Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 22 (30.5.1882)
- Date
- 1882-05-30
- Page
- Seite 355 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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ist eine willkürliche und gefährliche Behauptung. Vielmehr waxen Eigenthum und Familie, sowie der Schutz des Lebens und des Eigenthums die Quellen, aus denen der Staat geflossen. Allerdings hat her Staat die Obliegenheit und damit das Recht, das Eigenthumsrecht und das Familienrecht im Interesse der Gesämmtheit und der Individuen unter einander zu regeln und nach den veränderten Verhältnissen zu modifiziren, niemals aber aufzuheben, weil er hiermit feine eigene Existenz aufheben, der Natur des Menschen widerstreben und die Quellen des Rechtes verstopfen 'würde, aus denen sein eigenes Recht erstanden. Kindisch ist es, wenn man hiergegen, wie es/auch der sozialdemokratischen Redner gethan, das-Expropriationsrecht einwendete. Dieses Recht, für ein großes gesellschaftliches Interesse ein einzelnes Eigenthum zu expropriiren, beweist, als nur Ausnahmesalle betreffend, erst recht die Unverletzlichkeit des Eigenthumsrechtes, da der Betroffene nach vollem Werthe seines Eigenthums entschädigt werden muß, und dieser Werth im streitigen Falle durch eine Commission festgesetzt wird, in welcher der Eigenthümer seinen vollberechtigten Vertreter .hat. — Bemerken wollen wir noch, daß das Recht des Grundbesitzes seine höchste Bestätigung im mosaischen Gesetze dadurch erhielt , daß der veräußerte, d. h. verpachtete Grundbesitz im Jobeljahre an die Familie zurückfiel. Es fa nd Hier eine Verschmelzung - des Eigenthumsrechtes und' des Fämilienrechtes statt. — - Allerdings lag die Idee des.Staates so gut in der Natur des Menschen, wie das Eigenthum und die Familie. Aber einerseits bildete sie sich erst aus dem Eigenthume Und Familie heraus, und andererseits konnte sie ohne die Voraussetzung dieser beiden sich gar nicht verwirklichen. Wir haben aber unseren Gegenstand noch von anderen Seiten zu betrachten. Die Großmächte «nd die 2u-enverf»lg«nge» in Rußland II. Ueber das denkwürdige Verhalten der Großmächte gegen die Judenverfolgungen in Rußland haben wir bisher absichtlich (s. No. 20) nur Aeußerungen aus christlichen Federn gebracht. Wir fahren darin fort.' Die- Ansichten darüber kommen bereits nicht mehr aus den Centren heraus, sondern'überall, auch in. den Provinzen bekundet sich die erwachte öffentliche Meinung. Wir geben hier einen Artikel des in Ludwigshafen am Rh. erscheinenden „Pfälzischen Kurier", vom 1«V Mai , einen Artikel, der, wie wir auf's .Bestimmteste wissen, nicht von einem Juden verfaßt ist. „Als einige Deutsche in Schleswig dänisch, lernen sollten, kam ganz Deutschland in Fluß und strömten. Freischaaren aus allen Gauen nach dem Norden und der Krieg von 1848—1864 war die weitere Folge; als es sich um einige christliche oder slavische Banditen handelte, trat Rußland auf und Hunderttausende mußten in den Tod gehen; als es sich um das Deutschthum in Siebenbürgen handelte, da wurde wiederum das nationale Gefühl wachgerufen. Wenn , es sich aber, wie jetzt, nicht um schwächere Gegner, sondern um Rußland handelt, da findet kein Staat, kaum die Presse als Ganzes, Anlaß, gegen Greuel aufzutreten, welche an den Juden begangenwerden und welche — in zweiter Auflage — eben so gut die Deutschen in Rußland bedrohen. Nach glaubwürdigen Berichten', in allen Theilen unbestreitbar bestätigt (15 Briefe aus Rußland, Frankfurt 1882, und Augsburger „Allgemeinen Zeitung" vom 8. Mai), wird seit Jahr und Tag in Rußland in einer Weise gegen die Juden gewüthet, daß die ganze civilisirte Welt sich wider solche Barbarei erheben müßte. Keine Bestialität, kein Verbrechen ist groß genug,- das nicht hundert- und tausendfach begangen worden wäre, nicht im Verborgenen, sondern offen vor Militär, Polizei und Obrigkeit. Die Regierung ist darum verantwortlich für die Schandthaten solch verthierter Creaturen, - die den Namen Menschen nicht mehr verdienen. Es ist das allgemeine menschliche Gefühl, welches in Schreck und Abscheu kaum fassen kann, daß solche Thatsachen noch möglich sind. Ganz Europa sollte sich aufraffen, um der Schmach ein Ende zu Machen! Es ist aber zugleich auch eine nationale Besorgniß, die alle Deutsche erfüllen muß. Die Parole: „Tod den Juden" fand Widerhall in allen gemeinen' Jnstincten einer rohen Bevölkerung; die nächste Parole: „Tod den Deutschen" wird denselben Erfolg haben, denn hier wie dort zieht es zu plündern, zu saufen, zu verwüsten, zu schänden und zu morden. Ist es da nicht Pflicht des Menschen in erster Linie-, sodann aber auch Pflicht der deutschen Nation, und zunächst der Presse aller politischen Parteien, und der Regierung, ja aller Regierungen Europas, einzutreten für die Sühne des geschehenen Unrechts und gegen die immer drohender um sich greifende Gefahr? Wir fordern unsere Mitbürger auf, in öffentlichen Versammlungen bei jeder Gelegenheit zu protestiren gegen die Greuel, zu sammeln für die unglücklichen Opfer, zu drängen, daß Abgeordnete und Regierungen eintreten für die Rechte der Menschheit, für die Sicherheit der Deutschen in Rußland. Und wir halten es für eine Pflicht der gesammten .Presse, Rußland, den Koloß^ der doch nur auf thönernen Füßen steht, an den Pranger zu stellen und alle Kreise über die unerhörten Zustände des Czarenreiches aufzuklären!" --Aber giebt es nur politische Großmächte? Mau ' erkennt noch zwei andere als von größter allgemeiner Bedeutung an: die Presse und der öffentliche Eredit. Wie verhalten' sich diese beiden den Judenverfolgungen in Rußland gegenüber? Die Presse ist der Ausdruck der öffent- « licheu Meinung. In der That zwingt diese letztere, die. Leiter . ■ 22*