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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-06-06 · Heft 23 (6.6.1882) · p. Seite 373

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 23 (6.6.1882)
Date
1882-06-06
Page
Seite 373 (sequence 5)
Language
German
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hältnisse, welche die Juden selbst geschaffen, seien.; Eine glänzendere Rechtfertigung, als von diesem großen russischen Patrioten hiermit den Juden gegeben worden, können wir nicht denken. Alles , was geschehen, ist-durch eine geplante Agitation angefacht und durch die Raub-und Mordsucht des Pöbels ausgeführt. In welchen Regionen, diese Agitation zu suchen ist, kann nicht zweifelhaft sein, wenn wir die massenhaften Ausweisungen und die beabsichtigten erdrückenden Maßregeln, gegen die Juden . in Erwägung ziehen. Wir brauchen uns nur zu fragen, wie der Verlauf der Dinge gewesen wäre, wenn dieser kaiserliche Befehl durch den dirigirenden Senat gleich nach den erstens Pöbelaufständen in Elisabethgrad u. s. w. erschienen und zur Ausführung gebracht worden wäre!! - - Endlich sind die legislatorischen Entschließungen der russischen Regierung zu einem Resultat gekommen. Der „Regierungs-Anzeiger" veröffentlicht Folgendes: Rach Anhörung des Ministers des Innern über die 'von ihm projectirten, die Juden betreffenden temporären Verfügungen beschloß das Minister-Comitö, bis zur. allgemeinen Revision der Judengesetze dürfen sich Juden 1) außerhalb der Städte und Flecken nicht ansiedeln, ausgenommen in allen schon bestehenden Judencolonien; 2) ist die Ausführung von Kauf- und .Pachtkontrakten, wie die Ausfertigung von Hypotheken auf den Namen von Juden zeitweilig einzustellen, wenn es sich um Besitzungen außerhalb der Städte und Flecken handelt, auch sind ihnen keine Vollmachten für die Verwaltung, solcher Besitzungen auszustellen; 3) wird den Juden verboten, an christlichen Sonn- und Feiertagen, an welchen die christlichen Geschäfte geschlossen sind, Handel zu-treiben, Punkt 4. bestimmt, daß die erste und dritte Verordnung nur für solche Gouvernements gelten, wo Juden wohnberechtigt sind. Mr sind im Augenblicke nicht im Stande, die Tragweite dieser „ temporären" Verordnungen zu beurtheilen. Einige der drohendsten unter den von Jgnatiew geplanten Beschränkungen wie das Verbot, daß Juden mit Spirituosen handeln, fehlen.. / > . Hoffen wir, daß diese ersten Schritte zum Frieden führen! ■ , / Die mehrerwähnte Denkschrift, welche die Moskauer Kaufleute in der Judensrage am 17. Mai dem Finanzminister Bunge überreichten, hat nach der „N. fr. Pr." folgenden Inhalt: Die Thätigkeit der Juden im Moskauer Handel ist eine zweifache. Erstens: Wo ihnen der beständige Aufenthalt gestattet ist, liegt der Detailhandel fast ganz inihren Händen. In Folge der Judenhetze sind alle jüdischen. Detailhändler von Furcht und Ungewißheit erfüllt , beschränken ihre Einkäufe und ' sind gezwungen, ihre Zahlungen an die Großhändler einzustellen, welche ihrerseits den Moskauer Firmen schulden. Die Winter-Jahrmärkte in der Ukraine und die Messe in Charkow bewiesen die gedrückte.Handelslage in Folge der Judenverfolgung; dieselbe Ursache bewirkt offenbar auch die Abnahme ded Einkäufe und Bestellungen in Moskau. Zweitens ist hervorzuheben, daß von den in Moskau lebenden Juden eina große Anzahl Handel und Verkehr zwischen der Moskauer Industrie und den westlichen und südlichen- Gouvernements vermitteln. . Der Moskauer.Fabrikant kennt häufig den Kaufmann, dem er creditirt, gar nicht, hält sich darum .nur an den vermittelüden jüdischen Commissionär. Seitdem , den Juden der Aufenthalt in Moskau möglich gemacht worden, nahmen die Handelsbeziehungen mit den westlichen und südlichen Provinzen eine bedeutende Entwickelung, eine Thatsache, welche die besondere Aufmerksamkeit der Regierung verdient, weil die Moskauer Industrie dort einer starken polnischen, österreichischen unddeutschen Concurrenz begegnet. Feste Handelsverbindungen sind unmöglich, wenn die vermittelnden Personen nur zeitweilig nach Moskau kommen dürfen und ihr Aufenthalt daselbst mit Schwierigkeiten verbunden ist. Vom Standpunkte der. Moskauer Interessen muß ihr Streben nach Ansässigkeit unterstützt werden, weil.diese hauptsächlich ihre Creditfähigkeit zu beurtheilen ermöglicht. Es muß wiederholt werden, .daß die Judenhetzen nicht allein dem lokalen, sondern dem gesummten russischen Handel einen empfindlichen Schaden zufügen. Wenn schon jetzt ein Stillstand im Handel eingetreten ist/ dann muß die Wiederholung der Unruhen .für Moskau, dem das südliche Gebiet Millionen schuldet, bedrohliche Folgen haben.' „Wir unterbreiten", schließt die Denkschrift', „diese Erwägungen EurerExcellenz mit der Bitte, daß die allgemeinen Handels-Interessen mit den übrigen Anschauungen der Regierung in der Judenfrage in Einklang gebracht werden." Die Stadtverordneten von Nikolajew haben einstimmig den Antrag des Deputirten Geij angenommen, der Stadtrath möge als Ergänzung zu den letzten Maßregeln der Regierung gegen die Judenverfolgungen beschließen und publiciren, daß die Bürgerschaft für das Eigenthum eines jeden Stadtbürgers zu haften habe. Es wurde die Genehmigung der Regierung für diesen Beschluß nachgesucht. Russische Briefe?) VI. Eine Erklärung der jüdischen Delegirteu zu Petersburg. Das „Journal de St. Pet." meldet, daß die. Wischen Deputirten, welche mit Bewillig des Ministers l) Wir erhalten sehr umfängliche Correspondenzen sowohl aus Petersburg als aus der russ. Provinz. Wir vermögen aber nur einen geringeren Theil , zum Abdruck zu bringen. Denn 1. liegt es in der Natur der. Sache, daß die Tagespresse durch'Telegramme und.tägliche Correspondenzen den Wochenblättern vorangehen, und

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