Prediger mehrfach von dem Vorsitzenden der Versammlung, Herrn Schley, zur Ruhe ermahnt und auch von dem Vortragenden gebeten wurde, seine Bemerkungen bis nach Ende des Vortrages zu unterlassen, unterbrach er dennoch wiederum den Vortrag mit dem .Rufe: „Das sind ja Lügen, alles Lügen, was Sie sagen." Dies veränlaßte den gleichfallsanwesenden Arbeiter Schöps dem Herrn Prediger zuzurufen: „Der Priester hat ja auch schon gelogen." Darauf folgte großer Tumult und Auflösung' der Versammlung; Prediger Steuer zog an der Spitze seiner Anhänger, welche Rufe: „Juden raus!" ertönen ließen, in ein anderes Lokal. Wegen obiger Aeußerung des Schöps stellte Herr Steuer den Strafantrag; der Staatsanwalt nahm das Vorhandensein eines öffentlichen Interesses an und Schöps wurde wegen Beleidigung des Herrn Predigers zu einer Geldstrafe von 30 Mk. verurtheilt. Dies Verfahren des Predigers gegen den Arbeitsmann Schöps bewog nun Herrn Dr. Mendel, auch seinerseits Strafantrag gegen Herrn Steuer wegen des Ausdrucks „Lügen" zu stellen. Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt verneinten jetzt jedoch das Vorhandensein eines öffentlichen Interesses, so daß Herr Mendel nunmehr die Privatklage anstellte, über welche am Mittwoch vor dem Schöffengericht zu Alt-Landsberg verhandelt wurde. Den Vorsitz führte Herr Amtsrichter Kubischek, dem Herrn Dr. Mendel stand Herr Rechtsanwalt Gustav Kauffmann aus Berlin zur Seite, während deck Hörrtt Prediger Steuer der. Herr Justizrath Stubenrauch aus Berlin assistirte. Der Herr Prediger bestritt auf das Entschiedenste, den Ausdruck „Lügen" gebraucht zu haben, mußte über zngeben, daß er bei seiner zeugeneidlichen Vernehmung in der Sache gegen Schöps es nicht habe beschwören können, daß er jenen Ausdruck nicht gebraucht habe. Von sechs Zeugen wurde nun übereinstimmend bekundet, daß der Herr Prediger jenen Ausdruck gebraucht habe. Bei der Zeugenvernehmung kam fettier zür Sprache, daß der Herr Prediger trotz Mehrfacher Ermahnungen den Vortrag immer wieder gestört hätte und daß er vor Beginn der Versammlung seinen Anhängern ein Achtel Bier gewidmet hatte. Bon den Entlastungszeugen wollten der Gensdarm und der Lehrer die Aeußerung des Herrn Predigers nicht gehört haben; Herr Pastor Bethke aus Werder konnte sich 'guf nichts Bestimmtes mehr besinnen. — Der Rechtsanwalt Kauffmann führte darauf aus, daß das Betragen des Herrn Predigers in der Versammlung durchweg unangemessen gewesen sei; die Aussagen der Entlastungszeugen seien gegenüber den bestimmten Bekundungen der übrigen Zeugen unerheblich. Bei der Strafbemessung müsse erschwerend ins Gewicht fallen, daß der Herr Prediger gegen den durch ihn provocirten Arbeitsmann den Strafantrag gestellt habe und daß der Beklagte auch jetzt noch die Aeußerung ableugne. Der Gerichtshof erachtete den Beklagten für überführt und verurtheilte ihn zu einer Geldstrafe vott 50 Mk. event. 5 Tagen Gefängniß; gleichzeitig wurde dem Dr. Mendel die Publikationsbefugniß zugesprochen und würden dem Beklagten die Kosten auferlegt. In den Entscheidungsgründen wurde ausgeführt, daß es nach dem Resultat der Beweisaufnahme nicht zweifelhaft sein könne, daß der Herr Prediger den Ausdruck „Lüge" gebraucht habe. Der Berkheidiger des Angeklagten habe ausgeführt, daß Beklagter die Aeußerung bestreite und daß es ja eine höchst unehrenhafte Handlungsweise sein würde, die Aeußerung zu bestreiten, statt die Uebereilung offen einzugestehen.