Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 20 (16.5.1882)
- Date
- 1882-05-16
- Page
- Seite 321 (sequence 5)
- Language
- German
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B. in Preußen bis zum Jahre 1812 und zum Theil bis 1845 und 1847 ziemlich Alles außer Trödel und Geldhandel „versagte". Die Zünfte wurden geschützt, indem die Juden keine Handwerkermeister werden durften; die Kaufmannsgilden wurden geschützt, indem die Juden keine Geschäfte mit den Maaren derselben treiben durften; das Militär wurde geschützt, indem man, die Juden von der Conskription ausschloß; der Lehrstand wurde geschützt, indem man keinen Juden Lehrer werden ließ, außer an einer jüdischen Schule; viele Städte und Landstriche wurden geschützt, da man den Juden die Freizügigkeit im eigenen Lande „versagte". Und was war nicht Alles den Juden „versagt", da ihnen jedwedes öffentliche Amt außer dem des „Hofjuden" unerreichbar war! Wie lächerlich ist es hier, von „Besorgniß und Furcht" zu sprechen, von dem Motiv „eine für den Staat wichtige Volksklasse vor einer Schwächung zu bewahren." Sollte in der That die „Nat.-Z." nicht wissen, daß es die Tendenz des mittelalterlichen Staates war, ähnlich wie bei den Egyptern, alle Tätigkeiten und Berufe von einander abzusondern und mit gewissen Rechten auszustatten, welche alle andereil ausschlossen, und daß mau in demselben Geiste die Juden von der ganzen christlichen Wett und Gesellschaft ausschloß, ihnen alle Rechte nahm und sie nur mit dem Rechte des Geldhandels versah, auch mit dem des Trödels, das sie jedoch nicht ausschließlich besaßen? Wäre dieser Proceß, der mit Constantin dem Großen anhob, nur aus „Furcht und Besorgniß" erflosfen , so hätte jede Klasse vor der.anderen Furcht und Besorgniß hegen müssen, während es doch nur aus dem Willen hervorging, jede Klasse ihre besonderen Vortheile gelließen zu lassen, ihr eine Quelle des Wohlstandes zu öffnen. Daß es dieser vergangenen Zeit an der Anschauung fehlte, daß jeder Staatsangehörige ohne irgend welchen Unterschied das Recht habe, durch gesetzliche Verwendung seiner Kräfte seinen Erwerb zu suchen, daß zugleich die Gesellschaft durch diesen Schutz einzelner Klassen diesen selbst und sich öen größten Schaden'zufügt und zur Stagnation und zum Druck aller Art führt, daß es also widersinnig ist, einen solchen Satz , wie es die Nat.-Z. thut, noch heute aufzustellen, das scheint dem Berf. jenes Leitartikels nicht eingeleuchtet zu haben. Stellt er ihn doch als etwas auch noch für die Gegenwart Gültiges hin, einen Satz, der für jede mögliche Reaktion ein Motiv bilden könnte. Wendet er ihn doch dem Verfahren der russischen Regierung gegenüber an, als ob es zwar berechtigt, diesmal aber schädlich sei. Bermeidet der Leitartikler doch den Schein nicht, als ob er die Versagung des Grundbesitzes, die ihm als Exemplifikation dient , für vollkommen berechtigt ansehe. Wenn dies den Liberalismus der Nationalliberalen oder gar der Secessionisten bezeugen soll, so steht es schlimm um ihn. Zum Glück haben wenigstens die. Secessionisten, v. Forckenbeck und Rickert an ihrer Spitze, ba^, Gegentheil erwiesen. Mau wird zugeben, daß ein solcher Artikel unter dieser Überschrift so fürchterlichen Schreckensscenen gegenüber und an der Seite der englischen und nordamerikanischen Kundgebungen nicht kleinlicher, nicht engherziger gedacht werden kann, und das ist uns bei einem Blatte von dem Werthe der „National-Zeitung" recht betrübend. Die Derussstatistik. Im nächsten Monate, wird nach dem darüber erfloffenen Gesetze im deutschen Reiche eine „ Berufsstatistik" ausgenommen. Auch in dieser,, wie in der Volkszählung hat das Gesetz die Angabe der Religion vorgeschrieben. Was bei der Aufzeichnung der Berufsthätigkeiten die Angabe der Religion bedeuten solle, ist nicht recht erfindlich. Der Staat kann ein Interesse daran haben,'bei der Volkszählung zu erfahren, wie viele katholische, evangelische, jüdische u. s. w. Staatsangehörige er habe und in welchen Gruppen sie im Lande vertheilt seien. Es mögen sich hieran verschiedene Einrichtungen und Etatsbestimmungen knüpfen. Ein solches Interesse, die Religion bei den Berufsarten zu erfahren, ist objektiv nicht zu erkennen. Subjektive Tendenzen lassen sich allerdings voraussetzett und diese berühren insonders die Juden. Eigentümlich war es, daß in der Commissionsberathung über das betr. Gesetz nur ein-einziges Mitglied, Di'. Max Hirsch, gegen dieses Hereinziehen der Religion Einwendungen erhob, jedoch keinen Anklang fand, und'daß bei der Berathung im Plenum dieser Umstand gar nicht in Erwägung kam. Der Minister berief sich, Di-. Hirsch gegenüber, auf das Beispiel Frankreichs. Dies wat aber insofern ein Jrrthum als zwar in das Schema für die Volkszählung durch irgend einen Unterbeamten die Religion ausgenommen war, der französische Minister aber sie sofort streichen ließ. Wie dem aber auch sei, sicher werden die Antisemiten, und es giebt deren in allen Kreisen, die Listen, der Berufsstatistik durchstöbern, um nachzuweisen, daß der Prozentsatz der Kauf¬ und Handelsleute bei den Juden ein unverhältnißmäßig großer sei, während in Wirklichkeit, wenn man die Landleute abzieht, dieser Prozentsatz nicht so unverhältnißmäßig ist. In einer Zuschrift aus Wesel vom 26. April c. werden wir nun darauf aufmerksam gemacht, daß die Juden theils aus Gewohnheit, Eitelkeit oder Unachtsamkeit sich Lederfabrikanteü, Viehhändler, Fettweider,. Eisenwaarenfabrikanten, Lampenfabrikanten , Gutsbesitzer u. s. w. statt Gerber, Metzger, Schlosser, Klempner, Landwirthe u. s. w. nennen und dadurch unserer Statistik außerordentlich schaden werden > und zwar um so mehr, als viele christliche Händler und Großkaufleute noch etwas darin suchen, sich Möbeltischler, .Kleidermacher, u. s. w. noch dann zu neunen, wenn schon der Umfang , ihres Geschäftes mehr Fabrik oder Magazin darstellt. Wäre