Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 26 (27.6.1882)
- Date
- 1882-06-27
- Page
- Seite 435 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227393-3227420--40001-3257614- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
willigen Spenden von 23,000 Frcs. zu Hülfe und der Oääil touoiör machte es ihm möglich, eine einheitliche Verzinsung und Amortisation herzustellen, so daß in 29 Jahren die ganze Schuld getilgt sein wird. Äußer den genannten Verbesserungen wurde auch die Krankenanstalt der Gemeinde wesentlich gebessert, wie denn die Wohlthätigkeitsanstalten aller Art zu schönster Blüthe gebracht worden sind. Die Opferwilligkeit der schwerbelasteten Gemeinde ist hoch anzuschlagen. Hervorheben wollen wir, daß ein christlicher Wohlthäter, Namens Spitzer, ein Legat von 3000 Fres. Rente zur Erziehung vier israelitischer Waisenkinder legirt hat. Nach' dem neuen Schulgesetze ist bekanntlich der Religionsunterricht aus der Schule verbannt und zwar so vollständig, daß selbst die Schulräume für die Abhaltung desselben Seitens der verschiedenen Coufessionen versagt bleiben. Das Consistorium will deshalb den bisherigen freien Nebenunterricht im Hebräischen aufheben und eine gut organisirte Religionsschnle Herstellen, für welche es einen Annex am Tempelgebäude errichten will. Die französischen Gemeinden sehen sich durch jenes Gesetz auf. den Standpunkt versetzt, auf welchem die jüdischen Gemeinden in Deutschland sich immer befunden haben. Mögen sie, dem hiesigen Consistorium gleich, Energie genug besitzen, um auf dem angegebenen Wege dem Bedürfniß Befriedigung zu schaffen. Rußland. Warschau, 13. Juni. Der „V. Z." schreibt man: „Nach einem Ukase Alexanders II. waren die Juden im „Königreiche Polen" berechtigt, daselbst Landgüter zu kaufen oder zu pachten. In Folge des vom Zaren Alexander 111. vor Kurzem gut geheißenen, die Einschränkung der Rechte der Juden betreffenden Staatsministerialbeschlusses aber hatte ein Warschauer Notar sich geweigert, einen Vertrag .aufzunehmen, in welchem ein Jude als Käufer eines Landbesitzes sigurirte. Der Käufer führte hierüber bei Gericht Beschwerde, und'der Präsident des letzteren holte auf dem Instanzenwege die Entscheidung des-Justizministers ein. Diese hatte denn , auch, der sonstigen Peterburger Gewohnheit zuwider, nicht lange auf sich warten lassen; sie traf schon nach Verlauf vvn kaum einer Woche ein. In derselben wird die polnische Justizbehörde streng angelassen, daß sie an der Giltigkeit des gedachten Ministerialbeschlusses auch für das „Königreich Polen" irgendwie zu zweifeln gewagt habe. Dieser Bescheid ist, besonders für die Judeü, von weittragender Bedeutung. Biele derselben sind bereits Besitzer von Landgütern, besonders solcher, welche in der Nähe von Städten. belegen sind. Wer weiß, ob sie ihren Besitz nicht werden losschlagen müssen. Es wäre das nur eine weitere Consequenz der Grundsätze der „nationalen" Partei. Und auch in Polen giebt es Leute, welche in jener Einschränkung der Juden eine „Gnade Gottes" für den „polnischen Adel" sehen, welcher nach der auf revolutionäre Weise bewirkten Selbstständigmachung der Bauern und dem Sinken der russischen Valuta es nur dem ungewöhnlichen Steigen der Landesprodukte zu danken habe, daß er sich doch noch größtentheils im Besitze von Grund und Boden erhalten habe. Jetzt, da die Juden nicht mehr kaufen dürften, werde der Adel an der Verschleuderung seiner Güter verhindert sein und sich nothgedrungen dem rationellen Betriebe der Landwirtschaft zuwenden müssen." Nach unsrer Auffassung hat diese Entscheidung auch eine dunkle Kehrseite für die polnischen Grundbesitzer. Wenn die jüdische Concurrenz wegfällt, so sinkt aothwendiger Weise auch der Kaufpreis, also der Werth des Grundbesitzes, und wenn die Juden nicht kaufen dürfen,, so können sie auch ihre Kapitalien nicht auf Grundbesitz ausleihen. — Eine ältere, noch aus den Regierungstagen Jgnatiew's stammende Nachricht aus Petersburg berichtet: , In diesen Tagen ist, wie dem „Russky Kurier" berichtet wird, vom Minister des Innern eine Deputation der Baltaer Juden empfangen worden. Die Deputation erklärte u. A., die Unruhen in Balta seien durch einige daselbst wohnhafte einflußreiche Persönlichkeiten hervorgerufen, die sich auf diese Weise von den pekuniären Verpflichtungen Hütten befreien wollen, welche sie Juden gegenüber eingegangen wären.- Der Herr Menister versprach der Deputation, die strengste Untersuchung einzuleiten. Rumänien. Galatz, 11. Juni. Der hier erscheinende „Emigrant" bringt folgenden Bericht: Ani 8. Juni erhielt Herr Sam. Pineles eine Einladung von dem Herrn General - Consul des Türkischen Reiches in Galatz, wo letzterer ihm die erhaltenen Instruktionen seitens seiner Regierung vorgelesen. Der Passus von der zu unterschreibenden Erklärung (s. unten „Konstantinopel") gilt auch für die rumänischen Juden, mit dem Beisatze, daß sie sich sonst überall, aber nicht in Gruppen (?!) ansiedeln können. Ferner, da das Berhältniß der rumänischen Juden ein anderes ist, als das der russischen in Bezug auf deren bürgerlichen Rechte, Paßwesen rc., hat jeder Jude, der aus Rumänien emigrirt, gleichzeitig beim Vidiren seines Reisecertifikates, sei es von den rumänischen Behörden, oder sonst anderen Consulaten, noch eine Spezialerklärung zu unterschreiben, nie mehr nach Rumänien zurückzukehren, was ja später mit türkischen Pässen der Fall sein könnte, wodurch sowohl den Lokalbehörden als den türkischen Consulaten, wie den einzelnen betreffenden Individuen selbst große Unannehmlichkeiten bereitet werden könnten, und diese im Interesse Aller zu vermeiden wünschenswerth sei. . Ferner würde das General-