Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 23 (6.6.1882)
- Date
- 1882-06-06
- Page
- Seite 370 (sequence 2)
- Language
- German
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370 was die Religion selbst betrifft, als unantastbar aufrecht erhielt, wollte er, daß alle das bürgerliche Leben betreffenden Gesetze vor dem staatlichen Gesetze und Rechte zurückweichen/ Konnte er sich doch hierbei auf die Vorschriften stützen, welche mehr als acht Jahrhunderte früher der Prophet Jeremias (Kap. 29) den Exulanten in Babel gegeben hatte. Es war die Anerkennung der Thatsache, daß die Juden zwar in ihrem eigenen Lande das überlieferte Recht nach allen seinen Richtungen hin zu beobachten, außerhalb desselben jedoch dem staatlichen Rechte sich gewissenhaft zu unterziehen hätten. Einen Einblick in die Verhältnisse, unter denen der Ausspruch Samuel's geschah und bald zum Dogma ward, gewährt es uns, wenn wir (Lada kama 58,2.) lesen, wie der Aufforderung, bei dem Resch Glutha (dem Exilsfürsten) das Recht zu suchen, geantwortet ward: was soll es mir, bei dem Exilsfürsten zu suchen, -ndidi\s~n ,,der nach persischem Rechte richtet" — „persisches Recht" erschien aber gleichbedeutend mit Unrecht (B. batra 173,2.) Gerade deshalb wählte Samuel eine so allgemeine Formel, und drang damit durch. Noch werter gehen die Autoren der neutestamentlichen Schriften. Denn wenn jener talmudische Ausspruch einfach das staatliche Recht für Recht erklärt, dem man also als' solchem Gehorsam schuldig ist, fuhren jene die bestehenden staatlichen Machthaber und ihre Vorschriften/auf Gott zurück. Paulus sagt im ersten Briefe „an die Römer" (13,1.): „Jedermann (rra<jct/ipv%ri) sei den Obrigkeiten, die Gewalt über ihn Hallen, unterthan. Denn es ist keine Obrigkeit, wenn nicht von Gott und die bestehenden Obrigkeiten sind von Gott verordnet. Daher wer sich Wider die Obrigkeit setzet, der widerstrebet Gottes Anordnungen" (Joh. 19,11 Tit. 3,1. 1 Petr. 2,13.) Diese Anschauung stützt sich aus die alljüdische Lehre, welche jedes Blatt der h. Schrift ausspricht, ^daß Alles was ist und geschieht, von Gott ist. Aber auch dieser Ausspruch will in keiner Weise sagen, daß darum der Staat die Quelle alles Rechtes sei. Denn wenn auch die „-Obrigkeit" d. i. die jeweiligen Machthaber des Staates ihre Stellung und Gewalt nach dem Willen Gottes Haben, so ist damit noch lange nicht gelehrt, daß Alles, was diese Machthaber thun und befehlen, wahrhaftes und alleiniges Recht sei, sondern nur, daß die Gläubigen jenen gewissenhaft Gehorsam schulden, weil sie von Gott als Obrigkeiten angeordnet sind. .Anders können Paulus und seine Genossen ihren Ausspruch nicht gemeint haben, wenn wir erwägen, daß sie ihn im Staate eines Liberias, Nero, Caligula, Domitian und anderer rasender Cäsaren gethan haben. Auch hier galt es vor Allem, die noch schwache Heerde der Gläubigen vor Kampf und Conflikt mit den gewaltigen Herrschern zu schützen und den Bestand der höheren Idee, des ganzen Bekenntnisses nichtzu gefährden. Diese Lehre vom unbedingten passiven Gehorsam hat übrigens in der. Geschichte oft genug Schiffbruch gelitten, wie z. B. die starrsten anglikanischen Geistlichen dieselbe aufgaben, als Jacob n die Existenz des Protestantismus bedrohte, so daß sie in seine Entthronung einwilligten und seiner Tochter und ihrem Gemahle, Wilhelm von Oranien huldigten. Wie dem aber auch sei, die biblische Anschauung vom Staate war eine andere. In derselben bestand der Staat allerdings als höchste menschliche Institution. Er war ihr die Gesammtheit des Volkes in seiner intensivesten Zusammengehörigkeit, ' weshalb er my, daher ' ya my, die auf den bedeutsamsten Momenten der Gemeinschaft beruhende „Gemeinde" genannt wird, aber zugleich die Verwirklichung aller höheren gesellschaftlichen Prinzipien, der Gleichheit vor dem Gesetze, so daß auch „Fremdlinge" als vollberechtigt in ihn eintreten, der persönlichen Freiheit, der Selbstverwaltung, der strengsten Rechtspflege, der allgemeinen Wehrpflicht, der gleichmäßigen Besteuerung, der Pflichten und Rechte betreffs der Hülfsbedürftigkeit u. s. tt».1) Der Zweck des Staates besteht wesentlich in der Verwirklichung dieser Prinzipien. Diese Prinzipien waren nach der biblischen Anschauung früher als der Staat selbst da; sie sind ihm-bei seiner Bildung übergeben worden und zwar als göttliches Gesetz, so daß von dieser Verwirklichung des ihm übergebenen göttlichen Gesetzes sein Bestand , seine Fortentwickelung, das Glück des Volkes, abhängt. Diese Vorstellung macht den ganzen In-' halt der prophetischen Reden aus. Was auch die Kritiker über die biblischen Berichte nach deren geschichtlichen Wahrheit urtheilen mögen: die Anschauung, welche die Bibel selbst uns bietet, ist, daß zwar die Volksmasse der Israeliten als solche bei dem Auszuge aus Egypten vorhanden war, daß alsdann die Gesetzgebung vor sich ging und erst durch diese der israelitische.Staat als solcher geschaffen wurde. Erst indem dieser Staat für die. Verwirklichung des göttlichen Gesetzes, also jener höchsten gesellschaftlichen Prinzipien, berufen und geeignet war, erhielt er die Bezeichnung 'n my, „die Gemeinde des Ewigen" (4. Mos. 27, 17. Jos. 22, 16. 17.), . also den Charakter der Heiligkeit. Von diesem Standpunkte aus werden denn auch die Pflicht des Gehorsams, die Ehrfurcht vor den Vertretern des Staates, vor dem Könige, den Fürsten, den Richtern und Aufsehern eingeschärft, wie dies bereits im mosaischen Gesetze geschieht und in den späteren Büchern wiederholt wird. Hier kann also in keiner Weise der Staat selbst als die Quelle alles Rechts, und deshalb zur freien Verfügung über alles Recht berechtigt, betrachtet und gelehrt werden. Vielmehr zieht es Fundamentalrechte, welche vom Staate zur Verwirklichung, zur Aufrechthaltung überkommen worden, welche an sich unl) Siehe hierüber die Abschnitte über den Staat im III. Theil unsrer Israelitischen Religionslehre.